SirDigger 2.069 Geschrieben 21. Februar Share Geschrieben 21. Februar vor 3 Stunden, Nicolas-B schrieb: Dort steht nur etwas zu Umwehrungshöhen und zur Geländerhöhe, aber nichts dazu ab welcher Absturzhöhe ein Geländer nötig wäre. Und es sieht so aus, als würde sich die Seite nur auf Hochbau beziehen. Links oben in der Tabelle Zitat Umwehrung ab: 1,0m Absturzhöhe Andere Regelungen wie Hamburg 15cm oder Bayern 0,5m sind aufgeführt... Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
ArnoFresh 0 Geschrieben 15. März Share Geschrieben 15. März Für öffentliche Gehwege gibt es unterschiedliche Vorschriften je nach örtlichen Bauvorschriften und Gesetzen. In der Regel ist jedoch ein Geländer dann erforderlich, wenn die Absturzhöhe eine bestimmte Höhe überschreitet. Diese Höhe variiert, kann aber beispielsweise bei einem Meter liegen. Es kommt immer darauf an. Ich würde dir empfehlen, die aktuellen Vorschriften bei der jeweiligen Gemeinde zu erfragen... Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
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