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Verkehrssicherung als Pauschalposition


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nach dem neuen Leistungskatalog für Ausschreibung im Straßenbau ist die Verkehrssicherung pro Regelplan der RSA mit einer Pauschalen zu vergüten. Jetzt hab mal `ne Baustelle in einer Ortsdurchfahrt mit 30.000 Fahrzeugen von mehreren Jahren. Da ist es vorab nicht möglich, sämtliche Regelpläne und Zusatzbeschilderung zu erfassen.
Wenn z.B der Regelplan BI/2 mit einer Pauschalen ausgeschrieben wurde, heißt das für mich: es wird die Pauschale vergütet, egal ob er 1 x oder 10 x angeordnet wurde. Die Baufirma möchte aber die Pauschale 10x bekommen. Muss ich wirklich dem Kalkulator alles so im Detail angeben, das er weiß das der BI/2 y 10x kommt, oder langt ein Bauablaufplan, anhand der AN den Aufwand für die Verkehrssicherung abschätzen kann? Leider hab ich von Firmenkalkulation überhaupt keine Ahnung, haben die einfach Richtwerte für die Absicherung oder zählen die wirklich die Anzahl der Schilder und Baken?
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Die Baufirma möchte aber die Pauschale 10x bekommen.

Wie soll denn das gehen ? Pauschal ist pauschal, da interessiert kein Mehraufwand.

Mit einer Pauschalen übernimmt der AN alle Risiken die ein Objekt betreffen - egal ob sie nun vorhersehbar sind oder nicht.
Darum würde ich behaupten, dass ein Ablaufplan aus dem sich der betreffende Kalkulator alle Informationen raussuchen kann genügt.


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Wie soll denn das gehen ? Pauschal ist pauschal, da interessiert kein Mehraufwand.

Mit einer Pauschalen übernimmt der AN alle Risiken die ein Objekt betreffen - egal ob sie nun vorhersehbar sind oder nicht.
Darum würde ich behaupten, dass ein Ablaufplan aus dem sich der betreffende Kalkulator alle Informationen raussuchen kann genügt.

Das sehe ich auch so. Zusätzlich lassen wir den AN im Werkvertrag unterschreiben, dass er sich ein Bild der Lage vor Ort gemacht hat und alle Aufwendungen zur Erbringung der Leistung mit dem Pauschalpreis abgegolten sind.

Prinzipiell bin ich kein Freund von Pauschalpositionen. Ich bin der Ansicht, dass ein Fachplaner die Leistung hinreichend im LV beschreiben muß. Allerdings scheint Dir das neue bayrische Standardleistungsbuch keine andere Wahl zu lassen. eusa_think.gif


bearbeitet von Form 8A
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ich geb auch meinen senf dazu, weil mich das tagtäglich betrifft :

die verkehrssicherung als pauschale auszuschreiben ist der blanke unsinn. ebenso immer die angaben wie "verkehrssicherung ist in die ep´s einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet" und alle ähnlichen formulierungen.

gemäß vob/a ist der ausschreibende (die öffentlichen ag´s) verpflichtet, so genau und detailliert und umfassend wie möglich auszuschreiben !!!

gerade im bereich der verkehrssicherungen kommen so viele beteiligte an einen tisch, wenns dann an die ausführung der maßnahme geht. jeder will was anderes. im vorfeld bzw zur zeit der ausschreibung ist oft noch gar nicht klar ob und wie der verkehr im baubereich geführt werden kann oder geführt werden wird.

wie soll ein unternehmer sowas kalkulieren??? ne vollsperrung geht eben billiger über die bühne als eine maßnahme, wo alle 3 tage die verkehrseinrichtung umgebaut werden muss...

ich werde demnächst mal mit einer kommune hier ein exempel statuieren, die auch immer pauschal ausschreibt. das ist nicht zulässig und auch nicht kalkulierbar und ich werde sehen ob ich mit hilfe der rechtsanwälte unserer interessenvertretung in diesem punkt weiterkomme.

gerade im bereich der verkehrssicherungen kann das gar nicht anders funktionieren, als ganz explizit immer die einzelnen punkte auszuschreiben. was nicht ausgeschrieben ist, weils entweder nicht erkannt wurde oder sich eben erst im laufe der maßnahme ergeben hat, kann über einen nachtrag vergütet werden.
alles andere ist für den unternehmer spekulation und spekulative preise sind nach neuester rechtssprechnung nicht mehr zulässig und somit auszuschließen. nur darf dann auch kein ausschreibender mehr anlass zur spekulation bieten !
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Ich verweise Hier auch noch mal auf die VOB/A § 9 Absatz 1, da steht geschrieben, das die Leistung eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben ist, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und Ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können.

Eine Pauschale wie Sie oben beschrieben ist, ist für mich nicht eindeutig.

Warum schreibt Ihr anstatt der Pauschalen nicht gleich eine Stückzahl aus, dann gibt es gar nicht solche Differenzen.
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