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Reifenschaden durch Schlagloch - Haftungsfragen?


André

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Wer hat sich nicht schon über schlechte Straßen und Schlaglöcher im Asphalt geärgert? Vielerorts sparen die Kommunen an dringend notwendigen Ausbesserungsarbeiten oder es wird nur notdürftig "geflickt".

Gestern traf es uns auf dem Rückweg aus dem Skiurlaub. Direkt hinter der Ortseinfahrt von Hopferau (Deutschland), nahe der österreichischen Grenze, machte es einen Knall und die Fahrt war vorerst beendet - Reifenplatzer. Wie sich herausstellte war die Strasse am Fahrbahnrand stark beschädigt. Eine etwa 20cm tiefe, scharf vorstehende Fahrbahnkante machte dem rechten vorderen Reifen den Garaus. Zu sehen war von der Gefahr in der Dunkelheit nichts. Eine Warnbake war zwar aufgestellt, aber diese lag beschädigt am Boden da offensichtlich schon mehrfach überfahren. Die seitliche Fahrbahnmarkierung war durch das Fehlen der Fahrbahnkante nicht mehr vorhanden.

Erschwerend kam hinzu, das direkt hinter der Schadstelle eine künstliche Fahrbahnberengung durch eine Verkehrsinsel vorgenommen wurde. Der Verkehr nahm daher an dieser Stelle grundsätzlich einen leichten Bogen nach Rechts. Insbesondere LKW fuhren reihenweise durch die Schadstelle hindurch.

Gottseidank hatte der Wagen einen vollwertigen Ersatzreifen. Zwar nur als Sommerbereifung, doch immerhin. Ein Notrad hätte weitere 700 Km mit max. 80km/h bedeutet. Ein mittlerweile gängiges "Tire Fit" hätte gar das Ende der Fahrt nötig gemacht da ein Riss in der Reifenflanke nicht mehr zu reparieren ist. Der Wechsel des Reifens war Sache von 15 Minuten und noch bevor die herbeigerufenen Ordnungshüter zur Stelle waren, war das Auto wieder fahrbereit.

Doch nun die Frage der Haftung: Der Schaden beläuft sich auf geschätzt rund 300,- Euro (255/50/18 inkl. Montage). Mein erster Gedanke war, das hier wohl die Gemeinde in Regress genommen werden müsste, da der Verkehrssicherungspflicht nicht ausreichend nachgekommen war. Die Polizei meinte aber, das es wohl eher ein Verfahren gegen Unbekannt wäre.
Grund: Die ursprünglich aufgestellte Warnbake (ohne Beleuchtung) wäre eine ausreichende Absicherung gewesen. Verursacher wäre demnach derjenige, welcher die Bake umgefahren hätte.

Was ist Eure Einschätzung? Ist mit einer unbeleuchteten Warnbake die Gefahrenstelle ausreichend abgesichtert? Es sei gesagt, das die Strasse eine Transitstrecke zur A7 ist und durch den Rückreiseverkehr eine enorm hohe Verkehrsfrequenz aufwies. Ist es da nicht schon fahrlässig an dieser Engstelle lediglich eine Bake aufzustellen die, wie man sieht, u.U. schnell umgefahren wird? Eine Beschilderung mit Hinweis auf beschädigte Fahrbanhbankette fehlte ebenfalls.

Mich würden Eure Meinungen und Einschätzungen interessieren.

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ich sage mal das der strasseneigetümer aufkommen muss auch wenn du aus unternehmer eine baustelle signalist bist du verantwortlich für das stehen bleiben

he andre sonst schöner urlaub gehabt
ist das gegangen wegen den ketten bearbeitet von winu
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Hallo André
Du hast mit dem Winterurlaub ja ein riesen Glück....
Zu deiner Schadenshöhe: Schau bitte auch nach ob der linke Reifen noch ausreichend Profil hat. Wenn der Unterschied mehr wie 40% der Orginalprofiltiefe beträgt, sollte auch der andere Reifen getauscht werden.
Ich kann dir nur die Sachlage in Deutschland schildern. Hier hat der Straßeneingetümer bzw. sein Organ die Verkehrssicherungspflicht. Diese kann, z.B. im Falle von Baustellen, teilweise übertragen werden. Verkehrssicherungspflicht heisst, dass der Verkehrsweg ohne Gefahren befahren werden kann.
Im Falle von Baustellen bzw. Schadstellen werden zusätzliche Sicherungsmittel eingesetzt, welche sowohl bei Tagesanbruch, wie auch bei Tagesende kontrollieren sind. Dies muss dokumetiert werden.
Konkret auf deinen Fall angewendet:
-Eine unbeleuchtete Bake ist niemals eine ausreichende Sicherung.
-Wurde die korrekte Absicherung der Schadstelle ordnungsgemäß kontrolliert (beweise....)
Folglich hättest du in D gute Chancen das Geld wieder zu sehen.
In Österreich sieht man die Verkehrssicherungspflich aber nicht so eng. Landstraßen welche mit Flatterband abgesichert sind, wobei die Fahrbahn aus Fräßgut besteht sind im Umbauzustand keine Seltenheit. Nicht abgesicherte Schlaglöcher (nach der Abtauphase)sind ebenso normal wie unbefestigte Straßenränder.
In Deutschland könnte jede Straßenbaufirma locker nen eigenen Autolackierer samt Waschanlage betreiben um allen rechtlich durchsetzbaren Ansprüchen gerecht zu werden. In Ösiland ist es eben so.
Kurzum: Es dürfte für dich billiger und zeitsparender sein, das Geld zu zahlen und daraus zu lernen.
Gruß
Max
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ist das gegangen wegen den ketten



- keine Ketten notwendig gewesen.


Ich kann dir nur die Sachlage in Deutschland schildern. .... Folglich hättest du in D gute Chancen das Geld wieder zu sehen.



Es war ja in Deutschland.
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Es war ja in Deutschland.


Erstmal herzlich willkommen zurück aus dem Ausland! ;-)

An deiner Stelle würde ich versuchen Schadenersatz bei der betroffenen Gemeinde geltend zu machen.

Die Tatsache, das Warnbaken aufgestellt wurden weist auch darauf hin, das diese Gefahrenstelle bekannt war. Und die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Eigentümer oder demjenigen dem die Aufgabe übertragen wurde.

Viel Glück bearbeitet von MaMu
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