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Geschrieben
In Holland legen Wir Stahlplatten auf den Gehweg, sodas der nicht beschädigd wird. Den es ist ja en GEHweg und keine Fahrbahn.

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Geschrieben

Hier in der Gegend, dem Rheinland, kennt man das Problem beim Betrieb von Autokranen, genauer beim Abstützen der Krane. Und das geht dann immer zu Lasten der Betreiber, wenn nicht der Bauherr von sich aus dafür gerade steht oder im Vorfeld etwas entsprechendes mit den Behörden abgesprochen worden ist. Wie weiter oben schon gesagt wurde gilt in solchen Fällen wohl das Verurscherprinzip.

Gruß
Stephan
Geschrieben (bearbeitet)
Hallo,

also generell würde ich sagen, ein 18to. LKW hat auf einem "Gehweg" nix verloren.

Der Aufbau eines Gehweges ist nicht immer der gleiche wie ein Aufbau der Fahrbahn!!
Ist der Gehweg mit einem Hochbord getrennt, ist generell davon auszugehen, dass es sich um einen geringeren Aufbau handelt. (Ca. 30-45cm)
Bei Fahrbahnen (Je nach Bauklasse) ist von rund 50-60 cm Aufbau auszgehen.

Ich denke auch, das hier das Verursacherprinzip zum tragen kommt.
Ist ja auch wärend einer Bauphase so, dass der Unternehmer den Schaden regulieren muß! sad.gif

Gruß
Andreas bearbeitet von Roadmaker
  • 4 months later...
Geschrieben
Hi,

In der Regel hat,wie meine Vorschreiber schon geschrieben haben,ein LKW NIX auf dem Gehweg zu suchen.
Meißtens besteht der Unterbau nur aus einer dünnen Schicht Sand oder Zementmischung und die gibt der Belastung auch schnell nach.Anders in Einfahrten,dort ist meißtens ein besserer Unterbau der trägt.
Man möge auch dran denken das dort Kabel verlegt sind und vorallem Telekom-Kabel liegen nicht tief.

Gruß
Hans

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