hakes1701d 0 Geschrieben 1. September 2005 Autor Share Geschrieben 1. September 2005 (bearbeitet) Also ist im Endeffekt die Gemeinde dafür verantwortlich und die muss mir genau sagen was wann passiert! Damit ich genau weiß bevor ich baue, wie die Anbindung an die Straße erfolgt. Und dann mal einfach etwas Schotter hinschütten ist ja dann nicht. bearbeitet 29. Dezember 2005 von Form 8A Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
Form 8A 230 Geschrieben 1. September 2005 Share Geschrieben 1. September 2005 (bearbeitet) Also ist im Endeffekt die Gemeinde dafür verantwortlich und die muss mir genau sagen was wann passiert! Damit ich genau weiß bevor ich baue, wie die Anbindung an die Straße erfolgt. Und dann mal einfach etwas Schotter hinschütten ist ja dann nicht.Genau. In Neubaugebieten gibt's schon mal temporäre Provisorien mit denen man leben muss. In dem von Dir markierten Teil des Katasterauszuges befinden sich zwei Flurstücke: Flurstück 1700/195, das sich offensichtlich im Gemeindeeigentum befindet, und Flurstück 1700/156 das Ihr kaufen wollt.Somit ist m.E. die Sachlage eindeutig. Es muss mit der Gemeindeverwaltung abgeklärt werden, wie und wann der Höhenausgleich des Flurstücks 1700/195 erfolgt. Vielleicht existiert auch eine Gemeindesatzung. bearbeitet 29. Dezember 2005 von Form 8A Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
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