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Frage zur Bemessung Oberbau nach RStO


Iveco-Trakker

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Hallo,

bin gerade unsicher was die Berechnung des Oberbaus angeht.

Folgende Situation:

Pflasterbelag, Belastungsklasse 1,8, Frostzone 2, Grundwasser bei 1,4m.

Gehe ich die Tabelle mit allen zu und Abschlägen durch komme ich auf eine Mindestdicke von 50cm.

Schaue ich die nächste Tabelle (siehe Anhang) wäre bei Schotter und Frostschutz eine Mindestdicke unter 65 nicht zulässig, liege ich da richtig?

Bzw. heißt das das will ich eine Dicke unter 65 erreichen wäre das z.B. nur mit einer anderen Tragschicht z.B. Asphalt möglich?

 

Danke für eur Hilfe!

rsto.png

bearbeitet von Iveco-Trakker
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Hallo Iveco-Trakker,

 

erstmal eine Anmerkung zu deinem Auszug aus der RSTO, du benutzt hier die falsche Tafel. Wenn es sich um Pflasterbelag handelt muss man die Tafel 3 benutzen.

Hier sind durchaus Bauweisen möglich mit 55 cm Gesamtdicke.

Wenn die Kästchen nur einen Strich enthalten, sind diese für Bauaufträge der öffentlichen Hand nicht zulässig, da meist die geforderten Verdichtungswerte nicht erreicht werden.

Die Unterschreitung der Mindestdicken sollte aber immer genau geprüft werden und ist nur mit Zustimmung des AGs möglich.

 

Möchtest du für privat bauen und möchtest Material sparen, oder auf was zielt deine Frage ab?

 

Gruß Mario

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Hallo Mario,

ja du hast recht hab tatsächlich die Falsche Tafel/Bild Online gestellt. Hab gleich mal die richtige beigefügt.

Meine Frage ist erstmal nur Theoretisch, geht um eine Projektarbeit, bei dem u.a. die Standarddicke ermittelt werden soll. Nur war ich mir bei dem Punkt etwas unsicher bzw. stehe gerade auf dem Schlauch. Das Objekt wäre im Öffentlichen Bereich und soll mittels Schottertragschicht und Frostschutzschicht ausgeführt werden.

Also wenn ich dich richtig Verstanden habe, darf ich in diesem Fall bei einer Ausführung streng nach RStO nicht unter 65cm gehen, auch wenn ich "rechnerisch" auf einen Oberbau von 50cm komme?

Gruß Martin

Unbenannt.png.c0f0ace50fc18d1c0d9f9662804c82ad.png

 

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Hallo Martin,

 

ja richtig. Wenn bei der Mindestdicke zur Frostsicherheit 50 cm raus kommt muss man dennoch auf die 65 cm dimensionieren. Hat in diesem Fall nichts mit der Frostsicherheit zu tun, sondern ausschlaggebend ist dann die Tragfähigkeit. In den Tafeln immer links neben dem Aufbau mit MN/m² angegeben.

Für dein Beispiel mit der Bk 1,8 müssen also auf dem Planum 45 MN/m², auf der FSS 120 MN/m² und der STS 150 MN/m² erreicht werden. DIese Werte sind auf der FSS und STS erfahrungsgemäß erst bei der angegebenen Aufbaustärke erreichbar.

Daher sind die geringeren Werte erst garnicht aufgelistet.

Und auch immer auf die schönen Fußnoten achten, im Beispiel darf für 65 cm nur gebrochene Gesteinskörnung in der FSS genutzt werden und die Bauweise muss sich "örtlich bewährt" haben.

Wird das Material in deiner Umgebung nicht angeboten musst du sogar auf die 75 cm Oberbaustärke gehen.

 

Gruß Mario

bearbeitet von mada
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  • 2 weeks later...

Wie @mada schon geschrieben hat, kommt es neben der Frostsicherheit noch auf die Tagfähigkeit des gesamten Oberbaus an. Also gebunden und ungebunden.

 

Wenn du in Tabelle 8 der RStO schaust, wirst du allerdings feststellen, dass du auf deinem tragfähigem Planum dennoch mit 50cm Oberbaustärke auskommen kannst. Dort steht übersetzt:

- Unterlage Planum Ev2 min. 45MN/m²

- 35cm STS Ev2 min

 - 4cm Bettungssplitt

- 10cm Pflaster

Macht einen Gesamtaufbau von 49cm für den Bemessungswert der Tragfähigkeit. Maßgebend ist immer der größere Wert aus Frostsicherheit und Tragfähigkeit. Also in deinem Fall die 50.

Dazu sei allerdings gesagt, dass dabei auch alles richtig laufen muss. Also nicht zu faul sein mit der schweren Rüttelplatte und beim Verdichten schön wässern.

 

Und die meist gröbere STS muss zum Bettungsmaterial passen, sonst wandert nach dem Rütteln dein Splitt in die STS ab oder aber die Fläche lässt das Wasser nicht mehr ausreichend durch (was nicht unbedingt schlimm sein muss, aber das weißt du am besten. Stichworte Gefälle und Entwässerung). Schau dazu mal in der ZTV-Pflaster StB unter Punkt 1.5.1.1 nach. 

 

P.S.:

Bk 1,8 hat im Günstigsten Fall eine Grunddicke von 50cm.

Frosteinwirkungszone II bedeutet 5cm Mehrdicke.

Und sollte die Grundwassertiefe von der GOK und nicht vom Planum aus gemessen sein, hast du nochmal 5cm Mehrdicke.

Hast du die anderen Einflussfaktoren aus Tabelle 7 berücksichtigt? Manche mindern die Mindestdicke auch wieder.

 

Ich hoffe der Senf hat geschmeckt.

 

Gruß 

Flo

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