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Probleme Kanalanschluss MFH


Mastapeace

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Hallo zusammen, bin neu im Forum und weiß gar nicht, ob ich mit dem SV hier richtig bin.

 

Eins vorweg: Ich bin absoluter Laie.

 

Zum Sachverhalt:

 

Ich besitze ein MFH mit vier Parteien.

Habe seit dem Kauf vor einem Jahr das Problem, dass mein Abflussrohr (unterhalb der Bodenplatte im Keller zum Kanal verlaufend) fast durchgehend verstopft ist. Mehrfach musste eine Firma bestellt und das Rohr frei gemacht werden.

 

Habe eine Kamerafahrt durchführen lassen. Hier konnte man ca. 5 Meter Richtung Kanal fahren, dann kam eine Absenkung und dann stand Wasser im Rohr

 

Lange Rede kurzer Sinn:

Mein Abflussrohr wurde in der Vergangenheit gedükert, da parallel zur Straße die Kanalisation für Grauwasser verläuft.

 

Was die Ursache der Verstopfung war, weiß ich bis heute nicht.

 

Nach langer Verhandlung mit der WB haben die die Straße aufgemacht, die 'defekten' Rohre ersetzt und die Grube wieder zugemacht...ohne mich in Kenntnis zu setzen....Beim Einbau der neuen Rohre sind wohl andere Winkel verwendet worden, um den Durchfluss zu 'verbessern'.

 

Resultat: Mein Rohr ist immer noch verstopft.... Der Revisionsschacht läuft voll mit Schwarzwasser inkl. Fäkalien.

 

Ich habe im Revisionsschacht die Luke vom Abflussrohr aufgemacht, damit sich das Schwarzwasser im Revisionsschacht ansammeln kann...weiter hinten kommt zwar noch ein Rückstauventil, aber zwischen dem Rückstauventil und Revisionsschacht habe ich eine undichte Muffe..So verhindere ich eine Kellerüberflutung (in der Vergangenheit mehrfach gewesen) und habe somitprovisorisch vorgesorgt.

 

Die WB will jetzt selber eine Rohrreinigung und Kamerafahrt beauftragen...wenn alles 'ordnungagemäß' ist, raten die mir eine Hebeanlage an....

 

Der MA der WB sagte mir, dass die normalerweise nicht dükern, vorallem nicht Schwarzwasserrohre wegen den Inhalten, in dem Fall wäre es jedoch die einzige Chance wegen dem kreuzenden Kanal unter der Straße.....

 

Ich weiß nicht, ob ich alle erforderlichen Infos hier niedergeschrieben habe....nur die Kosten wären für mich immens (Hebeanlage, Straßenbau, Anschluss)..Ob die WB die Kosten übernehmen würde oder sich daran beteiligen würde, bezweifel ich jetzt mal stark

 

PS: Mein Abflussrohr liegt über dem Kanal für Schwarzwasser... Ein Gefälle ist grds. vorhanden.

 

Für mich ist das ein gescheitertes System mit dem Düker...gibt es jedoch alternative Möglichkeiten? Welche Rechte und Pflichten gibt es hier? Welche Optionen stehen mir zur Verfügung?

 

Vielen Dank im Voraus

bearbeitet von Mastapeace
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Also ein Dücker bei Schwarz- oder Grauwasser kann nicht funktionieren und wird normal auch nicht gemacht, einzig bei Meteorwasser und dann auch nur, wenn ein Schlammfang vor dem Düker ist. 

Problem bei deinem Düker wird sein, dass sich die Schwerstoffe absetzen und aufstauen, da sie nicht aus dem Düker fliehen können, Wasser kann das wiederum durch seine Geothetische Eigenschaft. 

Ohne jetzt genau zu wissen wie es bei dir ausschaut und ob man vielleicht mit einer Gefälleänderung den Düker aufheben kann, gibt es eigentlich nur die Möglichkeit einen Pumpenschacht zu setzen, dort eine Fäkalpumpe einbauen und das ganze möglichst ohne Sack in die öffentliche Kanalisation zu pumpen. 

Hierbei entstehen jedoch ständige Wartungskosten und irgendwann mal ein Austausch der Pumpe. Die Stromkosten sollte man auch nicht vergessen. 

Was du rechtlich kannst machen, solltest du mit einem Anwalt für Baurecht und einem Gutachter klären. Die ganze Geschichte wird sich über einen längeren Zeitraum hinziehen, da ein Schuldiger gesucht werden muss und die involvierten Parteien sich wahrscheinlich ab einem Gewissen Mass tierisch vor der Verantwortung wehren werden. Ist nicht immer so, aber meistens. 

Wäre schön, wenn du uns auf dem Laufenden halten würdest. 

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Vielen Dank für die Information.

 

Im öffentlichen System darf ja nur die Stadt Aufträge vergeben und selbst arbeiten vornehmen. Ich selber darf ja keine Fa. XY für Straßenarbeiten beauftragen oder die Planung erstellen und sagen 'macht mal'. Das ist soweit korrekt?

 

Somit ist der Düker ja durch die Stadt in Auftrag gegeben worden. Wenn es aber ein gescheitertes System war und ist, kann die Stadt entstehende Kosten auf mich umwälzen?

Der Mitarbeiter der WB gab mir gegenüber ja auch an, dass man bei Schwarzwasser normalerweise nicht dükert... Aber hier wäre es die einzige Option gewesen.

 

Kann man davon ausgehen, dass es die WB einfach günstig machen wollte?

Montag kommt eine Fa. für die Rohrreinigung, macht das Abflussrohr frei und führt eine Kamerafahrt durch..dann weiß ich, ob bei den aktuellen Arbeiten was falsch gelaufen ist. Die Ursache wird mMn die Fäkalien sein, wie du selber bereits vermutest.

bearbeitet von Mastapeace
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Zu deiner ersten Frage ist es teilweise korrekt. Ist es eine ausgewiesene Tiefbau Firma, darf sie nach Genehmigung durch den Strasseneigentümer im öffentlichen Bereich arbeiten. 

Interessant wäre die Austrittshöhe bei deinem Haus, OK Rohr der neuverlegten Leitung und die maximale Anschlusshöhe deines Anschlusses in die öffentliche Kanalisation zu wissen. Dann könnte man schauen, ob es möglich wäre mit einem flacheren Gefälle über die Leitung zu kommen. 

Das mit der Kostenübernahme ist eine Sache der Satzung, ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Somal das damalige Planungsbüro auch noch eine Rolle spielt und derjenige, der die Ausführung überwacht und in Auftrag gegeben hat. Für so Sachen am Besten wirklich einen Anwalt nehmen, da es sehr verschworen und speziell ist. Ein guter Anwalt weiss wie er da dran gehen muss und das Beste für dich rausholt. Kannst dich auch über die Handwerkskammer, deren Gutachter einen guten Anwalt empfehlen lassen. 

Bin normal auch kein Fan von Streitigkeiten mit Anwalt Regeln, nur hier solltest du dir wirklich einen nehmen. 

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  • 1 year later...

Ich hole das Thema wieder hoch:

 

aktuell folgendes Problem.

 

Die Straße wurde insgesamt zwei Mal aufgemacht, da beim 1.Versuch gepfuscht wurde.

 

Die Kosten trug die WB. Nun steht mein Revisionsschacht erneut mit Fäkalien unter Schwarzwasser.

 

Die WB erhielt Kenntnis, weiteres gilt nun abzuwarten.

 

Die Nachbarschaft hat das Problem nicht, auch ohne Hebeanlage.

 

Gruß

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