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Tatsächliches Gewicht KX61-3 höher


Zeusel

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Hier das Beispiel mit Automatikgurten. Wenn wir viel laden und ich kann die nehmen für leichte Fracht, gehts schneller, ansonsten nehm ich nur die normalen Gurte. Die vorderen grünen reichen für die Sicherung in Längsrichtung rechnerisch nicht aus, daher noch extra Gurte. Ich rechne immer ohne Reibungskoeffizienten, weil viele Kunden machen den Bagger nicht sauber, dann hast du wie Schmierseife unter den Ketten und kaum Reibung. Und die schwarzen kleinen Gurte nach oben sind hier überflüssig, die sind nur, falls ein Kunde die Ketten schmal hat, dann tritt Kippgefahr auf, wenn die halbe Spurbreite mal 0,6 größer (also +10% wegen Fliehkraft) ist als die Schwerpunkthöhe. Aber ich glaub, wir driften hier vom Thema ab.

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Wenn ihr da oben so heiße Hunde habt die nur die Theorie predigen ist natürlich Mist. Die Wahrheit liegt immer in der Mitte, der Alltag passiert draußen und auf der Baustelle. Aber wenn du die Ladungssicherung so sehr perfektionieren möchtest, was gut ist, dann kannst du die Sicherung mit den Gurten komplett vergessen. Alleine die Haken ohne Ausdrehsicherung gehen gar nicht. Es kommt immer auf die Maschine an, beim KX61 weiß ich es nicht mehr aber der 027 kann ohne Probleme am Oberwagen über Kreuz nach unten verspannt werden. Von Gurten halte ich nicht viel in dieser Situation, schwere Maschinen werden mit Ketten gesichert, 6mm reicht völlig, ist gut zu handeln und man ist doppelt so schnell wie mit Gurten. Ich habe viele Maschinen werden von mir nicht vorne und hinten gesichert sonder seitlich über Kreuz. Aber es geht ja nicht um Ladungsssicherung, da gibt es hier bestimmt genug Profis. Wenn ich richtig raushöre vermietest du, da tue ich auch und kenne viele Fallstricke. Wenn du deinen Bagger so gesichert vermietest und der Kunde hat einen Unfall, bist du dran. Leider gibt es mittlerweile einige Probleme für Vermieter die lassen sich nicht mehr lösen und da ist 50kg Stützlast zuviel das allerkleinste Problem. Im Moment setzte ich mich mit der Haftpflichtvers. auseinander, ich vermiete im Moment keine Anhänger an meine Kunden. Das geht legal nur mit trickserei. Aber wie gesagt wenn du deinen 61er ohne Überladung transportieren möchtest kommst du mit über 2700kg nicht hin. Schaufeln, Spannmaterial und Dreck am Bagger, da bist du immer drüber. Dann würde ich nie Anhänger mit schmalen verschiebbaren Rampen an Kunden vermieten, das Unglück kommt. Auf dem rutschigen schweren Alu Boden musst du auf jeden Fall Gummimatten unterlegen wenn du es richtig machen möchtest. In der Vermietung kannst du sehr viel falsch machen, wie ich, du trägst für alles und jeden die Verantwortung. Wenn du Fragen hast gerne.

Gruß und viel Erfolg

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Ja stimmt, wir vermieten und machen uns viel Gedanken um die Ladungssicherung, weit mehr als in diesen Kursen vermittelt wird, weil wir ja die Verantwortung haben, wie du schreibst. Die Polizei mit dem Kastenwagen arbeitet hier in zwei Schichten und zu dritt. Sie machen nur LKW, Transporter und PKW mit Anhänger. Da kann man sich auch nicht rausreden, die haben Ahnung.

Die Gurte sind aber erlaubt und die Haken Standard. Alle Haken sind auf Spannung, da verschiebt sich nichts, daher können sie sich auch nicht lösen. Da hatte ich aber bis jetzt auch nie Probleme mit bekommen bei der Polizei.

