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Geschrieben
Ich find die Idee ja an sich ganz interesant.
Aber da gibt es ein paar Sachen zu bedenken,

-wie wird das Wohnrecht des Exhausbesitzers/in abgesichert, bei einer Nießbrauchsregelung
oder dem Wohnrecht ist ja im Normalfall keine Mietzahlung vorgesehen.

-Wie weit kann der ExHausbesitzer die sofortige Instandsetzung/renovierung fordern,

-Wie sieht des des Sozialamt? Das es auf einmal Miete+Heizung zahlen sollen,
statt nur Heizung und Minimalst Unterhalt für das eigen genutzte Haus des
Leistungsempfängers.

-Was passiert wenn das Haus mehr Wohnfläche enthält, als das Sozialamt für
Leistungsempfänger in Mietverhältnissen vorsieht? Bei einem Ehepaar 80m² ...



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