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Entsorgung Boden


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Hallo,

wir sammeln und verwerten bei uns auf dem Lagerplatz Stubben. Diese werden hier aus der Region angeliefert, durch Gärtnereien, Tiefbauer etc. Nach dem zerkleinern und aufarbeiten bleibt immer eine große Menge Boden über.

Dieser bleibt als letzte Siebung über. Größe 0-15mm. Teilweise können noch kleine Holzstücke vorhanden sein. Das ganze ist ja in dem Sinne kein Mutterboden. Da die Stubben überall aus der Region kommen, sind verschiedene Bodenarten dabei, teilweise Mooriger Boden, Lehmiger Boden. Das ganze wird ja nachher alles vermischt in einen Haufen gefahren.

Damals oder bisher haben die Bauern hier aus dem Dorf sich den Boden auf den Acker gefahren und verteilt. Wir haben hier viele anmoorige Flächen, da wurden halt die Löcher verfüllt. Das wird auch immer weniger, da Probleme mit dem Landkreis und Umstrukturierung der Flächen. Zum auffüllen von alten Sandgruben wäre der Boden ideal, ist hier im Landkreis aber auch nicht mehr erlaubt.

Hat jemand eine Idee für was man den Boden einsetzten könnte? Ist es evtl. anschließend doch Mutterboden bzw. kann man es als solches verkaufen?

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In unserer Region wird das Material, das du beschreibst, auf landwirtschaftlichen Flächen mit dem Streuer aufgebracht als Bodenverbesserung.

Welche Mengen fallen bei dir an?

Übrigens: Ich hätte auch noch Stubben für dich. rolleyes.gif Hatten uns schon mal per PN darüber ausgetauscht. Melde mich später noch einmal dazu.
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Wenn du es buchstabengetreu machst, haldest du eine größere Menge des Materials auf, so 100m³
beauftragst irgeneinen Geologen Proben nach vorgeschriebenem Muster zunehmen, und
läßt eine "Deklarationsanalyse" erstellen. Welche eine LAGA EinStufung zuläßt.
Hier hast schon mal 1000€ ausgegeben.

Mit der LAGA Einstufung trabst du dann zur freundlichen Behörde und bekommst erzählt was du alles mit dem Boden so machen kannst, bzw. wo du ihn für teures Geld entsorgen darfst, da es sich nicht um eine sortenreine Trennung der Abfälle handelt. tongue.gif
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Das Problem ist aber das Siebrückstände unter Deponierecht fallen und deshalb auch auf Deponien verbracht werden müssen und nicht als Auffüllung/Rekultivierung in Kiesgruben gekippt werden dürfen.
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Das Problem ist aber das Siebrückstände unter Deponierecht fallen und deshalb auch auf Deponien verbracht werden müssen und nicht als Auffüllung/Rekultivierung in Kiesgruben gekippt werden dürfen.


alles richtig, nur das Endprodukt ist nicht mehr von einem gutem Humus zu unterscheiden

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