Kevin Müller 59 Posted December 19, 2015 Posted December 19, 2015 Von der Firma bekamen die Mitarbeiter einen Termin zur Ersthelfer Schulung .Vermerkt ist ,die Schulungsteilnahme ist verpflichtend .Ist das wirklich so ?Kann man gezwungen werden Ersthelfer machen zu müssen .Ps ,Sicher hat es etwas gutes aber das ist nicht die Frage . Quote
Funke 194 Posted December 19, 2015 Posted December 19, 2015 (edited) je nach Mitarbeiteranzahl auf einer Baustelle sind prozentual entsprechende Ersthelfer zu sein . Ist Versicherungstechnisch so bindend . Mal weit ausgeholt hat die Firma nicht das entsprechende Fachpersonal dann gibt es keine Aufträge ...wenn die Mitarbeiter es so wollen ????????????PS Ersthelfer im Ernstfall !Es ist ja fast jeder zur Hilfe verpflichtet und bei so einem Lehrgang lernste mal was dazu.In unsere Firma sind ca 80% der Mitarbeiter dabei und aller 2 Jahre ist Wiederholung. Edited December 19, 2015 by Funke Quote
Kevin Müller 59 Posted December 19, 2015 Author Posted December 19, 2015 Vielleicht ist mein wissen nicht ganz Richtig aber ist es nicht so das der Unternehmer diese Prozentuale Ersthelfer stellen muss statt jetzt alle Mitarbeitern zu Ersthelfer verpflichtet ? Quote
Funke 194 Posted December 19, 2015 Posted December 19, 2015 (edited) Bei 2 Leuten auf der Baustelle muss einer die Qualifikation haben ..... so muss einer immer da sein kommen neue Mitarbeiter .. Leiharbeiter ...usw ist der Unternehmer immer beim knobeln die Leute richtig zu kombinieren also gleich alle und alles gut , damit sind Reserven da Edited December 19, 2015 by Funke Quote
Colourconcept 6,773 Posted December 19, 2015 Posted December 19, 2015 ...Termin zur Ersthelfer Schulung. Vermerkt ist ,die Schulungsteilnahme ist verpflichtend]...]Es ist richtig, dass bei einer bestimmten Anzahl anwesender Mitarbeiter "nur" eine bestimmte Anzahl betrieblicher Ersthelfer vorhanden sein muss. So fordert es die BG.Ps ,Sicher hat es etwas gutes aber das ist nicht die Frage.Indirekt ist das daher schon die Frage. Wenn der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts anweist, dass jeder Mitarbeiter die Ersthelferschulung zu machen hat, ist das nicht zu beanstanden. Das verstößt m.E. weder gegen irgendwelche Grundrechte, Gesetze oder tarifvertragliche Regelungen.Der letzte Einwand von @Funke liefert auch gleich noch eine logisch nachvollziehbare Begründung dazu. Quote
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