Das einzige, was man mir bei meiner Sicherung ankreiden könnte, ist, dass ich zwei je in Längs- bzw. Querrichtung verwende, dies ist keine homogene Sicherung. Mehrere Gurte für eine Richtung dürfen nur verwendet werden bei gleicher Qualität, Richtung und Länge. Aber anders krieg ich das nicht hin, daher sind die seitlichen Gurte nur für vorwärts-rückwärts und die vorderen und hinteren Gurte für Quersicherung.

Ideal wäre eine Verzurrung in der Mitte, wie du sagst, aber dann müssen die Zurrpunkte ausreichend Kraft aufnehmen, was oft nicht gegeben ist. Es bringt ja nichts, wenn die Kette genug bringt, die Zurröse aber nicht. Die 6 mm Ketten haben LC 2200 daN, also nicht unbedingt mehr als die Gurte, die haben 2000 oder 2500.

Daher hab ich die Saris mit 1000 daN Zurrpunkte. Mein Takeuchihändler hat Böckmann-Anhänger, und die haben nur 400 daN auf dem Schild stehen. Das reicht daher nicht. Der GH1054 hat laut Prospekt 5 Paar Festzurrpunkte mit 500 daN, reicht also auch nicht. Du musst nach vorne 80% sichern, das sind bei y=0 in Fahrtrichtung 2160, also pro Zurrpunkt 1080, da ist selbst der Saris mit 1000 zu knapp, daher meine anderen Sicherungen noch. Und etwas Reibung hat man ja immer, das passt also schon.

Seit der neuesten EN12640 von 5/20 gibt es zum Glück keinen Mindestzurrwinkel bei den ab da hergestellten Anhängern mehr, sonst wäre der Wert noch kleiner, der gesichert werden darf.

Die Bagger werden sauber vermietet und sobald der Mieter den Hof verlässt, ist er für die nachfolgende Ladungssicherung verantwortlich. Wir machen auch Fotos von der Ladungssicherung, du glaubst gar nicht wie manche Bagger zurückkommen oder wie manche Leute sichern wollen.

Die durchgehende Laderampe haben wir bis jetzt auch, aber für den KX61 muss ich Gewicht sparen. Aber selbst fast alle Kunden sind gewerblich und haben eigene Anhänger, die meisten aber mit einem Paar Auffahrrampen, die lose sind. Ich kenne daher eigentlich auch fast alle am Markt vorkommenden Anhänger sehr gut.

Die Anhänger vermieten wir auch einzeln, aber meist nur in Verbindung mit unseren Geräten.

Ach so, der KX61 auf unserem 3 m Saris geht überhaupt nicht, ich habe weder davor, dahinter oder seitlich irgendwie Platz zum korrekten verzurren. Formschlüssige Sicherung wird auch nicht gehen, weil trotzdem immer noch Luft ist und ich den Platz mit Holz ausfüllen müsste, und ich nicht weiß was die Bordwände aushalten. Obs nach vorne bei Anhängern auch bei 40% der zGm ist, weiß  ich grad nicht.

bearbeitet von Zeusel
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 Das der 61er auf den Ifor passt siehst du ja auf dem Foto, der 027er ist mindestens genauso groß/lang. Wenn du überladen fährst oder es zulässt bist du auf jeden Fall dran. Wenn du als Vermieter sogar noch Fotos von der Ladungsicherung machst bist du eh mit im Boot, bist du eh! Nimm mir das jetzt nicht übel aber aus eigener Erfahrung behaupte ich das du folgende Probleme hast, nicht nur du.

Die kleinen Haken von den Spanngurten sind so nicht zulässig und wirklich gefährlich. Ich behaupte wenn die Jungs von der Polizei das nicht monieren haben die vielleicht nicht so viel Ahnung wie du glaubst, ausgeliefert bist deinen sowieso.

Ich gehe davon aus das du deine Anhänger nur alle 24 Mon. zur HU vorführst, auch nicht zulässig.

Ich glaube das du ohne Pflichthaftpflichtversicherung unterwegs bist, ich habe bis jetzt nicht geschafft ein Vers. zu finden die eine gewerbliche Vermietung zulässt, noch nicht mal gegen Aufpreis.

