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Genehmigung zum Aufstellen einer Brechanlage


Zeppelinus

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Das ist wohl zur Zeit "in" in Hessen laufen Sie damit auch rum.

Du musst unterscheiden zwischen "Lärmimission" und dem Staub, welcher als "Umweltimmision" angesehen wird. Und mit Staub sind die wohl in BaWü

recht nervös.

Wie sieht den deine jetzige Genehmigung aus?  Wer dir bei sowas mit am besten helfen kann, IHK, die können ruhig mal etwas tun für Ihr Geld.

 

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Hallo Sir Digger,

diesbezüglich habe ich mich nun auch mit meiner Bauinnung in Verbindung gesetzt. Die prüfen noch.

Eine Genehmigung zum Aufstellen hatte ich bisher nicht, da ich der Meinung war, das eine mobile Brechanlage nicht genehmigungsbedürftig ist.

Auch der Sachbearbeiter der Umweltbehörde und der ihn begleitende Bauamtsmitarbeiter hat sich diesbezüglich nicht geäußert, bzw. hat keine Genehmigung an sich gefordert. Es geht also hauptsächlich um die Emissionen und weil die Anlage in einem Gewerbegebiet steht.

Es müssen bei einem Weiterbetrieb die Emissionen eingehalten werden und das gebrochene Material analysiert werden, sobald ich mehr als 10 to RCL im Jahr herstelle.

Aber ich denke, warum die nun auf meine Anlage aufmerksam geworden sind ist der Umstand, dass ich mich als Nachbar von nun ca. 40 Asylbewerbern, Luftlinie ca. 50 m, über die Art und Weise der Genehmigung dieser Containerunterkünfte beschwert habe. Die Container wurden ohne einer vorhandenen Baugenehmigung auf einem Platz außerhalb jeglichen Bebauungsplanes erstellt. Die Ecke liegt in unmittelbarer Nähe neben unserem Gewerbegebiet in einem ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet.

Da wir an der Grenze zu Bayern wohnen, bin ich zur Zeit am Prüfen, inwieweit in unserer bayerischen Nachbargemeinde der Betrieb einer Brechanlage möglich ist.

Wenn alle Stricke reißen, werde ich die Anlage wohl verkaufen müssen.

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Das du bis dato keine Genehmigung hattest, ist schlecht, und definitiv zu deinen Umgunsten.

Mobile Brecheranlagen darfst du imho genehmigungsfrei nur an der Ursprungstselle des zu recycelnden Brechgutes betreiben,

wenn das gebrochene Material direkt vor Ort wieder eingebaut wird. 

Also zum Bespiel auf Abbruchbaustellen.  selbst wenn du es von dort abfährst, brauchst du eine Brechgenehmigung.

Das mit der Asylbewerberbude, ich sag es mal so, so wie es in den Behördenwald hineinschallt, so schallt es auch zurück,

damit hast du dir ein Eigentor geschossen.  Deklarationsanalysen sind allerdings auch immer ratsam, wenn du das Matreial verkaufst.

Zusätzlich zur Bauinnung hau mal die IHK an, es schadet ja nicht.

 

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Also mit der IHK bzw. in unserem Fall die HWK, habe ich keine guten Erfahrungen in Sachen Rechtsberatung gemacht. Die sagen einem nur das was man hören will, geben nur tel. Auskunft, nichts schriftliches und sehen alles durch die rosarote Brille.

Mit der Beschwerde gegen die Art und Weise der Vorgehensweise des Landratsamtes in Sachen Asylunterkunft, habe ich schon mit einer entsprechenden Reaktion des LRA gerechnet. Aber, wenn jeder alles schluckt, dann braucht sich keiner zu wundern, wenn die Regierenden nach Belieben schalten und wandeln. Das ist so wie immer, jeder motzt, aber keiner macht das Maul auf.

Trotzdem vielenDank für deine Stellungnahme.

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Ich glaube sehr stark das ,wen Du Dich nicht beschwert hättest ,es die Hilfsuchenden gemacht hätten.

Auch die wollen ihre Ruhe und kein Staub .

Möchte keine Diskusion über die Menschen lostreten aber die geben sich auch nicht mit allem zufrieden .

 

Bin gespannt wie es weiter geht und ob ohne Halle den Brecherplatz betreiben darfst .

 

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