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Neue TEURE Versicherungspflicht für Arbeitsmaschinen in D


atlas-spezi

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Doch, dann wird's teuer. Wenn es bald eine eigene Pflichtversicherung für Arbeitsmaschinen gibt, kann alles passieren. Vielleicht wird dann auch unterschieden zwischen Mobilbagger, Radlader u.s.w. Der Radlader wird dann bestimmt das teuerste sein, es geht ja auch Schäden die dritten zugefügt werde. Habe mal kurz mit dem Kollegen vom Verband geschrieben und der sagt die Vers. haben da sehr hohe Vorstellungen was den Beitrag angeht. Ist aber alles noch in der mache, abwarten.

 

Manchmal wird die Suppe ja nicht so heiß gegessen....................

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...die ganze Betriebshaftpflicht, usw. bei allem was Haftpflicht betrifft gehts ausnahmslos immer um Schäden die Dritten zugefügt werden - beinhaltet ja schon der Name "Haft" & "Pflicht"... die übernimmt Schäden die du einem Dritten zufügst und z.B. gem. § 823 Bürgerliches Gesetzbuch dafür zahlen / eintreten / haften mußt.

Kasko-/ Vollkasko, Maschinenbruchversicherung ist eine komplett freiwillige Sache... und es wird sich auch nicht durchsetzen lassen, dass ich mein Eigentum gegen Verlust oder Zerstörung versichern muß - das ist meine Sache und meine eigene Entscheidung.
Mein ehem. Arbeitgeber hatte z.B. weder LKWs, Bagger, Krane... oder irgendeine Maschine (alles Eigentum, kein Leasing / keine Finanzierung!) gegen Verlust oder Zerstörung versichert... wenn da ein Obendreher umgefallen oder ein Bagger ausgebannt wäre, dann wären die Fremdschäden, wie vorgeschrieben über die Betriebshaftpflicht bezahlt worden... und der Kran / Bagger selbst wäre halt zum Schrottpreis weg gegangen... bei dem finanziellen Polster kann es sich diese Firma leisten das Risiko selbst zu tragen -unternehmerische Entscheidung- sind halt mal 250.000,-€ oder eine Mio... was auch immer weg /kaputt.

Und diese Sach- und Personenschäden, die mit Arbeitsmaschinen bei Dritten (Haftpflicht) angerichtet werden, die eine Erlaubnis / Genehmigung haben im öffentlichen Straßenverkehr bewegt zu werden sind auch bisher schon entweder gem. der offiziellen Deckungssummen gem. Pflichtverischerungsgesetz oder ggf. gem. der Ausnahmegenehmigung sogar mit höhreren Deckungssummen haftpflichtversichert... ob das nun wie so eine Art Zusatzbaustein in der Betriebshaftpflicht ist oder ob die Arbeitsmaschinen extra versichert sind sollte nicht viel Unterschied machen.

Sollte es so geregelt werden, dass die Maschinen einen extra Haftpflicht-Versicherungsvertrag brauchen... dann muß die Betriebshaftpflicht um diesen Betrag eben billiger werden, da bisher ja die Maschinen mit drin waren.
Andererseits gibts ja auch bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen sog. Flottenversicherungen...

Ich denke da hatte irgendsoein Schmalhirn, das keine Ahnung von der aktuellen Regelung / Situation hat ein fixe Idee... damit es teuerer wird müßten letztendlich die geforderten Deckungssummen für die Haftpflicht erhöht werden... wobei -wie man das z.B. aus der Kfz-Haftpflicht kennt- vom Beitrag her jetzt auch wieder kein so großer Unterschied ist, ob man gerade im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen versichert ist oder ob man "das Premium-Paket" mit höheren Deckungssummen ankreuzt.   

Gem. Anlage zu §4 Pflichtversicherungsgesetz sinds, wenn bzw. wie in den Ausnahmegenehmigungen gefordert heute schon - für Personenschäden 7 1/2 Millionen Euro und für Sachschäden 1 220 000 Euro. vgl. https://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/anlage.html

 

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...jeder der mit einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine ala Mobilbagger, Radlader oder mit was auch immer am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen will braucht dafür eine Betriebserlaubnis -erteilt von der Zulassungsstelle- und dazu entsprechende Ausnahmegenehmigungen in welcher eine Haftpflichtversicherung auch heute schon gefordert / vorgeschrieben ist.

Dass ein sehr großer Teil der Radlader und Mobilbagger ohne Betriebserlaubnis, Ausnahmegenehmigung und damit auch Haftpflicht im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs ist glaube ich auch... aber das ist heute schon illegal - das Problem dabei ist, dass sich die Kontrollbehörden bei dem Thema wohl nicht auskennen / keine Ahnung haben und sich daher z.B. Polizisten gar nicht ran trauen zwischendurch auch mal einen Radlader oder Mobilbagger einer allgemeinen Verkehrkonstrolle zu unterziehen.

So lange da nix ist, was "gefährlich" aussieht und dazu vielleicht noch schön die gelbe Rundumleuchte blinkt halten die -zumindest bei uns hier- Finger ruhig... is halt blöd was zu kontrollieren, wo man sich selbst nicht auskennt - am Ende blamiert man sich dabei oder handelt sich irgendwelchen Streß / Papierkram ein.

bearbeitet von Aka
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vor einer Stunde, MAXI100 schrieb:

 

Es gibt ja Unmengen an Bagger und Radlader in Privatbesitz incl. Vermietung und black work usw. . Trift es die auch oder nur den doofen Unternehmer ?

 

Wenn es dazu kommt, trifft es jeden.

 

Eine Sondergenehmigung braucht man nur wenn die Maschine die Vorschriften der StvO nicht einhalten kann, zb Gewicht oder eingeschränktes Sichtfeld.

Wenn die Maschine eine ABE hat und nicht schneller als 20kmh fährt reicht die Haftpflicht. Bis jetzt.

bearbeitet von Rookie
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