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Grader - Sondergenemigung für Straßenfahrt


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Geschrieben
Also liebe Leute, wenn ich die Entwicklung dieser Diskussion so betrachte.... unsure.gif unsure.gif ...als alter Schwarzwälder, der seit 20 Jahren im Ausland lebt,dann kann ich nur sagen.........es hat sich nichts geändert in " diesem unserem Lande".Das kleinste Problem..... ......ein paar störende Vorschriften. smile.gif dry.gif dry.gif und sofort ist das grosse Hallali angesagt mad_red.gif mad_red.gif .....ich lebe in einer landwirtschaftlich ausgerichteten belgischen Region an der französischen Grenze.Selbst bei vollem Stossverkehr sind Bagger, Mähdrescher, Traktoren unterwegs........da regt sich keiner auf klatsch.gif klatsch.gif ....man gibt sich gegenseitig Zeichen und die SAche ist gegessen........ kreisch.gif kreisch.gif kreisch.gif Mir ist lieber ein belgischer Traktorfahrer, der arbeitet, als ein deutscher Berufsgrüner auf dem Fahrrad, der mitten auf der Spur fährt und mir beim überholen ( nach 2 Kilometern) den Stinkefinger zeigt. wave.gif :


Vor einiger Zeit (2005) kam im deutschen Fernsehen ein Bericht, wonach - zumindest in Frankreich - landwirtschaftliche Fahrzeuge ganz legal mit Heizöl betankt und betrieben werden dürfen. Ob das allerdings auch für Nutzfahrzeuge in der Baubranche (Radlader, Bagger etc.) gilt, ging aus dem Report nicht hervor.


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Geschrieben
Ich kann's nicht beschwören, aber laut Auskunft eines Nachbarn, der in Frankreich eine Baufirma hat, ist Heizöl auch für Baumaschinen zulässig.Frankreich subventioniert übringens derzeit extrem den Anbau von Kulturen als Brennstofflieferanten ( Modell Brasilien).Französisches Ziel: bis 2010 sollen 5 Prozent der Kraftstoffe aus landwirtschaftlichem Anbau stammen!
Gast R.Müller
Geschrieben
Irgendwie hat die Diskusion hier nichtsmehr mit dem eigentlichen Thema zu tun eusa_think.gif .
  • 10 months later...
Geschrieben

Leute ich könnte Kotz........

Fahre den O&K 106,5A auch per Achse von Baustelle zu Baustelle. Ene Sodergenemigung liegt vor und danach :

1.Fahrten nur mit Vorrausfahrendem Begleit Fahrzeug, Behindert mer als das es hilft. top.gif

2.Nicht in der Zeit von 7°°-9°°Uhr und 16°°-18°°Uhr, da ansonsten ein Heimfahrender Beamter behindert werden Könte. Dies sind aber genau die Zeiten wo man einen Grader umsetzt. top.gif

Ich sage euch das gibt es nur in D klatsch.gif

Gruß eines von den Behörden geergerten Frank´s




Zurück zum Thema top.gif

Mit Ausnahmegenehmigung in o.a. Zeiten ist das Super. Gerade im Raum AK mit den riesigen, breiten Straßen und den weitläufigen Kurven ist es trotz Begleitfahrzeug ein Nerventötendes rumgegurke. Trotz Gegenverkehr wird da überholt und immer wieder sich direkt vor`s Frontschild eingeschert...

Mann mann mann.

Da ist mir der Transport mit dem TL viel lieber.
Nur wie so oft kommt ein Anruf : "... du mußt noch schnell nach XY (mehr als 10km Entfernung!) und dort was schieben..."

Hurra.

Ich kann den Ärger verstehen.


Gruß ALF
  • 7 years later...
Geschrieben (bearbeitet)
vor 48 Minuten, Colin schrieb:

On the Way for next Job

988549_985222731497971_8710005055348298248_n.jpg

ein Schnellläufer mit 80 Km/h Autobahnzulassung !! deshalb 3 Rundumleuchten !

Edit by Mod: Beiträge wurden verschoben

bearbeitet von johannes
Zitat mit Foto, da bei der Verschiebung des Beitrags,besser verständlich.

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Gast
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