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Geländer an öffentlichen Gehwegen -ab welcher Absturzhöhe nötig?


Nicolas-B

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Hallo,

meine Frage lautet: Ab welcher Absturzhöhe benötigt man an öffentlichen Gehwegen ein Geländer?

Ich habe leider in keiner Norm oder sonstigen Regelwerken etwas dazu gefunden: Entweder geht es nur um die Höhe der Geländer selbst, oder es bezieht sich auf den Hochbau.

Gibt es doch etwas, was ich noch nicht gefunden habe?

 

Mein Anwendungsfall: Ich plane aktuell eine Bushaltestelle, an der L-Steine eingeplant sind (dort geht es senkrecht nach unten).

 

Viele Grüße

Nicolas

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vor 17 Minuten, SirDigger schrieb:

Das ist je nach Bundesland verschieden

Grobe Übersicht findest du hier http://www.bauregelwerk.de/bauplanung-umwehrungen/absturzsicherungen.html

 

 

Dort steht nur etwas zu Umwehrungshöhen und zur Geländerhöhe, aber nichts dazu ab welcher Absturzhöhe ein Geländer nötig wäre.

Und es sieht so aus, als würde sich die Seite nur auf Hochbau beziehen.

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Bei mir zuhause war es so, dass ich bei knapp über einem Meter bei reiner Privatnutzung eigentich keine Absturzsicherung benötigt hätte, da meine Frau aber eine Kindertagespflege im Haus betrieben hatte und der an die Absturzkante angrenzende Parkplatz auch von "Kunden" benutzt wurde, musste ich dort einen 1m hohen (Doppelstanmatten)zaun hinbauen...
Von daher gehe ich davon aus, dass (zumindest in NRW) dieser eine Meter gesetzt ist.

Btw, im Nachbarort gab es vor ein paar Jahren den Fall, dass dort eine Bushaltestelle innerorts ist (die gibts dort schon immer), die in eine Böschung gebaut wurde. Um die Böschung zu stützen, wurde eine Mauer gebaut, die Mauerkrone bestand aus ca. 50cm breiten Platten.

Das war nie ein Problem, bis einem schlauen Verwaltungsmitarbeiter aufgefallen ist, dass von der Mauer ja Kinder runterfallen könnten. Also wurde auf der Mauer ein Metallgeländer errichtet, das die Kinder geradezu zum Klettern animiert. Wäre auch so ein Fall für das Schwarzbuch der Steuerzahler...

Evtl kann ich mal bei Gelegenheit ein Foto machen

 

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vor 39 Minuten, meisterLars schrieb:

Bei mir zuhause war es so, dass ich bei knapp über einem Meter bei reiner Privatnutzung eigentich keine Absturzsicherung benötigt hätte, da meine Frau aber eine Kindertagespflege im Haus betrieben hatte und der an die Absturzkante angrenzende Parkplatz auch von "Kunden" benutzt wurde, musste ich dort einen 1m hohen (Doppelstanmatten)zaun hinbauen...
Von daher gehe ich davon aus, dass (zumindest in NRW) dieser eine Meter gesetzt ist.

Btw, im Nachbarort gab es vor ein paar Jahren den Fall, dass dort eine Bushaltestelle innerorts ist (die gibts dort schon immer), die in eine Böschung gebaut wurde. Um die Böschung zu stützen, wurde eine Mauer gebaut, die Mauerkrone bestand aus ca. 50cm breiten Platten.

Das war nie ein Problem, bis einem schlauen Verwaltungsmitarbeiter aufgefallen ist, dass von der Mauer ja Kinder runterfallen könnten. Also wurde auf der Mauer ein Metallgeländer errichtet, das die Kinder geradezu zum Klettern animiert. Wäre auch so ein Fall für das Schwarzbuch der Steuerzahler...

Evtl kann ich mal bei Gelegenheit ein Foto machen

 

Also sollte ich am besten beim Land NRW nachfragen, was jetzt genau gilt?

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