Aka 1.846 Geschrieben 9. November 2024 Geschrieben 9. November 2024 (bearbeitet) ...zusammen mit den regelmäßigen "Unterweisungen" und der "schriftlichen Beauftragung" sind all diese Scheine nichts anderes als ein Instrument in diesem Verantwortungshin und hergeschiebe damit v.a. BG und Gewerbeaufsichtsamt im Ernstfall einen Schuldigen haben. Wobei die Scheine letztendlich wertlos und auch nicht vorgeschrieben sind... wichtig ist nur der folgende §, der sowohl für Kranführer als auch für Fahrer / Führer von Erdbaumaschinen, usw. in den entsprechenden DGUVs steht. Zitat (1) Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Führen (Kranführer) oder Instandhalten eines Kranes nur Versicherte beschäftigen, 1. die das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. die körperlich und geistig geeignet sind, 3. die im Führen oder Instandhalten des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu ihm nachgewiesen haben und 4. von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen. Der Unternehmer muss Kranführer und Instandhaltungspersonal mit ihren Aufgaben beauftragen. Bei ortsveränderlichen kraftbetriebenen Kranen muss der Unternehmer den Kranführer schriftlich beauftragen. Für den Chef, Geschäftsführer oder den jeweilig Verantwortlichen z.B. Fuhr-/Maschinenparkleiter, etc. im Unternehmen ist es nur wichtig, dass die Leute regelmäßig jährlich & nachweislich (Protokoll, Teilnehmerlisten mit Unterschriften) unterwiesen werden, damit sie im Falle eines Unfalls abgesichert sind. Und für den Beschäftigten / Maschinenbediener ist es wichtig schriftlich beauftragt worden zu sein die jeweilige Maschine / Kran, etc. zu bedienen... damit der "Chef" im Falle eines Unfalls nicht sagen kann, er hätte die Maschine garnicht bedienen dürfen oder sollen. bearbeitet 9. November 2024 von Aka 1 Zitieren
paul32 3 Geschrieben 6. Dezember 2024 Autor Geschrieben 6. Dezember 2024 On 11/5/2024 at 10:50 AM, Rookie said: NEIN ! Die einzige Vers. bekommst du bei einer Anmietung. Das ist aber nur eine Kasko mit SB für den Bagger. Die SB liegt zwischen 500-2000€ je nach Vermieter. Wenn ein Kunde bei mir die Sau macht zahlt der auch ein paar tausend € SB. Mal mieten und ausprobieren ist keine schlechte Idee. Pack die Mietkosten deinem Kunden auf und 500€ für dich pro Tag, dann fängst du an Geld zu verdienen. Alles andere ist Spielerei. Hoffentlich liest es ihr noch jemand (sonst mache ich einen neuen Pfosten). Ich hätte nämlich noch ne Frage, ich bin gerade dabei mir gewerbliche Haftpflicht Versicherungen anzuschauen. Dabei habe ich ein Angebot für eine Versicherung (für 10.000 € Umsatz im Jahr), für 430 €, ohne Mws bekommen. Der Makler meinte zu mir, da ich ja nicht vorhabe, Tiefbauarbeiten vorzunehmen, wäre eine Landschaftsbauhaftpflichtversicherung (bei der selbst fahrende Arbeitsmaschinen dabei sind) passend. ich warte noch auf eine Bestätigung vom Makler aber ich hab das jetzt so verstanden, dass für Umweltschäden nur die Reparaturmaßnahmen versichert sind, nicht jedoch zum Beispiel die tatsächliche Verschmutzung des Grundwassers. Falls ja, ist das üblich und ich muss noch eine Umwelthaftpflicht abschließen oder gibt es Haftpflichtversicherung, die alles abdecken? ich würde die Frage einfach mal generalisieren: was für Versicherungen beziehungsweise Versicherungsleistungen sind für Mini Bagger (sagen wir mal bis 5 t) ein Muss? danke! Zitieren
