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Tatsächliches Gewicht KX61-3 höher


Zeusel

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...im PKW-Anhängerbereich kannste durchaus mit Gurten sichern, weil die Zurrösen der Anhänger garnicht die entsprechende Festigkeit haben, dass Ketten Sinn ergeben würden.

Ein üblicher / normaler Spanngurt, wie sie im LKW-Bereich benutzt werden hat 2000 oder 2500daN... und ist damit für die Zurrösen eines PKW-Anhängers mit meist grad mal 800daN schon massiv überdimensioniert.

Und zur Not gibts auch noch Schwerlast-Spanngurte mit 5.000daN... damit kann man selbst im LKW / Tiefladerbereich die etwas schwereren Minibagger sichern - wobei die Ketten halt auf nem Tieflader sowieso dabei sind.

PS: ...Gurte kannste auch mit allen möglichen Haken-Varianten bestellen / kaufen.

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Wir hatten genau mit diesem TB210 mit dieser Sicherung wie auf meinen letzten beiden Fotos schon einen Unfall gehbat mit Volbremsung,da nahm uns jemand auf der Landstrasse die Vorfahrt. Der Bagger hat sich nicht gerührt. Die Dehnung der Gurte ist so gring, wenn die sich dehnen und damit die gegenüberliegenden Gurte rausspringen würden, wären die gar nicht genehmigt. Also diese Art von Gurten sind problemlos zu verwenden. Warum die Ketten alle eine Ausdrehsicherung haben, weiß ich nicht, ich kenn das nur von Kranhaken, da ist es ja auch klar.

Wenn der Kunde mit deinem Bagger oder Radlader ohne Kennzeichen einen Unfall auf der Baustelle macht, fährt gegens Haus oder reisst Kabel ab, dann haftet der Vermieter nicht. Es haftet die Haftpflicht des Mieters. Wenn er keine Haftpflicht hat, dann hat der Eigentümer des Hauses ein Problem und muss sehen, wie er den Schaden ersetzt bekommt. Daher muss sich jeder Eigentümer vorher die Versicherung zeigen lassen. Die Haftpflicht des Vermieters für den Bagger ist dazu da, falls ein Schlauch platzt oder sonstwas und jemand geschädigt wird, wo also der Bagger selber die Ursache ist und nicht der Bediener.

Es ist nicht Pflicht des Vermieters, PSAgA mitzuvermieten. Der Mieter hat eine Holschuld und muss sich darüber informieren, ob der PSAgA anziehen muss. Das steht entweder ist der Betriebsanleitung des Herstellers, oder der Auftraggeber der Baustelle verlangt es, oder der Chef. Wenn du es dem Kunden mitgibts (edit: und erklärst, wie er damit umgehen muß), dann musst du einen Lehrgang zur Verwendung von PSAgA absolviert haben, der dauert eine Woche. Wenn dein Kunde PSAgA verwenden will, dann muss er einen Kurs dazu besuchen, der dauert ein oder zwei Tage. Wir dürfen selber Gurte prüfen, aber haben nicht diesen Lehrgang, wie Gurte anzulegen sind. Daher lassen wir uns unterschreiben, dass der Mieter so einen Kurs besucht haben muss. Doof und sinnlos manchmal, aber so ist es. Diesen Lehrgang zur Anlegung werden wir wohl nochmal machen. Das Problem ist aber eben, wenn der Kunde den Gurt haben will und hat noch keinen Lehrgang dazu absolviert, dann muss er bei uns erst diesen Lehrgang machen, bevor er den Gurt verwenden darf. Daher prüfen wir bis jetzt nur diese Gurte nach jeder Vermietung.

 

bearbeitet von Zeusel
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