MisterOJ 2 Geschrieben 24. Oktober 2013 Geschrieben 24. Oktober 2013 Hallo Straßenbauexperten,an neu gebauten Straßen sieht man sehr oft am tieferliegenden Fahrbahnrand temporär angelegte Ausphaltaufkantungen. Diese sollen ja das Ausspülen der neu angelegten Bankette/Böschungen verhindern.Nur: In welcher Vorschrift werden diese Asphaltaufkantungen explizit gefordert bzw. deren Ausbildung geregelt? Oder sind die "nur" ein Sonderwunsch des Bauherrn der sich mittlerweile gut durchgesetzt hat. Danke euch schonmalOJ Zitieren
steamshovel 1 Geschrieben 24. Oktober 2013 Geschrieben 24. Oktober 2013 Von einer Vorschrift ist mir nichts bekannt , bin aber da momentan auch nicht auf dem Laufenden. Entweder wirds vom Auftraggeber gefordert oder vom Ausführenden in Eigenregie angelegt. Die Kosten für Aufkantung und Drainagerohr sind meist billiger als die Nacharbeiten auf Garantie wenn Die Böschung ausgespült wurde. Zitieren
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