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Bauantrag für Nichtwohngebäude


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Ich habe ein folgendes Problem:
und zwar ich muss die kommende Woche ein "Kurzreferat" über den Bauantrag machen im Bezug auf den Bau von Nichtwohngebäude.
Der bauantrag an sich und der Prozess diesen zu beantragen ist nicht das ganz große Thema.
Sondern die Woche da vor müsste jemand ein Referat zum "Bauantrag von Wohngebäuden" halten und ich bin jetzt mit dem "Nichtwohngebäude" dran. Das Problem besteht jetzt darin diese von einander zu differenzieren weil ich möchte nämlich nicht das selbe vor tragen müssen wie die Person die Woche vor mir es getan hat.

Meine Frage besteht jetzt darin wie sich der Bauantrag und dessen Prozess von Wohngebäude zu Nichtwohngebäude unterscheidet? Was für Besonderheiten treten beim Antrag von Nichtwohngebäude auf? Gibt es eventuell Unterschiede bei irgendwelchen Fristen und und und??

Was mich halt sehr irritiert ist , dass ich bis jetzt auf keinerlei Besonderheiten gestoßen bin... In meinen Augen unterscheiden sich die beiden Anträge einfach davon , dass man einfach unterschiedliche Sachen ankreuzt/ausfüllt auf den ein und denselben Unterlagen

Würde mich über eine Antwort freuen
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Aber manchmal bin ich ja nett, deshalb einen Tipp:

Wie Du schon richtig erkannt hast, wird es bei dem Referat wohl kaum darum gehen, zu beschreiben, wie man ein Formular ausfüllt. Es geht um die Hintergründe und die findest Du in der Landesbauordnung Deines Bundeslandes.
Das Ding ist zwar lang, aber ich schätze, das must Du wohl mal selber(!) durchlesen.
Das ist in der Regel auch der Sinn bei so einem Referat.... yes.gif
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Als "Nichtwohngebäude" würde ich mal sagen sind das Lagerhallen, Sporthallen, Betriebsgebäude, Kirchen etc
Also als unbedarfter in solchen Dingen sag ich jetzt mal ist da sowieso schon in riesiger Unterschied. Oder ?
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