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Geschrieben (bearbeitet)
Wenn man das unter Böschungen verstehen kann....

Gesetzlich ist man verpflichtet in Deutschland ab 1,25 Meter zu verbauen oder ab 1,75 Meter wenn man oben eine Böschung herstellt. Als kleine Randinfo smile.gif

Aber Vorschiften und Realität auf der Baustelle sind ja immer zwei verschiedene Welten bearbeitet von Mr_Jay-X

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Geschrieben
Nur noch einmal zur Verdeutlichung.

Man ist ab der Tiefe von 1,25 m nicht grundsätzlich verpflichtet zu verbauen. Die Abböschung der Grabenwände im korrekten Böschungswinkel je nach Bodenklasse ist als gleichwertige Grabensicherung anzusehen und daher auch zulässig.

Das Problem liegt aber oft in der Beurteilung der Standfestigkeit des Boden und in der Einhaltung des richtigen Böschungswinkels.

Gruß,

Thomas
Geschrieben
In Österreich ist es genau gleich, (es werden sogar die selben Schulbücher verwendet) aber wiegesagt, die Standfestigkeit des Bodens ist nur die halbe Miete, ein entsprechender Baggerfahrer ist die andere Hälfte, wobei ich jetzt hier nicht über diese Firma und ihre Mitarbeiter herziehen will, vielleicht hatte er irgendwelche Kabel oder Leitungen im Weg, weil man sieht ja auch gute Böschungen in den Galerien, ansonsten hat man sogar das Gefühl, dass Sicherheit auf den verschiedenen Baustellen (in den verschiedenen Galarien) sehr groß geschrieben wird, es tragen z.B auch Arbeiter einen Gehörschutz, die nicht direkt die Lärmarbeit ausführen, und Helme werden verwendet auch wenn keine Hebegeräte in der Nähe sind, (vor allem bei der grünen Firma (Brückner??) ist mir das positiv aufgefallen, und auch bei den anderen, sowie denen die den MH City einsetzen gibt es sonst nichts zu beanstanden)
Geschrieben
Ich habe in der Berufsschule gelernt das man verpflichtet ist ab 1,25 Meter zu verbauen. Egal wie Standfest der Boden ist. Das steht in meinen Fachbüchern der Schule und das haben die Lehrer uns auch gesagt. Außerdem kam diese Frage auch in der Prüfung vor und 1,25 Meter war richtig.

Ich sage nur das was mir eingetrichtert worden ist smile.gif
Geschrieben
Ich hab gerade nachgelesen und bin auf etwas gestoßen, dass ich noch nicht wusste 1.25m ist die Grenze für senkrechte Grabenwände in gutem Boden, und wenn man natürlich immer nur enge Gräben, in Verkehrsreichen Straßen hat, dann muss man auch fast immer verbauen, aber meistens kann man das schon irgendwie drehen, indem z.B die Baufirma den Mehraufwand für den breiteren Aushub übernimmt, und dafür schneller ist oder so.

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