Zu Inhalt springen
Europas größte Bau & Baumaschinen Community - Mitglieder: 36.254

Stahlbetonwand als Grenzwand


Adri511

Recommended Posts

Registriere dich um diese Anzeige nicht mehr zu sehen.

Stemmen würde ich nicht. Auf 7m Höhe gibt die Wand die paar cm Luft nach und liegt am Nachbargebäude an. Der Nachbar freut sich, wenn den ganzen Tag die Tassen im Schrank klappern. Die Versicherung freut sich sicherlich

Link to comment
Auf anderen Seiten teilen

Ohne Statiker würde ich an dieses Projekt nicht gehen. Keine Ahnung wie groß dieser Rückbau ist, aber mit TG könnte es schon was größer sein. Hier sollte dann auch ein Beweissicherungverfahren mittels eines ö.b.u.v. Sachverständigen durchgeführt werden. Damit ist das Risiko minimiert, dass der Nachbar/die Nachbarn sich auf Kosten des AG (der diese dann evtl. an den AN weitergibt) jeden Riß an und in der Bude sanieren lassen. Auf die Möglichkeit des Beweissicherungsverfahrens würde ich als Fachunternehmer den AG schriftlich hinweisen.

Link to comment
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde, Schachtmeister schrieb:

...nur brauchst du da einen Maschinist, der weiss was er macht. ...

...das ist meist auch bei meinen Annahmen / Vorschlägen so ein wunder Punkt, weil ich immer irgendwie dazu verleitet bin -ich bin scheinbar irgendwie zu gutmütig... - die Qualifikation, das Können, die Fähigkeiten, das Hirn & den Verstand des Baustellenpersonals massiv zu überschätzen... obwohl ichs eigentlich besser wissen müßte.

Daher bitte bei meinem obigen Beitrag mit "dem Stemmen" bedenken, dass ich selbst das so manchen würde... wobei ich da mit Sicherheit nicht in der Baggerkabine festgeklebt, wie die meisten Mascninisten einfach voll Karacho ohne Rücksicht auf Verluste drauf losstemmen würde.

Evtl. würde ich auch versuchen -wobei da die Bewehrung das große Problem ist- die halb eingefüllte, also nur noch 3-4m hoch freistehende Wand in der Mitte und anschließend knapp über dem angefüllten Schutt mit Hydraulikhammer zu schwächen / abzuschlagen / abzubrechen... natürlich abschnittsweise zu 1,5-2m um den Abschnitt anschließend oben z.B. mitm Tieflöffel nach innen zu ziehen. Aber wie gesagt, das Problem dabei ist die Bewehrung zwischen den Abschnitten... da wäre es vielleicht doch gut die Wand mit senkrechten Schnitten in Abschnitte zu schneiden.

Außerdem würde ich da sehr vorsichtig ziehen, nicht dass da über / durch die Trennfuge trotzdem irgendeine Verbindung zur Wand des Nachbarn besteht z.B. ne alte einbetonierte Rohrleitung, ... oder was auch immer... also ruhig auch vorher immer wieder mal (vorsichtig & leicht) gegen die abzubrechende Wand kloppen und gucken, ob die z.B. frei schwingt.

PS: ...ein vorheriges ordentliches Beweissicherungsverfahren würde ich bei Abbruch-/Bauarbeiten mit direkt angrenzenden Nachbargebäuden als Selbstverständlichkeit vorraussetzen.

bearbeitet von Aka
Link to comment
Auf anderen Seiten teilen

Servus, 

danke für eure Antworten. 
Kalkuliert ist noch nichts, ich muss erst kalkulieren. Deswegen frage ich davor, bevor ich irgendeine scheiße mache.;)
Die Außenwände vom UG bleiben stehen, als "Verbau". Dies hat der Statiker schon durchgerechnet. 

Beweissicherungsverfahren ist eh klar. Dies ist schon in Auftrag vom Bauherrn.

Also die Wände schneiden und dann abbrechen?
Danke

Link to comment
Auf anderen Seiten teilen

Diskutiere mit!

Du kannst jetzt antworten und Dich später anmelden. Wenn du bereits einen Account hast kannst du dich hier anmelden.

Gast
Antworte auf dieses Thema...

×   Du hast formatierten Inhalt eingefügt..   Formatierung wiederherstellen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch umgewandelt und eingebettet.   Statt dessen nur den Link anzeigen

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

  • Gerade aktiv   0 Mitglieder

    • No registered users viewing this page.
×
  • Neu erstellen...