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Militäranlagenbau


Akermann

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Abend Horst,

ja, man darf.

Die Liegenschaft habe ich mit Genehmigung fotografiert, zudem ist es in Deutschland nicht strafbar, Militäranlagen (von außen!) zu knipsen, auch aktive.
Zu beachten: Keine Details (Gesichter, Kennzeichen, Namensschilder etc.) und in gebührendem Abstand, es gibt nur wenige Orte, wo es wirklich absolut verboten ist.
Am besten ist aber, vorher fragen, schon aus Anstand und um Probleme zu verhindern.


Akermann
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