Cat-Freak 11 Geschrieben 2. November 2015 Share Geschrieben 2. November 2015 (bearbeitet) http://www.n24.de/n24/Nachrichten/Panorama...-wohl-fest.htmlIch denke mal das die Presse nicht alles weiß. Sonst würde der Oberstaatsanwalt keine Klage erheben. bearbeitet 2. November 2015 von Cat-Freak Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
Blizz 7 Geschrieben 2. November 2015 Share Geschrieben 2. November 2015 Es ist eben leichter den nächstbesten als Schuldigen zu nehmen als zig Akten durchzusehen wer was gemacht hat und wer was weggelassen hat. Nein das dauert zu lange all die Akten durchzuarbeiten, aber wir haben da doch n Baggerfahrer und n Vorarbeiter, um die als Schuldigen zu nehmen müssen wir nedmal n halben Aktenordner durchsehen.Ich hoffe auch für die Kollegen geht es gut aus und der Richter erteilt ihnen einen Freispruch wegen Schuldunfähigkeit wenn er denn überhaupt ein Verfahren eröffnet Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
FH450 4 Geschrieben 2. November 2015 Share Geschrieben 2. November 2015 Ganz wichtig ist ja, daß die Ermittlungen gegen die Mitarbeiter der Stadtwerke eingestellt wurden.Na, Gott sei Dank ist der Vorarbeiter und der Baggerfahrer schuld, wenn die Vollpfosten, ihrer Arbeit nicht nachkommen.Wie steht es hier in München so schön auf den Spartenplänen " Alle Maße und Lagen der Sparten sind vor Ort zu prüfen " Na super, dann brauch ich den Scheiß ja ned, denn so schieben sie den schwarzen Peter gleich mal weiter. Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
Kevin Müller 59 Geschrieben 2. November 2015 Share Geschrieben 2. November 2015 Jo eben .Dazu noch geprüfter .... und schon hast einen Hacksen im Gefängniss.Ohne geprüft kommst Devinitiv besser weg .Durch eine Prüfung weisst man nach das man in der Sache geschult wurde und die Prüfung bestanden hat .Demnach hätte man es wissen müssen ,hat sich nicht daran gehalten = Grob Fahrlässig .Die Strafe fällt devinitiv höher aus . Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
SirDigger 2.069 Geschrieben 2. November 2015 Share Geschrieben 2. November 2015 (bearbeitet) Die Aussagen das ein geprüfter Fahrer schwerer bestraft wird als ein ungeprüfter sind blödes Geschwätz. Wird allerdings interesant werden was der staatsanwalt an Szenario vorbringt. Die gasleitungen an sich können dicht sein, trotzdem kann man die hauseinführung nach außen ziehen und irgendwo intern reißt die leitung ab... Erzählt mir doch mal wie breit die Schutzstreifen für eingezeichnete Versorgungsleitungen bei euren Versorgungsunternehmen sind.... die Schutzstreifen in denen eigentlich handschacht gefordert wird. Und wer von euch hat die Vorschriften eurer lokalen versorger griffbereit... Sowas wie das hier mal als Beispiel. https://www.ulm-netze.de/fileadmin/content/...ungUnfaelle.pdfGeht man danach... schaufelt man jeweils 2 m rechts und links von vorh. Anlagen mit der Hand, oder nimmt einen saugbagger.... Da geht die Haftungskette wesentlich weiter, hat der Baggerfahrer+Vorarbeiter, als Chef/Verantwortlicher steht man für die Mitarbeiter immer mit einem Bein mit im Kahn. Haben Baggerfahrer+Polier die jährliche Sicherheitsunterweisung bekommen, wurde eine Gefahrenbeurteilung ausgeführt? Ist der Baggerfahrer schriftlich beauftragt worden, das er vom Unternehmen damit betraut wurde Maschinen(Typen sind zunennen) zu bedienen, gültige uvv usw.... bearbeitet 2. November 2015 von SirDigger Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
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