Zu Inhalt springen
Europas größte Bau & Baumaschinen Community - Mitglieder: 36.258

++ Kostenberechnung Architekt Frage ++


Webuser

Recommended Posts

Guten Tag,

ich habe ein paar Grundsatzfragen:

1. Ich plane mit einem Architekten ein EFH. Es kommt aus Gründen des Bauamtes nicht zum Bau.
Muss ich trotzdem zahlen?

2. Kann er LP I-IV berechnen, wenn auch nur eine BauVORanfrage gestellt wurde?

3. Muss ich zahlen, wenn ich nichts unterschrieben habe, außer dem Bauvorantrag?

Vielen Dank für Eure Hilfe.
Link to comment
Auf anderen Seiten teilen

Registriere dich um diese Anzeige nicht mehr zu sehen.

1. Ja, egal was letztendlich gebaut oder nicht gebaut wird du mußt das bezahlen, was im Architektenvetrag (Werksvertrag n. BGB) ausgehandelt wurde. Stehen da z.B. die Lph 1-9 (=Vollarchitektur) und es kommt nicht zum Bau, kann der Architekt auch 1-9 abrechnen abzüglich nicht entstandener Kosten.

2. u. 3. ...wenn du (noch keinen) Architekenvertrag unterschrieben hast, also nix Schriftliches vorliegt, hat der Architekt maximal ein Nachweisproblem, was den genau in dem mündlichen Vertrag vereinbart oder auch nicht vereinbart wurde.
Link to comment
Auf anderen Seiten teilen

Diskutiere mit!

Du kannst jetzt antworten und Dich später anmelden. Wenn du bereits einen Account hast kannst du dich hier anmelden.

Gast
Antworte auf dieses Thema...

×   Du hast formatierten Inhalt eingefügt..   Formatierung wiederherstellen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch umgewandelt und eingebettet.   Statt dessen nur den Link anzeigen

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

  • Gerade aktiv   0 Mitglieder

    • No registered users viewing this page.
×
  • Neu erstellen...