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Geschrieben
mit welcher begründung darfst du denn nichtmal schieben ??? gilt das auch für einen anhänger auf dem du den rasentraktor stellen würdest ??

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Geschrieben
Die begründung ist Kraftfahrzeug ist Kraftfahrzeug ob es geschoben wird oder nicht.

Das mit dem Anhänger dürfte schwer werden ich schätze das gesammt gewicht auf rund 450 Kilo die kann man sicherlich nicht so einfach von hand ziehen.

Ich könnte auch an die fuhrbetriebe herran treten zwecks transport mit Pferd und Wagen aber die haben ab ostern bis oktober kaum freie Kapazitäten.

Wie gesagt das schieben stört mich am wenigsten,
am meisten stört mich das ich jetzt nicht mal mehr schieben darf

Im Übriegen bin ich jetzt soweit das nur noch geklärt werden muss
ist es ein a. Kraftfahrzeug b. Selbsfahren Arbeitsmaschiene c. ist es ein
Gartengerät oder d. Laut Tüv ist es weder a. und b. weil unter 6 km/h was ist es dann ?

mal abwarten wink.gif man lernt beim telefonieren so viele nette leute kennen.

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