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Gehweg - wer haftet für Mängel?


André

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In Bochum fällt mir schon seit längerem ein solcher Gehweg auf (siehe Fotos):

gehwegplatten00_1280.jpg



gehwegplatten01_1280.jpg



gehwegplatten02_1280.jpg



gehwegplatten03_1280.jpg



Ich hätte mich mal fast unfreiwillig "langgelegt" als ich über eine Kante gestolpert bin. Mir stellt sich die Frage: Wer haftet eigentlich wenn da was passiert und jemand sich die Knochen bricht? Ist das Tiefbauamt für sowas nicht zuständig?

Zumindest in dem Fall auf den Fotos liegen die Platten dort schon monatelang so.
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Wenn die Fläche Öffentlich ist dann kann man bei Knochenbrüchen die Stadt dafür haftbar machen und auf Schmerzensgeld verklagen. Jedoch muss eine Stolperkante eine gewisse Höhe haben bevor dieser Anspruch überhaupt möglich ist. Ich bin mir nicht sicher aber alles unter 2 cm Stolperkante ist erlaubt. Alles darüber = Stadt muss zahlen. Ich bin mir aber nun nicht 100%tig sicher ob die 2 cm die richtige Zahl sind. Wenn jemand die genaue Toleranzzahl weiss bitte hier posten smile.gif

D.
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Ganz klar die Stadt, den das ist "Ihr" Baum der hier durch den Wurzelwuchs die Platte/Pflastersteine hochhebt. Das ist gar nicht so einfach so eine Fläche wieder auszurichten, den Wurzeln kappen darfste nicht über 3cm Durchmesser, etc.
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Wenn die Fläche Öffentlich ist dann kann man bei Knochenbrüchen die Stadt dafür haftbar machen und auf Schmerzensgeld verklagen. Jedoch muss eine Stolperkante eine gewisse Höhe haben bevor dieser Anspruch überhaupt möglich ist. Ich bin mir nicht sicher aber alles unter 2 cm Stolperkante ist erlaubt. Alles darüber = Stadt muss zahlen. Ich bin mir aber nun nicht 100%tig sicher ob die 2 cm die richtige Zahl sind.  Wenn jemand die genaue Toleranzzahl weiss bitte hier posten smile.gif

Absolut korrekt! Die magische Grenze liegt tatsächlich bei 2 cm oder 0,02 m.
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