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Prospekte einstellen - Urheberrechte?


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Solange die Prospekte nicht durch den Rechteinhaber ausdrücklich zur Veröffentlichung hier genehmigt sind dürfen auch keine Scans von Prospekten gepostet werden!

Ein Blick in die BF24 FAQ bzw. den relevanten Artikel über Copyrights erklärt den Sachverhalt, siehe hier.

Bitte also in Zukunft nur Scans veröffentlichen wenn nachgewiesen werden kann das das Einverständnis des Rechteinhabers vorliegt. Insbesondere manche Unternehmen reagieren sehr bestimmt und gehen rechtlich gegen die Urheberrechtsverletzer (in dem Fall den Autor des Postings) vor. Bitte bedenkt das!
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... ein kurzes "Zwischen-Statement" von mir:

das ist hier alles völlig unausgegoren und amateurhaft!! Auf diesem Low-Level kommt man nicht weiter.

Habe hier noch nichts gelesen, was auf die besonderen Eigenheiten von Prospekten eingeht - z.B. Ablauf von Schutzfristen, Interessen der Allgemeinheit... oder den Umstand berücksichtigt, ob wirtschaftliche Interessen durch die Vervielfältigung und Verbreitung selbst (Bücher, Zeitschriften, TV etc.) oder eben erst als Folge der Verbreitung befriedigt werden.

Bis später!

Andreas

P.S. weiß jemand, wer zur Zeit die Rechte an den Gedichten von Walther von der Vogelweyde hält?
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... ein kurzes "Zwischen-Statement" von mir:

das ist hier alles völlig unausgegoren und amateurhaft!! Auf diesem Low-Level kommt man nicht weiter.


Es steht Dir selbstverständlich frei, einen Anwalt zu konsultieren.

Habe hier noch nichts gelesen, was auf die besonderen Eigenheiten von Prospekten eingeht


Welche Eigenheiten siehst Du denn bei Prospekten?

- z.B. Ablauf von Schutzfristen,


Ein Blick in den Gesetzestext hilft:

Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.


Nutzungsrechte erlöschen gemäß der Vereinbarungen, die im Vertrag über das Nutzungsrecht stehen.

Interessen der Allgemeinheit...


Bei einem Baumaschinenprospekt? In your dreams...


Tschüs,

Sebastian
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Es steht Dir selbstverständlich frei, einen Anwalt zu konsultieren.
Welche Eigenheiten siehst Du denn bei Prospekten?
Ein Blick in den Gesetzestext hilft:
Bei einem Baumaschinenprospekt? In your dreams...

Hallo Sebastian,

ich muß zugeben, daß es genau Deine Statements sind, die mich nicht überzeugen! Du gehst nämlich auf die Eigenheiten bei Prospekten in keinster Weise ein, ebenso vermischst Du Urheber- und Nutzungsrecht. Des weiteren schnallst Du wohl nicht so recht, was sich hinter dem "Interesse der Allgemeinheit" verbirgt (oder willst es nicht?). Deine herablassende Bemerkung: "bei einem Baumaschinenprospekt..." zeigt das deutlich. Schon mal überlegt, was sich hinter dem Begriff "technisches Kulturgut" verbirgt?? Genausogut (bzw. schlecht) könnte ich argumentieren: "Urheberrecht? bei (popeligen) BAUMASCHINENfotos?? In your dreams..."

Ich will es auf den Punkt bringen: ich habe den Eindruck, daß Du diese Angelegenheit äußerst einseitig betrachtest, aus welchem Grund auch immer wink.gif .

Jedenfalls danke ich Dir, daß Du mir freistellst, einen Anwalt aufzusuchen top.gif

Gruß
Andreas
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.... Copyright heißt: dass Inhalt, Text, Gestaltung und Foto urheberrechtlich geschützt sind!
Ohne Zustimmung der Urheber ist es gesetzlich, nach wie vor, verboten etwas zu entnehmen
und zu veröffentlichen.
Das kann der Fotograf, die Werbeagentur oder der Kunde sein.


Hallo Joachim!

Erstmal danke für deine Beiträge...
schön, daß Du nicht nur auf die Fotos, sondern auch auf z.B. den TEXT eines Prospektes eingehst...

vor einiger Zeit habe ich hier mal den Radstand eines Fahrzeugs preisgegeben(zufällig auch ein Kaelble-Produkt). Da hab ich mich dann ja auch schon strafbar gemacht: ich gebe hiermit nämlich in aller Öffentlichkeit zu, daß ich den Radstand nicht selbst gemessen, sondern einem Prospekt entnommen habe sad.gif

War das jetzt Klau geistigen Eigentums oder die Übernahme einer Information? Wo sind die Grenzen? Klar, wenn ich als Fotograf meine Brötchen verdiene, neige ich dazu, das UrhG besonders eng auszulegen. Nur: dienen die Fotos in einem Prospekt nicht genau so der Information wie der Text???

Wenn ein Hersteller Prospekte unkontrolliert verteilt, muß er doch zumindest für DIESEN Zweck das uneingeschränkte Recht von seiten der Urheber erhalten haben (wozu sonst sollten Hersteller einem Fotografen erlauben, ihr Eigentum in ihren eigenen vier Wänden abzulichten - und dafür sogar noch zu BEZAHLEN??).

Wenn ich nun - unentgeltlich und ohne wirtschaftlichen Zugewinn - genau diesen Prospekt weiter veröffentliche, handele ich im ursprünglichen Interesse des Herstellers. Wenn er mich hierfür zur Kasse bitten will, muß er schon gediegene Argumente haben! Es ist schwierig darzulegen, warum die identische Info dem Hersteller mal nützt und mal schadet, je nachdem, WER sie verbreitet hat.

Bei historischen Prospekten sollte man natürlich durch Umfeld oder Text deutlich machen, daß es sich nicht um das AKTUELLE Produkt des Herstellers handelt...

Ich sehe Dich in diesem Thema als neutral: bin deshalb auf Deine Meinung gespannt!

Bis bald:
Andreas
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