André 139 Geschrieben 5. September 2005 Share Geschrieben 5. September 2005 In Bochum fällt mir schon seit längerem ein solcher Gehweg auf (siehe Fotos): Ich hätte mich mal fast unfreiwillig "langgelegt" als ich über eine Kante gestolpert bin. Mir stellt sich die Frage: Wer haftet eigentlich wenn da was passiert und jemand sich die Knochen bricht? Ist das Tiefbauamt für sowas nicht zuständig?Zumindest in dem Fall auf den Fotos liegen die Platten dort schon monatelang so. Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
Mr_Jay-X 5 Geschrieben 5. September 2005 Share Geschrieben 5. September 2005 Wenn die Fläche Öffentlich ist dann kann man bei Knochenbrüchen die Stadt dafür haftbar machen und auf Schmerzensgeld verklagen. Jedoch muss eine Stolperkante eine gewisse Höhe haben bevor dieser Anspruch überhaupt möglich ist. Ich bin mir nicht sicher aber alles unter 2 cm Stolperkante ist erlaubt. Alles darüber = Stadt muss zahlen. Ich bin mir aber nun nicht 100%tig sicher ob die 2 cm die richtige Zahl sind. Wenn jemand die genaue Toleranzzahl weiss bitte hier posten D. Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
HitachiBagger 6 Geschrieben 5. September 2005 Share Geschrieben 5. September 2005 Ganz klar die Stadt, den das ist "Ihr" Baum der hier durch den Wurzelwuchs die Platte/Pflastersteine hochhebt. Das ist gar nicht so einfach so eine Fläche wieder auszurichten, den Wurzeln kappen darfste nicht über 3cm Durchmesser, etc. Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
Form 8A 230 Geschrieben 5. September 2005 Share Geschrieben 5. September 2005 Wenn die Fläche Öffentlich ist dann kann man bei Knochenbrüchen die Stadt dafür haftbar machen und auf Schmerzensgeld verklagen. Jedoch muss eine Stolperkante eine gewisse Höhe haben bevor dieser Anspruch überhaupt möglich ist. Ich bin mir nicht sicher aber alles unter 2 cm Stolperkante ist erlaubt. Alles darüber = Stadt muss zahlen. Ich bin mir aber nun nicht 100%tig sicher ob die 2 cm die richtige Zahl sind. Wenn jemand die genaue Toleranzzahl weiss bitte hier posten Absolut korrekt! Die magische Grenze liegt tatsächlich bei 2 cm oder 0,02 m. Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
André 139 Geschrieben 5. September 2005 Autor Share Geschrieben 5. September 2005 In dem geschilderten Fall dürften es deutlich über 2cm sein. Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
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