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frisch saniert oder doch nur Pfusch? (Wohnungstür)


MarcelK

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Hallöchen zusammen,

erst einmal ein bisschen Vorgeschichte. Und zwar sind meine Partnerin und ich vor kurzem nach Dresden gezogen. Das Haus wo wir einzogen stand lange leer, wurde entkernt und komplett saniert.

Kurz vor der Wohnungsübergabe wurden im Haus abschließend zu den Wohnungsarbeiten dann auch die Wohnungstüren montiert.

 

Jetzt ist uns beim Einzug aufgefallen dass man die Tür nicht vernünftig verriegeln kann und diese nur mit erheblichen Kraftaufwand herangezogen werden muss und dann geschlossen werden kann.

Beim wiederum schwergängigen Aufschließen springt dann die Tür wieder die herangezogene Strecke mit einem lauten Knall zurück.

 

Als wir dann in der Wohnung wohnten viel uns eines Abends auf dass im dunklen Flur der Wohnung an einer Ecke der Tür die Beleuchtung des Treppenhauses deutlich zu sehen ist und nach Test die Tür auch undicht ist.

Einstellversuche durch die Bauarbeiter des Vermieters haben keine Besserung gebracht (das obere Scharnier ist bereits voll eingeschoben und das untere bis ans Limit heraus gezogen und andere Einstellungen wurden getestet) - die Zarge scheint Augenscheinlich schief montiert.

 

Jetzt war vorgestern der Vermieter da und hat sich das ganze Dilemma angeschaut und mit der Aussage abgetan dass seine Tür auch schwer Gänge und hier kein Mangel vorliegt. Weiterhin meinte er auch dass hier ja eine schiefe Wand ist (Trockenbau, während der Sanierung errichtet) und man da sowieso keine Gerade eingebaute Tür erwarten darf und kann. Da er von Berufswegen Anwalt ist, fielen noch mehr hochtrabende Aussagen welche mir aber nicht mehr geläufig sind.

 

Sein Plan ist jetzt dass am Samstag ein Bauarbeiter kommt und das untere Loch im Schließblech etwas weitet (es war vom abfeilen des Schließblechs die Rede). Dann stößt der Schlossriegel nicht mehr am Schließblech an und man kann mit weniger oder gar keinem Kraftaufwand die Tür heranziehen und zuschließen. Dass dann der "ranzieheffekt", welcher die Tür im verriegelten Zustand ja noch ein wenig weiter zur Zarge gezogen hat, wegfällt hat ihn jetzt nicht weiter beeindruckt. Durch den "ranzieheffekt" war die Tür ja ca. 5mm weiter zu und somit für uns auch vollkommen in Ordnung dicht schließend. Dies war allerdings nur der Fall wenn wir von außen verschlossen. Ein verschließen von Innen, ist von uns schon allein aus Gründen der Fluchtmöglichkeit ausgeschlossen.

 

Grundsätzlich finde ich nicht in Ordnung dass eine Tür, unabhängig vom Zustand/Gegebenheiten der Wand, nicht dicht ist und mir als Mieter mutmaßlich erhöhte Heizkosten verursacht. Noch dazu halte ich den Zustand das die Tür wohl immer unter Spannung steht auch nicht für Material-schonend. Ich stelle ernsthaft in Frage ob die Arbeiten fachgerecht ausgeführt wurden und ob wir dies so hinnehmen müssen.

 

Dass in einem frisch sanierten Haus eine soeben eingezogene Trockenbauwand (wo eine Tür eingebaut werden soll) nicht lotrecht ist, ist nach meiner Auffassung schon sehr fragwürdig. Allerdings ist das ja grundsätzlich egal, denn meiner Meinung nach könnte/müsste man den Unterschied zwischen Wand und Blendrahmen/Zarge nach Montage eben einfach entsprechend mit Gips, Acryl o.ä. ausgleichen. 

 

Kann mir da irgendwer Hilfestellung geben?

Ist das so korrekt verarbeitet?

Wenn nein, wo und was ist falsch und wie müsste es vom Vermieter behoben werden? 

Wie sind Toleranzen die wir Akzeptieren müssen?

Bitte füttert mich mit allen Informationen die uns da weiter bringen können.

 

Wir sind für alle Hinweise Dankbar die uns hier weiter in Richtung dichte Tür bringen oder uns eben verständlich erklären dass der "riesige" Spalt so sein muss.

