Onkel-Karl 1 Geschrieben 15. Oktober 2007 Autor Geschrieben 15. Oktober 2007 Mahlzeit,mußte mir erstmal ein Bild vom Grader suchen ...Voraus Fahrzeug: die Vorderkante des Graders wird mehr als 3,5 m von der Lankradmitte entfernt sein ... daraus folgt das Voraus FahrzeugBei Funk auf beiden fahrzeugen ist es aber erfahrungsgmäß einfacher und hilft wirklich ... übrigens muß das VorausFahrzeug kein PKW sein, das kann ein Bagger, Radlader, LKW sein, eben alles was ohne Sondergenemigung auf die Straße darf. Ich denke nicht das Ihr Auflagen für die Ausstattung des KFZ habt ...Gilt Eure Ausnahmegenehmigung nur in einem Kreis oder einem Bundesland? Hier ist es so, dasvon LKzu LKandere Auflagen vorherschen ...Warum du zu den gesagten Zeiten noicht fahren darfst, ist mir unklar ... aber tröste dich, wir dürfen tagsüber keine Drescher umsetzen ... Was für Maße hat denn dein Garder? Breite, Länge, Höhe, Gewicht? Bei den Rodern kommen wir auf 3m Breite und 4m Höhe, Kabine vorne. Geschwindigkeit, Gewicht? Achslasten?Wenn dein Grader die 3m Breite einhält wäre evtl. eine drehbare Kabine wie beim Claas Couger etwas für Euch, damit hast du auf der Starße nur noch die Motorhaube vor dir, und die sollte auf unter 3,5m zu bekommen sein .. das sind aber leider konzeptionelle Fargen, über die sich die Marketing Leute zuwenoig gedanken machen. Evtl. den Aufreisser per Schnellkupplung von hinten ans Schild versetzenGrußBernd3,5m bis zur Vorderkannte. JAJA, wenn der Bauerntraktor mit der Gabel am Frontlader über die Straße rollt ist das egal, die dürfen das, ebenso wie in den sogenannten Stoßzeiten im Pendler/Berufsverker und meist Ohne auch nur die Anstalten zu machen mal Rechts ran zu fehren. Ist jedem Beamten egal sin ja Landwirte.Unsere Genemigung gilt in 7 Kreisen: WW, AK, NR, KO, LDK, SI, LM, in drei Bundesländern. HE, RLP, NRWJa du wirst lachen, an sone drehbare Kabiene habe ich auch schon gedacht. Das wäre mal was. Aber die richtigen Graderfahrer lassen Ihre Grader sicherlich mit Tiefladern Fahren. Zitieren
MaschBauer 22 Geschrieben 16. Oktober 2007 Geschrieben 16. Oktober 2007 Was soll son Scheiß ... ich habe versucht Dir zu helfen, Erfahrungen auszutauschen, aber offensichtlich ist das hier nicht mehr gefragt ... bzw. du willst nur meckern und MitleidAber tröste dich, es ist inzwischen leider so das die meistenm Verkehrsteilnehmer Schlepperzüge unterschätzen. Mit Frontladergeräten darf gefahren werden, ist gesetzlich erlaubt .... wer meckert sollte mal die StVO lesen. Ausserdem gehört gegenseitige Rücksichtnahme dazu ... da du selber große Maschinen fährst wirst du wissen das man mit 40 to nicht mal eben auf den Randstreifen fahren kann ... leider wird man mit "echten" 50 km/h in Ortschaften immer noch überholt ... Im übrigen entnehme ich deinen Angaben, das die Ausnahmegenehmigung in etwa der enzspricht, die wir in der Lw auch haben ... wir werden also gleich behandelt.Ansonsten wüßte ich mal gern von Dir, warum denn den Baumaschinen Sonderrechte eingeräumt werden sollen die anderen Berufsgruppen nicht zu gestanden werden sollen.Nachdenkliche GrüßeBernd Zitieren
Grader-Albi 21 Geschrieben 16. Oktober 2007 Geschrieben 16. Oktober 2007 (bearbeitet) Hey Onkel, ja das kenn ich auch, fahre nen 156er. mein Wälzer ( Genehmigung) was wann ich wo darfist ????? Seiten Dick.meine Zeiten beziehen sich ( wahrscheinlich Bayern...) noch besser: 5.30-9.30 und15.30-19.30......aaaaber da wir ja eh schon oder noch Arbeiten zu den Zeiten... kann es ja eigentlich egal sein oder?? hihiaber mir ist das egal wenn ich umsetzen muß dann setzt ich um.aber ich persönlich wähle lieber den Weg durch die Stadt ( wenn´s net grad a großer Umweg )da ich den Verkehr in der Stadt so gut wie garnicht Behindere, denn schnellerals 50 fährt zu den Zeiten wo wir die Grader umsetzen eh keiner und da kann er locker überholen.und wenn du ein Begleitfahrzeug dabei hast, mußt Du noch nach dem Gloasen ( Der Pfeife die das Auto fährt) schauen das der auch dahin fährt wo Du hinwillst.... also lieber alleine.mein Pa fuhr 37 Jahre Grader und hatte nie Schwierigkeiten mit der Art umzusetzten.bei seinem ersten Grader war der Co-Pilot noch vorne am Grader postiert (um beim Einfahren in Kreuzungen oder solch unübersichtliches Zeug halt dem Fahrer zur Seite zustehen..)..... bei Wind und Wetter wohl gemerkt also Tipp von mir.: machs wie der Gummistiefel, immer fahren.........gruß vom Albi bearbeitet 16. Oktober 2007 von Grader-Albi 1 Zitieren
MoRCy 1 Geschrieben 17. Oktober 2007 Geschrieben 17. Oktober 2007 (bearbeitet) was soll denn jetzt der Vergleich mit den Bauern?da gibts halt nun mal gesetzliche unterschiede - Baustellen sind meist mehr oder weniger planbar aber der landwirtschaftliche Bodenbetrieb st dagegen alltagsgeschäftdie einen fahren mit den Zinken oben die anderen bodennah und mit schutz - ist halt so - wen das stört der kann ja beim Bund einen Einspruch einlegen bearbeitet 17. Oktober 2007 von MoRCy Zitieren
Lothar Unfried 1 Geschrieben 17. Oktober 2007 Geschrieben 17. Oktober 2007 Also liebe Leute, wenn ich die Entwicklung dieser Diskussion so betrachte.... ...als alter Schwarzwälder, der seit 20 Jahren im Ausland lebt,dann kann ich nur sagen.........es hat sich nichts geändert in " diesem unserem Lande".Das kleinste Problem..... ......ein paar störende Vorschriften. und sofort ist das grosse Hallali angesagt .....ich lebe in einer landwirtschaftlich ausgerichteten belgischen Region an der französischen Grenze.Selbst bei vollem Stossverkehr sind Bagger, Mähdrescher, Traktoren unterwegs........da regt sich keiner auf ....man gibt sich gegenseitig Zeichen und die SAche ist gegessen........ Mir ist lieber ein belgischer Traktorfahrer, der arbeitet, als ein deutscher Berufsgrüner auf dem Fahrrad, der mitten auf der Spur fährt und mir beim überholen ( nach 2 Kilometern) den Stinkefinger zeigt. : 1 Zitieren
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