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SV17 BJ 2010 Kran Anschlagpunkte


Audi800

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So ganz kann ich das nicht stehen lassen. Die Ösen am Schild sind schon zum Heben vorgesehen. Steht in jedem Handbuch. Zum Niederzurren sind die zum Teil auch gedacht, jedoch eher die seitlichen und die hintere mittige Öse. 

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Zum zurren kann man eigentlich jeden Haken an der Maschine nutzen, man bekommt leider nie eine richtige Antwort von BAG oder POL.

Eigentlich heißt es immer hätte, sollte, könnte.

Die Ösen am Schild sind zum heben gedacht/zugelassen.

Den Punkt den Aka genannt hat ist wichtig. Durch den oberen Anschlagpunkt am Ausleger ist der Schwerpunkt so tief gewählt das die Maschine sicher hängt.

Ebenfalls richtig ist das viele Haken schon verbogen oder beschädigt sind und eigentlich so nicht mehr zum heben verwenden werden können. 

Die Anschlagmittel werden immer fasch eingesetzt. Ein Textilgurt benötigt einen Scheuerschutz oder Schäkel, das gleiche gilt für eine Kette. Oft werden Haken so befestigt das sie klemmen und  nicht frei hängen, immer mit Schäkel dann passt das. Natürlich liegt die Wahrheit immer in der Mitte, mal schnell ne kleine Rüttelplatte oder Mischmaschine werden einfach angehangen.

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Diese Ösen an den Stützschildern der Minibagger sind laut der Bedienungsanleitungen der meisten Hersteller eindeutig Anschlagpunkte zum Heben der Maschine.

Ein Anschlagpunkt zum Heben darf -auch wenn man es häufig sieht- keinesfalls für das Zurren bei der Ladungssicherung verwendet werden!

Bei der LaSi kann nie gewährleistet werden, dass ein Zurrpunkt z.B. auch durch die Fahrdynamik, durch Bewegungen der Maschine während der Fahrt nicht überlastet wird. Daher ist es strikt verboten einen Zurrpunkt zum Heben zu verwenden bzw. einen Anschlagpunkt zur LaSi zu verwenden.

Nachlesen kann man das z.B. hier (klick) bei den Königbergern (Photo des Monats Januar 2015) und auch die Sachkundigen für Hebezeuge / Ketten bei meinem ehemaligen Arbeitgeber haben mir das so erklärt.

Mir ist z.B. bei etlichen neu gelieferten Liebherr Radladern (L506C / L508C / L509ST ) aufgefallen, dass da Unmenge an Ösen dran ist... ein Satz rundrum für die LaSi zum Verzurren und nochmal ein Satz als Anschlagpunkte um die Maschine zu verheben... außerdem sind diese penibel gekennzeichnet.

 

Ebenso ist eine strikte Trennung zwischen Hebezeugen z.B. Kettengehängen, Hebeschlupfen, usw. und Zurrketten, Spanngurten zur LaSi zu gewährleisten... ein Hebezeug ist sobald es sobald es einmal für einen anderen Zweck verwendet wurde z.B. zum Zurren oder auch als improvisiertes Abschleppseil Schrott und darf nicht mehr zum Heben verwendet werden!

 

Bei der Ladungssicherung habe ich mir inzwischen angewöhnt die Maschinen generell vorwärts, also mit Schild vorne auf den TL zu fahren. So hab ich in Hauptsicherungsrichtung diesen schönen fetten Zurrpunkt direkt am Drehkranz.

632755127_LasiMinibagger01.thumb.jpg.9f3a1a20ece453662a42bbd1d76ded93.jpg

bearbeitet von Aka
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Ich will jetzt nix falsches in dir Welt setzen, aber war da nicht einmal etwas, dass man keine zwei Ketten in einen zurrpunkt machen darf? Für vier Ketten sollen es auch vier Zurrpunkte sein...

Wir machen es teilweise genauso, weil nix anderes da ist. 

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vor 49 Minuten, Aka schrieb:

Diese Ösen an den Stützschildern der Minibagger sind laut der Bedienungsanleitungen der meisten Hersteller eindeutig Anschlagpunkte zum Heben der Maschine.

Ein Anschlagpunkt zum Heben darf -auch wenn man es häufig sieht- keinesfalls für das Zurren bei der Ladungssicherung verwendet werden!

Bei der LaSi kann nie gewährleistet werden, dass ein Zurrpunkt z.B. auch durch die Fahrdynamik, durch Bewegungen der Maschine während der Fahrt nicht überlastet wird. Daher ist es strikt verboten einen Zurrpunkt zum Heben zu verwenden bzw. einen Anschlagpunkt zur LaSi zu verwenden.

Nachlesen kann man das z.B. hier (klick) bei den Königbergern (Photo des Monats Januar 2015) und auch die Sachkundigen für Hebezeuge / Ketten bei meinem ehemaligen Arbeitgeber haben mir das so erklärt.

Mir ist z.B. bei etlichen neu gelieferten Liebherr Radladern (L506C / L508C / L509ST ) aufgefallen, dass da Unmenge an Ösen dran ist... ein Satz rundrum für die LaSi zum Verzurren und nochmal ein Satz als Anschlagpunkte um die Maschine zu verheben... außerdem sind diese penibel gekennzeichnet.

 

Ebenso ist eine strikte Trennung zwischen Hebezeugen z.B. Kettengehängen, Hebeschlupfen, usw. und Zurrketten, Spanngurten zur LaSi zu gewährleisten... ein Hebezeug ist sobald es sobald es einmal für einen anderen Zweck verwendet wurde z.B. zum Zurren oder auch als improvisiertes Abschleppseil Schrott und darf nicht mehr zum Heben verwendet werden!

 

Bei der Ladungssicherung habe ich mir inzwischen angewöhnt die Maschinen generell vorwärts, also mit Schild vorne auf den TL zu fahren. So hab ich in Hauptsicherungsrichtung diesen schönen fetten Zurrpunkt direkt am Drehkranz.

632755127_LasiMinibagger01.thumb.jpg.9f3a1a20ece453662a42bbd1d76ded93.jpg

Nichts neues für mich, aber für manch anderen und damit es hoffentlich bei anderen hängenbleibt bekommt  dein Beitrag ein Danke von mir.

bearbeitet von Tom-ST
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