André 139 Geschrieben 9. Januar 2006 Autor Geschrieben 9. Januar 2006 Hallo André, welcome back... scheinst ja ein echter Pechpilz zu sein zur Zeit! ←Es ist nicht mein Auto und ich bin auch nicht gefahren. In diesem Falle blieb das Pech aber in der Familie @Max: Danke für den Link zu den Urteilen, von daher dürften die Chancen gut stehen.Demnach war der Sorgfaltspflicht auch nicht richtig nachgekommen, denn es standen vorher keine Warnschilder und die Stelle hätte man auch zumindest notdürftig verfüllen können. Da es eine stark befahrene Strasse ist war eine unbeleuchtete Warnbake keine ausreichende Absicherung.RS Versicherung ist vorhanden aber erstmal die Kirche im Dorf lassen und die zuständige Gemeinde anfragen. Alles direkt zum Anwalt zu geben ist nicht unbedingt zielführend.Ich könnte mir aber denken das es eventuell noch andere Geschädigte gibt. Es war sehr viel Verkehr und es sind während unserer Anwesenheit an der Stelle einige Autos durch die schadhafte Stelle durchgefahren. Der Fahrbahnrand ist wie gesagt bis über die ursprüngliche Randmarkierung (zur Mitte) komplett weggebrochen. Zitieren
Butze 1 Geschrieben 9. Januar 2006 Geschrieben 9. Januar 2006 So ein Paar Fragen an die Fachleute gäbe es schon:Da in Deutschland recht viel geregelt ist, gibt es doch sicher Bestimmungen, wie eine Gefahrenstelle zu sichern ist!Wo ist soetwas niedergeschrieben?Ist diesen "Bestimmungen" genüge getan, hast du wahrscheinlich haftungsmäßig schlechte Karten - sollte dieses nicht der Fall sein, wird dieses Mißgeschick zumindest finanziell nicht dein Schaden sein! weiterhin gute Fahrt..... Zitieren
Thomas 6 Geschrieben 9. Januar 2006 Geschrieben 9. Januar 2006 Für die Absicherung von Baustellen gelten die RSA (Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Strassen) vom Bundesministerium für Verkehr.In dem Buch sind sehr detailiert sämtliche Regelpläne zur Beschilderung und Absicherung abgebildet.Ich weiß leider nicht, ob diese auch für Gefahrstellen wie Schlaglöcher o.Ä. gelten.Gruß,Thomas Zitieren
max 5 Geschrieben 9. Januar 2006 Geschrieben 9. Januar 2006 Für die Absicherung von Baustellen gelten die RSA (Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Strassen) vom Bundesministerium für Verkehr.In dem Buch sind sehr detailiert sämtliche Regelpläne zur Beschilderung und Absicherung abgebildet.Ich weiß leider nicht, ob diese auch für Gefahrstellen wie Schlaglöcher o.Ä. gelten.Es gilt für jede Art von Gefährdung im Straßenverkehr. Von der temporären Kleinbaustelle bis zur Großbaustelle gibt es hierzu Beispiele. Auch Rechtsbeispiele mit Gerichtsurteilen werden von Verlagen dazu veröffentlicht. Das ganze ergibt dann 5 dicke Ordner und 4 mal im Jahr gibt es eine Erneuerung mit ca. 200 Seiten. Leider steht das in der Firma sonst hätt ich schon mal reichgeschaut und die genauen Wortlaute und Verweise genannt.GrußMax Zitieren
André 139 Geschrieben 9. Januar 2006 Autor Geschrieben 9. Januar 2006 Bei B.A.S. habe ich dazu eine Broschüre zur Absicherung von Baustellen gefunden.Verkehrssicherung 2005Ebenso gibt es dort die RSAZu Warnbaken als Absperrung steht dort: Leiteinrichtungen wie Leit- bzw. Pfeilbaken, Lichtleitbaken, Leitmale, Fahrbahnteiler, Leuchtpfeile, Sichtzeichen, Klappbaken / -kegel, Poller und dgl. sind rechtlich keine Absperrungen, sondern der Hinweis für Kraftfahrer, an einemHindernis in einer bestimmten Richtung vorbeizufahren.Anmerkung: Die Deeplinks scheinen nicht zu funktionieren. Allerdings sind die Infos unter dem Menü "Downloads" abrufbar. Interessant sind auch die zahlreichen Verkehrsleitpläne die auf der B.A.S. Website zum Download vorliegen. Zitieren
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