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Tarif Recht Problem


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Guten Tag, ich habe ein paar Problemchen mit meinem Chef.
Ich bin gelernter Maurer (31Jahre Jung) aus NRW (ohne Arbeitsvertrag) und arbeite bei einem Betrieb mit ca. 10 Beschäftigten. In der Jobausschreibung vom Arbeitsamt stand damals Übertarifliche Bezahlung für einen Maurer!
Jetzt zu meinen Problem: Mein Chef zahlt mir seit ca. 2 1/2 Jahren viel weniger als der Bau Tariflohn. 14€/Std Anfangslohn (kein 13. Monatsgehalt)., laut Tarif heute - müsste er aber 18,64 zahlen (+13. Monatsghealt). Ich habe Ihn mehrfach daran erinnert das der Tarif allgemein verbindlich ist und Ihn mehrfach darauf aufmerksam gemacht. Jetzt bin ich soweit das ich mein Recht einklagen möchte und wollte fragen ob ich im Recht bin?

 

Gibt es Erfahrungsberichte die ich evtl. übersehen habe?

Gerichtsentscheidungen?

Wie habt ihr euer Recht durchgesetzt oder seid dabei alles vorzubereiten?

Muss der AG eine Nachzahlung leisten?

 

Würde mich über soviel Informationen freuen wie Ihr nur wisst mit Verlinkungen wäre Supppper!

Danke im voraus, ich stöber noch ein wenig im Forum rum.

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Dein Problem steht in der 2ten Zeile "ohne Arbeitsvertrag"   das ist dein größtes Problem. Warum läßt man sich auf sowas ein?

Ich bin kein Rechtsanwalt, daher ist das meine Meinung, aber imho hast du damit deinen Lohn akzeptiert,

und dein Chef hat dich über den Tisch gezogen.

Wende dich halt an die Gewerkschaft, wenn du noch nicht Mitglied bist, jetzt wird es Zeit dafür.

 

 

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Das war ein Anfangslohn um wieder einen Job zu bekommen und dem Chef zu beweisen das ich arbeiten kann.

Mündlich zählt genau so wie ein Schriftlicher Vertrag da der Tarifvertrag allgemein verbindlich ist.

Nur möchte mein Chef seid ca. 2 Jahren das Geld sparen und seine Begründung ist, dass er nicht mehr zahlen kann. Einverstanden war ich damit nur in den ersten Monaten. 

§8 Tarifvertragsgesetz 

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die im Betrieb anwendbare Tarifverträge sowie rechtskräftige Beschlüsse nach § 99 des Arbeitsgesetzes über den nach § 4a Absatz 2 Satz 2 anwendbaren Tarifvertrag im Betrieb bekanntzumachen.

 

Das ist nie passiert und hat er auch nicht vor, da noch einige andere Kollegen nachkommen die auch kein Tarif bekommen und schon mehrere Jahrzehnte bei ihm arbeiten!

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Hallo,

der Tarifvertrag - zumindest der Lohn - ist nicht allgemeinverbindlich. Ob er angewendet werden kann oder nicht, hängt dann von der Tarifbindung ab. Lies mal das Tarifvertragsgesetz weiter vorne, §§3 und 4 sind da wichtig.

Es ist im Übrigen auch egal, ob ein Vertrag schriftlich abgeschlossen wurde, oder nicht. Liegt Tarifbindung vor - du   m u s s t  dafür in der Gewerkschaft sein, denn die schließt die Verträge ab , der Arbeitgeber in der Innung, oder im Bauindustrieverband - gilt der Tarif.

Also , lass dich von der Gewerkschaft beraten.

www.igbau.de

Beste Grüße

koddee

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Ja genau.

Tarifverträge gelten jedoch dann für alle Firmen und deren Beschäftigte innerhalb des jeweiligen Geltungsbereichs (BRD), d. h. auch für nicht organisierte Unternehmen eines Wirtschaftszweigs und für nicht bei den Gewerkschaften organisierten Arbeitnehmer, wenn eine AVE Allgemeinverbindlicherklärung ausgesprochen wurde.

 

Wenn er nicht als AVE eingestuft wird lohnt sich ein beitritt in die Gewerkschaft.

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