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Grader - Sondergenemigung für Straßenfahrt


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Geschrieben

Ich sag,

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen dürfen schon mit 60 Km/h  auf die Autobahn .

Wer hat jetzt Recht ?

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 16 Minuten, Stehr schrieb:

ein Schnellläufer mit 80 Km/h Autobahnzulassung !! deshalb 3 Rundumleuchten !

Wusste gar nicht das man anhand der drehleuchte sagen kann wie schnell er fahren darf. In österreich darf man ab 60kmh auf die autobahn.

bearbeitet von StoneTheCrow
Geschrieben
vor 12 Minuten, Kevin Müller schrieb:

Ich sag,

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen dürfen schon mit 60 Km/h  auf die Autobahn .

Wer hat jetzt Recht ?

102 im KFG absatz (10a) Ab 1. Jänner 1996 hat der Lenker eines

1. Lastkraftwagens,

2. Sattelzugfahrzeuges,

3. Spezialkraftwagens, ausgenommen Wohnmobile,

4. Sonderkraftfahrzeuges, oder

5. einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine

mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h, jeweils mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3 500 kg dafür zu sorgen, daß an der Rückseite des Fahrzeuges eine von hinten sichtbare gelbe reflektierende Warntafel mit rotem, fluoreszierenden Rand annähernd lotrecht und senkrecht zur Längsmittelebene angebracht ist. Werden mit den genannten Fahrzeugen Anhänger gezogen, so hat der Lenker diese Warntafel an der Rückseite des Anhängers anzubringen. Durch Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie sind die näheren Bestimmungen hinsichtlich der genannten reflektierenden Warntafel oder gleichwertiger Warneinrichtungen im Sinne des Abs. 10c, wie insbesondere die Abmessungen, Ausgestaltung, Rückstrahlwirkung festzulegen.

(10b) Die Bestimmungen des Abs. 10a gelten nicht für:

1. Fahrzeuge, die zur Verwendung im Bereich des öffentlichen Sicherheitsdienstes bestimmt sind,

2. Heeresfahrzeuge,

3. Feuerwehrfahrzeuge,

4. Abschleppfahrzeuge,

5. Fahrzeuge, die zur Müllabfuhr verwendet werden,

6. Fahrzeuge, die Bootsanhänger ziehen.

(10c) Die Anbringung der reflektierenden Warntafel gemäß Abs. 10a ist nicht erforderlich, wenn an der Rückseite des Fahrzeuges

1. eine gelb-rote Warneinrichtung, die der ECE-Regelung Nr. 70 entspricht,

2. gelb-rote Folien, die hinsichtlich des Signalbildes und der Rückstrahlwirkung den Vorgaben der ECE-Regelung Nr. 70 gleichwertig sind, oder

3. eine retroreflektierende Markierung oder Konturmarkierung, die der ECE-Regelung Nr. 104 entspricht,

angebracht sind.

Geschrieben

Tja  ,man darf mit 60 Km/H schon auf die Autobahn .

Sollte man aber wissen als Erfinder B)

Jetzt möcht ich gerne noch das Geheimniss dargelegt haben wo der Grader die 80 Km/H Zulassung hat .

Ich kann auf den Bildern nichts erkennen aber vielleicht löst Stehr das Rätsel da er es auch geschrieben hat .

 

 

Geschrieben
vor 38 Minuten, Kevin Müller schrieb:

Tja  ,man darf mit 60 Km/H schon auf die Autobahn .

Sollte man aber wissen als Erfinder B)

Jetzt möcht ich gerne noch das Geheimniss dargelegt haben wo der Grader die 80 Km/H Zulassung hat .

Ich kann auf den Bildern nichts erkennen aber vielleicht löst Stehr das Rätsel da er es auch geschrieben hat .

 

 

Ne will wissen was es nu mit 3 rundumleuchten auf sich hat ???

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