patti b 21 Geschrieben 27. November 2018 Share Geschrieben 27. November 2018 Hallo, ich habe im Nebenerwerb einen klein Garten- und Landschaftsbaubetrieb und habe daher auch des öfteren anfallenden Aushub. Idr. sind das nur Kleinmengen, dennoch würde mich mal interessieren wie die rechtliche Lage dazu ist. Darf man Aushub(idr. nur unbelasteter Mutterboden) einfach so lagern oder muss man bestimmte Auflagen erfüllen? Darf man "gekaufen" Mutterboden ohne weiteres zwischenlagern? Mfg. Patrick Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
MAXI100 134 Geschrieben 27. November 2018 Share Geschrieben 27. November 2018 Sicher wird es verboten sein. Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
Oi-theBauleiter 12 Geschrieben 28. November 2018 Share Geschrieben 28. November 2018 (bearbeitet) Was heißt lagern? Auf dem Betriebsgelände, auf der Baustelle oder wo? Und über welchen Zeitraum? Da du ja im GaLa-Bau tätig bist wird dir die regelgerechte Lagerung von Oberboden ja bekannt sein (Höhe der Oberbodenmiete, ab wann Zwischenbegrünung nötig ist etc. DIN 18915) bearbeitet 28. November 2018 von Oi-theBauleiter Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
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