Rookie 731 Geschrieben 6. Dezember 2024 Geschrieben 6. Dezember 2024 Die 430€ kommen mir jetzt schon sehr günstig vor wenn sie alles abdecken soll. Wichtig wäre das sie nicht extrem teurer wird wenn du die 10.000€ Umsatz erreichst hast, das geht sehr schnell. Unter Selbstfahrende Arbeitsmaschinen fallen Maschinen wie Bagger aber was deckt die Vers. Schäden ab, Schäden an Häusern, Wege , Zäune u.s.w. Das macht schon Sinn aber es gibt viel teurere Schäden. Umweltschäden hast du schnell bei geplatzten Hydraulikleitungen, wenn das Zeug in den Kanal geht oder du es im ganzen Garten eines Kunden verteilt hast wird es teuer. Das sollte die Vers abdecken, wenn du eine eigene Maschine hast sowieso. Bei Mietmaschinen hast du ja noch die Vers . des Vermieters. Die haftet aber nur wenn das Verschulden den Vermieter trifft. Wenn die Vers. für die 430€ auch noch Tiefbauschäden abdeckt wäre das in meinen Augen günstig. Wie schnell hast du einen Kanal oder schlimmer, Strom, Gasleitungen angebaggert. Da können die Folgeschäden extrem sein. Lieber etwas mehr für eine ordentliche Vers. ausgeben die wirklich alles abdeckt und einkalkulieren. Man kann ja auch mit etwas höheren SB rechnen. Du kannst eh nicht dauernd wegen 500€ Schaden bei der Vers. anrufen. Das machen die nicht lange mit. Wenn dein Makler dir sagt es ist alles mit drinnen, dann lass dir das nochmal schriftlich geben. Im Schadenfall bist du der Dumme, Makler müssen schon lange Protokollieren was sie ihren Kunden verkaufen. (Beratungsprotokoll) Zitieren
paul32 3 Geschrieben 9. Dezember 2024 Autor Geschrieben 9. Dezember 2024 (bearbeitet) On 12/6/2024 at 4:44 PM, Rookie said: Die 430€ kommen mir jetzt schon sehr günstig vor wenn sie alles abdecken soll. Wichtig wäre das sie nicht extrem teurer wird wenn du die 10.000€ Umsatz erreichst hast, das geht sehr schnell. Unter Selbstfahrende Arbeitsmaschinen fallen Maschinen wie Bagger aber was deckt die Vers. Schäden ab, Schäden an Häusern, Wege , Zäune u.s.w. Das macht schon Sinn aber es gibt viel teurere Schäden. Umweltschäden hast du schnell bei geplatzten Hydraulikleitungen, wenn das Zeug in den Kanal geht oder du es im ganzen Garten eines Kunden verteilt hast wird es teuer. Das sollte die Vers abdecken, wenn du eine eigene Maschine hast sowieso. Bei Mietmaschinen hast du ja noch die Vers . des Vermieters. Die haftet aber nur wenn das Verschulden den Vermieter trifft. Wenn die Vers. für die 430€ auch noch Tiefbauschäden abdeckt wäre das in meinen Augen günstig. Wie schnell hast du einen Kanal oder schlimmer, Strom, Gasleitungen angebaggert. Da können die Folgeschäden extrem sein. Lieber etwas mehr für eine ordentliche Vers. ausgeben die wirklich alles abdeckt und einkalkulieren. Man kann ja auch mit etwas höheren SB rechnen. Du kannst eh nicht dauernd wegen 500€ Schaden bei der Vers. anrufen. Das machen die nicht lange mit. Wenn dein Makler dir sagt es ist alles mit drinnen, dann lass dir das nochmal schriftlich geben. Im Schadenfall bist du der Dumme, Makler müssen schon lange Protokollieren was sie ihren Kunden verkaufen. (Beratungsprotokoll) Danke! Also so wie ich es verstanden hab, sind Leitungsschädem mit dabei, aber ich habe auch nicht (mehr) vor Tiefbau durchzuführen… eher Garten, Landschaftsbau im Sinne der Landschaftspflege sprich Rodung/Räumung/Rückschnitt etc. was gibt es denn neben Umwelt und mechanischen Schäden, die der Bagger verursacht, noch für wichtige Abdeckungsbereiche, abgesehen vom Tiefbau? Grüße bearbeitet 9. Dezember 2024 von paul32 Zitieren
Schachtmeister 849 Geschrieben 9. Dezember 2024 Geschrieben 9. Dezember 2024 Selbst beim Roden von Wurzelstöcken kamen schon metallische Medien führende Wurzeln zum Vorschein 1 Zitieren
Recommended Posts
Diskutiere mit!
Du kannst jetzt antworten und Dich später anmelden. Wenn du bereits einen Account hast kannst du dich hier anmelden.