Kontrollierst du alle Führerscheine und Fahrzeugscheine ob die Fahrzeugdaten passen ? Wenn ja, machst du das auch immer wieder, bei jeder Vermietung ?

Wenn etwas passiert beim Kunden bekommst du ebenfalls Geldstrafen und Punkte, dein Führerschein ist dann genauso weg obwohl du keinen Meter gefahren bist. 

Das schreibe ich dir nicht weil ich dir die Sache ausreden möchte oder klugscheissen will, der ganze Mist wird mir halt regelmässig auch vor die Füsse geworfen und ich muss schauen was ich draus mache. Gerade noch musste ich mir von der BG erklären lassen das mein nagelneuer Radlader von Kramer (50.000€) keine Rückfahrkamera hat und so nicht zulässig ist. Dafür musste ich auch eine rechtliche Lösung finden, die jetzt zwar habe aber total idiotisch ist.

Ich kenne soviel Vermieter die geben AH einfach mit wie der Kunde es braucht, am besten noch irgendwelche Rampen aus dem Regal weil der Anhänger keine hat. Wenn dann was passiert und der Bagger vom Anhänger fällt sind die total geschockt das sie zur Rechenschaft gezogen werden. Weist du deine Kunden darauf hin das Baumaschinen im Öffentlichen Strassenverkehr nicht bewegt werden dürfen ? Den Anhänger runter, auf dem Bürgersteig oder mal schnell aufs Nachbargrundstück ist öffentlicher Strassenverkehr. Wenn du deine Kunden aufklärst, bist du wieder dafür verantwortlich das die Maschinen nach RSA gekennzeichnet sind und, und, und. Mich kotzt es auch an aber was will man machen, gerade wenn man an privat vermietet. Mietverträge für gewerbliche und private müssen eigene AGB haben, es braucht jetzt sogar eine Widerufklausel in den Verträgen für die privaten.Manchmal hat man keine Lust mehr. Da gibt es soviel, ein sehr guter Muster Vertrag ist wichtig, den bekommst du aber nicht im Internet. Hab mir jetzt mal den Frust runter geschrieben, will dich damit aber nicht entmutigen. Ich glaube es ist in jeder Branche so. Es war mir halt nur aufgefallen das du wegen den paar Kg so einen Aufwand betreibst und habe mir gedacht da gibt es echt viel wichtigeres. 

 

Gruß

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vor 11 Stunden, Zeusel schrieb:

...Ich rechne immer ohne Reibungskoeffizienten, weil viele Kunden machen den Bagger nicht sauber, dann hast du wie Schmierseife unter den Ketten und kaum Reibung. ...

...ein Bagger, Minibagger ist ein Fahrzeug mit Ketten d.h. die Reibung ist vollkommen irrelevant, da ein Fahrzeug -da rollfähig- per se nicht niedergezurrt werden kann und im Direktzurrverfahren zu sichern ist.

Nach vorne bietet es sich an einen Minibagger möglichst formschlüssig gegen die Stirnwand zu verladen... ggf. ein Kantholz quer an der Stirnwand und 2 Kanthölzer längs, wo man entweder das Schild oder die Laufwerke dagegen fährt. Ich hab auch schon einfach die zusätzlichen Löffel als Abstandshalter an die Stirnwand gestellt und den Bagger dagegen gefahren.

Manchmal mach ich zusätzlich -als Fleißarbeit, wenn ich zufällig nen Spanngurt griffbereit rumliegen hab- zu den Ketten im Direkt-/Diagonalzurrverfahren zusätzlich 1 oder 2 Gurte über den Unterwagen / die Laufwerke... v.a. bei kleinen schmalen Minibaggern wegen dem Kippen.

PS: ...die Kubotas haben am Unterwagen im Bereich vom Drehkranz eine schöne fette Zurröse, wo man die Ketten einhängen kann - dazu das Schild nach vorne und die vorderen Ketten am Schild fest machen.

Kubota KX061 auf Tieflader...

KubotaKX061_LaSi.thumb.JPG.96124f80f62ba0d13d11e07053949ac2.JPG

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