Mr_Jay-X 7 Geschrieben 26. März 2005 Geschrieben 26. März 2005 @Elektroschrauber: Ja das wird ein Totalabbruch. Das ganze Gebäude kommt weg. Anschliessend soll die Fläche in den ThyssenKrupp Gürtel einbezogen werden.grussDennis Zitieren
Mr_Jay-X 7 Geschrieben 18. April 2005 Geschrieben 18. April 2005 (bearbeitet) Zwischeninfo:Seit dem 21.03.2005 ist stillstand auf der Baustelle. Außerdem wurden alle Firmenschilder von Prangenberg & Zaum( P&Z ) entfernt und die Gerätschaften von P&Z wurden abgezogen.Stand: 17.04.2005 bearbeitet 18. April 2005 von Mr_Jay-X Zitieren
Mr_Jay-X 7 Geschrieben 19. April 2005 Geschrieben 19. April 2005 Inzwischen prangen die Firmenschilder der Abbruchfirma Heinrich Becker am Bauzaun.Stand: 19.04.2005 Zitieren
deheit 1 Geschrieben 22. April 2005 Geschrieben 22. April 2005 Denkt mal an: - wiederkehrende Verstöße gegen die UVV trotz mehrmaliger Ermahnung - grobe Verstöße beim Umgang mit Asbestrückständen oder Ähnlichem ←Deswegen verliert man aber keinen Auftrag. In so einem Fall würde die Baustelle stillgelegt und der verantwortliche Bauleiter ausgetauscht. Die geforderten Maßnahmen würden erfüllt und die Arbeiten werden wieder aufgenommen!!Ein bestätigter Auftrag kann nicht so ohne weiteres entzogen werden. Wedervom AG, noch vom AN.Der AN hätte Anspruch auf "entgangenen Gewinn" und der AG auf mögliche Mehr-kosten. Zitieren
MaMu 42 Geschrieben 22. April 2005 Geschrieben 22. April 2005 Richtig!Und der P&Z macht im allgemeinen gute Arbeit!Was jedoch nicht richtig ist, der AG kann sehr wohl jederzeit kündigen! In den meisten Bestellungen ist eine Klausel enthalten, die dem AG dieses Recht bestimmt!.Dann muss man sich nur noch um den Abrechnungsstand und den Ausgleich streiten! Deswegen verliert man aber keinen Auftrag. In so einem Fall würde die Baustelle stillgelegt und der verantwortliche Bauleiter ausgetauscht. Die geforderten Maßnahmen würden erfüllt und die Arbeiten werden wieder aufgenommen!!Ein bestätigter Auftrag kann nicht so ohne weiteres entzogen werden. Wedervom AG, noch vom AN.Der AN hätte Anspruch auf "entgangenen Gewinn" und der AG auf mögliche Mehr-kosten.← Zitieren
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