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Doppelgitterzaun sezten 1,80


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On 30.10.2016 at 18:14, Traugott12 schrieb:

Was meinstdu mit Kenntnisgabeverfahren ?

Ist ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach der LBO BW, das es aber so in der LBO NRW, die hier gilt, nicht gibt.

Möglicherweise gilt bei euch auch noch ein Bebauungsplan der die zulässigen Zaunhöhen als Abgrenzung zum öffentlichen Bereich definiert und bspw. Doppelgitterzäune und Sichtschutz generell ausschließt (deshalb wahrscheinlich auch die Forderung nach einer Grünhecke als Sichtschutz). Das müsste jedoch der Entwurfsverfasser des Bauantrages wissen bzw. vorab beim Bauamt erfragen.

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