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Asphaltaufkantungen


MisterOJ

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Hallo Straßenbauexperten,

an neu gebauten Straßen sieht man sehr oft am tieferliegenden Fahrbahnrand temporär angelegte Ausphaltaufkantungen.

Diese sollen ja das Ausspülen der neu angelegten Bankette/Böschungen verhindern.

Nur: In welcher Vorschrift werden diese Asphaltaufkantungen explizit gefordert bzw. deren Ausbildung geregelt? Oder sind die "nur" ein Sonderwunsch des Bauherrn der sich mittlerweile gut durchgesetzt hat. unsure.gif


Danke euch schonmal

OJ wave.gif
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Von einer Vorschrift ist mir nichts bekannt , bin aber da momentan auch nicht auf dem Laufenden. Entweder wirds vom Auftraggeber gefordert oder vom Ausführenden in Eigenregie angelegt. Die Kosten für Aufkantung und Drainagerohr sind meist billiger als die Nacharbeiten auf Garantie wenn Die Böschung ausgespült wurde.
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