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Hausbau: Frage zum Bauplatz / Baugrundstück


hakes1701d

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Hallo,
wir planen den Kauf eines Baugrundstückes von einer Gemeinde. Unser Antrag ist genehmigt und wir warten nur noch auf den aktuellen Katasterauszug wegen der Größe, weil es nochmal vermessen wird. Das steht also!

Jetzt zu unserem Problem:
An der einen Grundstückseite, die ca. 14 m lang ist, läuft parallel ein 2 Meter breiter geteerter Weg entlang. Der gehört der Gemeinde. Dieser Weg sitzt etwa 50 cm höher wie das Grundstück, so dass ein Höhenunterscheid vorhanden ist! Das ist später auch die Zufahrt zum Grundstück!!!!

Grundsätzlich ist das ja alles noch O.K. Jetzt wird das Grundstück aber noch an dieser Seite um ca. 3 Meter verkleinert, damit sich die Gemeinde die Option offenhalten kann den Weg auf 5 Meter zu verbreitern falls dahinter noch Bauland hinkommt. ( Was aber die nächsten Jahre unwahrscheinlich ist).

Wie sieht das jetzt aus?? Jetzt hat das Grundstück einen Höhenunterschied von 50 cm und 3 Meter dazwischen, die der Gemeinde sind. Die sagen nur die müssen mir den Zutritt zum Grundstück ermöglichen, aber in welcher Form???

Ich muß ja um eine Anbindung zu gewährleisten auf die Höhe der Sträße kommen, d.h. ich muß 50 cm aufschütten und dann ist da aber ein 3m breiter und 50 cm tiefer Graben, für den die Gemeinde zuständig ist und dann kommt erst die Straße.
Kann ich so was nicht auch vertraglich mit denen regeln ???

Was würdet ihr machen und welche Erfahrungen habt ihr??? bearbeitet von Form 8A
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Dieser Weg sitzt etwa 50cm höher wie das Grundstück so das ein Höhenunterscheid vorhanden ist! Das ist später auch die Zufahrt zum Grundstück!!!!

Wenn dem so sein sollte, muss die Gemeinde den Hohenausgleich herstellen um die Zufahrt zu ermöglichen bzw. den Streifen auf das Höhenniveau des Weges bringen.

Dies würde ich auf jeden Fall mit der Gemeinde vor dem Kauf abklären. bearbeitet von Form 8A
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Wenn dem so sein sollte, muss die Gemeinde den Hohenausgleich herstellen um die Zufahrt zu ermöglichen.


Ja, das ist die einzige Zufahrt zum Grundstück, und das sagte der Mitarbeiter von der Gemeinde auch. Nur was heisst das und wie schaut das später aus?

Zimmern die da was damit ich mit dem Auto drauf komme und zum Eingang kann, oder wird dann gleich die gesamte Breite von denen aufgefüllt???

Mit dem Katasterauszug klappt es nicht weil das Grundstück noch neu vermessen wird. Ich stelle aber mal gleich den "alten Plan" ein. bearbeitet von Form 8A
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Ja, das ist die einzige Zufahrt zum Grundstück, und das sagte der Mitarbeiter von der Gemeinde auch. Nur was heisst das und wie schaut das später aus?

Das heisst, dass die Gemeinde den Zugang zum Grundstück ermöglichen muss. Man spricht auch von Erschliessung.


zimmern die da was damit ich mit dem Auto drauf komme und zum Eingang kann oder wird dann gleich die gesamte Breite von den aufgefüllt???

Wahrscheinlich die gesamte Breite. Die entscheidende Frage ist, ob und wann dies geschieht.

Könnte mir vorstellen dass der Weg noch um bspw. einen Meter verbreitert wird, der Rest evtl. Gehweg oder Parkbuchten. Dies musst Du mit der zuständigen Gemeindeverwaltung abklären. bearbeitet von Form 8A
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