 

Das dunkel Bild mit dem Lichtschein und das mit dem Zollstock sind von Innen an die Wohnungstür fotografiert. Die anderen Bilder sind alle aus dem Treppenhaus. Wobei man bei den Bildern im hellen auch den Lichtschein aus der Wohnung durch den Spalt sieht.

 

Danke Marcel

 

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Nein, diese Abweichung ist nicht in Ordnung und lässt sich auch nicht mit abfeilen der Schließzunge beheben. Nach RAL Vorgaben darf die Verbiegung max. 4 mm betragen. Offensichtlich ist es so, dass das Türblatt eine Verwindung aufweist, aus welchen Gründen zunächst auch immer. Oftmals führen Hygrothermische Beanspruchungen zu solchen Verformungen, wenn keine geignete Türe für diese und zwangsläufig auftretende Beanspruchung ausgewählt wurde.

Die Argumentation des Herrn Anwalt, es liege an der Gk-Ständerwand, ist an den Haaren herbei gezogen. Gerade solche Wandkunstruktionen lassen sich lotrecht ausführen. Leichte Unebenheiten in der Beplankung,  z.B. durch die Spachtelung, sind hierbei unbedeutend.  Daneben spielt die Dichtheit einer Wohnungsabschlußtüre im Brandschutz eine große Rolle. Durch den gezeigten Spalt kann bei einem Wohnungsbrand leicht Rauch ins Treppenhaus dringen, das im Regelfall auch der 1. und meist einzige bauliche Flucht- und Rettungsweg ist.  Und wenn dann noch mehr Türen diesen Verzug aufweisen.... 😒

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Wenn ihr handfest argumentieren wollt, müsstet ihr einen vereidigten Gutachter bei der Zuständigen Handwerkskammer anfordern. Anhand der Bilder ist zwar ein Mangel ersichtlich, kann jedoch nicht genau erörtert werden. Der Gutachter kann alle Mängel vor Ort dokumentieren und eine Schadensbehebung ausarbeiten. Wenn er vereidigt ist, ist sein Gutachten auch vor Gericht gültig. Ansonsten kann ich meinem Vorredner voll und ganz zustimmen.

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vor 23 Minuten, Form 8A schrieb:

... Nach RAL Vorgaben darf die Verbiegung max. 4 mm betragen. Offensichtlich ist es so, dass das Türblatt eine Verwindung aufweist, aus welchen Gründen zunächst auch immer. Oftmals führen Hygrothermische Beanspruchungen zu solchen Verformungen, wenn keine geignete Türe für diese und zwangsläufig auftretende Beanspruchung ausgewählt wurde....

Naja, das Türblatt ansich scheint augenscheinlich gerade/eben zu sein, aber bei Anlegen der Wasserwaage an die Zarge/Vorsatzblende sieht das eher nicht so gerade aus. Wie und wo kann man denn die Angaben zum Thema Brandschutz und Spaltmaß lesen und evtl dem Herrn Vermieter unter die Nase reiben?

Ein vereidigter Gutachter fällt leider aus, denn seit Einzug vor 7 Wochen hatten wir auch schon 2x 15cm Wasser im Keller, also Geld ist erstens durch Umzug und zweitens durch ungeplante Kellererweiterung im Sinne von Regalen aufgebraucht wurden.

Vielen Dank aber erst einmal an euch beide, ich werde dann einfach mal versuchen was er zum Punkt Brandschutz/Rauch meint. 

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eins von beidem ist halt krumm.. oder beides.. die tür oder die zarge.. das mit dem schliessblech feilen ist ne ganz dumme idee - damit wird der spalt ja eher grösser als kleiner.. letztlich muss die zarge wieder raus und entweder die neu oder eine neue montiert werden - ist auch im sinne deines vermieters - die bauarbeiter sind ja noch in der haftung (ausser es war schwarzarbeit oder der freund eines freundes..) dein vermieter hat anrecht darauf das die tür ordnungsgemäss montiert ist und du auch, das du eine wohnung mit ordnungsgemäss montierter tür hast.. wenn da niemand mehr in der haftung ist gibt es auch beherzte bauarbeiter die mit ein bischen kräftigem biegen die tür der zarge anpassen - sowas ist dann aber der allerletzte schritt...

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