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Asphaltaufbruch - Beprobung


MisterOJ

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Hallo Asphaltexperten, wave.gif

im Zuge von Bahnübergangsmaßnahmen falle auch immer kleinere Asphaltaufbrucharbeiten an - d.h. der alte bit. Fahrbahnanschluss ans Gleis wird aufgebrochen und (z.B. nach Einbau neuer Schienen /Schwellen oder bei Fahrbahnverbreiterungen) danach neu hergestellt.

Wir reden hier über ca. 15...20m² Asphaltaufbruchfläche...

Wie ist das mit dessen Beprobung (z.B. auf teerhaltige Bestandteile o.ä.)?
--> Muss ich als AG zwingend bereits in der Planungsphase eine Beprobung durchführen lassen (um dann deren Ergebnisse in den LV-Text mit aufzunehmen)
oder
--> ist es auch in den o.g. Fällen möglich (=zulässig) die Beprobung dem AN mit zu übertragen (also Beprobung im Zuge des Asphaltausbaus?? eusa_think.gif


Danke euch schonmal


OJ




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Hallo Mister OJ,

-spar dir die Untersuchung im Vorfeld, für die paar m² ist das rausgeworfenes Geld.
(hinfahren, Probe nehmen, Probenloch versiegeln, Laboranalyse, da reichen keine 500€ / 20m²= 25,00€/m²
rausgeworfenes Geld)

-mach es wie alle anderen auch, schreib ganz normal den Ausbau, und die Entsorgung von Bit. Material aus,
und dann als Zulage 1t Entsorgung PAK-belastetes Material(Teerpech) einschließlich eventueller
Mehrkilometer zur Entsorgung.

-Wichtig ist das du in den Pos. abfragst wohin das Material entsorgt werden soll.

-Vorteil der Variante, du kannst das Material per Schnelltest vor Ort untersuchen, bzw. der Unternehmer
entscheidet. Und du umgehst eventuelle Nachträge mit unnötiger Schreib&Prüfarbeit.



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Hallo, wave.gif

Danke für die schnelle Antwort!! klatsch.gif


-spar dir die Untersuchung im Vorfeld, für die paar m² ist das rausgeworfenes Geld.
(hinfahren, Probe nehmen, Probenloch versiegeln, Laboranalyse, da reichen keine 500€ / 20m²= 25,00€/m²
rausgeworfenes Geld)

Das war ja der grund für mein Ansinnen...


-mach es wie alle anderen auch, schreib ganz normal den Ausbau, und die Entsorgung von Bit. Material aus,
und dann als Zulage 1t Entsorgung PAK-belastetes Material(Teerpech) einschließlich eventueller
Mehrkilometer zur Entsorgung.

Wo gibt´s denn heute noch im Bestand solches Zeugs?? IPB Bild

Hintergrund: "mein" Einkauf hat grundsätzlich was gegen Bedarfspositionen...

--> ich würd daher erstmal davon ausgehen, dass es PAK-frei ist - dann ist alles i.O.
(natürlich mit einem Hinweis im LV-text
"... Entsorgung PAK- und teerhaltiger Aufbruch wird gesondert vergütet ...")

Sofern der AN doch solches PAK-zeug´s vorfindet, dann ist´s halt ein berechtigter Nachtrag!


-Wichtig ist das du in den Pos. abfragst wohin das Material entsorgt werden soll.

-Vorteil der Variante, du kannst das Material per Schnelltest vor Ort untersuchen, bzw. der Unternehmer
entscheidet. Und du umgehst eventuelle Nachträge mit unnötiger Schreib&Prüfarbeit.

So hab ich aber Erklärungsaufwand für die "Paltzahlter"-Bedarfspositionen... shades.gif


OJ wave.gif
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Die Bedarfsposition macht es dir im Falle dass die Position zum Tragen kommt erheblich einfacher. Sollte er die Entsorgung von PAK/Teerhaltigem Material in die Position einrechnen sollen, so hast du nur Ärger. Im Besten Fall kommt es nicht zur Ausführung, im 2. Besten Fall stellt er einen Nachtrag und du darfst dich nur mit ihm über die Vergütung streiten (was hat er quasi wirklich ursprünglich für die zusätzlichen Entsorgungskosten/Aufwand kalk. ?) oder im schlechtesten Fall verweist er darauf dass ihm ein unkalk. Risiko aufgehalst wurde, er dafür nichts kalkulieren konnte (müsste dir ein paar Grundsatzurteile hierzu heraussuchen) und er darauf besteht dass du ihn anhand der tatsächlich entstandenen Kosten (=teuer !) zu bezahlen hast.

Bedarfspositionen sind teilweise nicht gerne gesehen (besonders bei Öffentlichen teilweise verboten !) weil sie nicht im Preisspiegel auftauchen ... nur leider haben etliche Vergabestellen über den Preisspiegel hinaus keine tiefergehenden Kalkulationskenntnisse.
Da wurde teilweise echt lustiger Mist mit den Bedarfspositionen getrieben ... falls du es so ausschreibst hinterfrage den Wert kritisch ... insbesondere darauf ob die von dir angegebene Fläche stimmt und ob es nicht zusätzliche Verdachtsherde mit ähnlichem Deponieaufwand gibt.

Viel Glück !
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nur leider haben etliche Vergabestellen über den Preisspiegel hinaus keine tiefergehenden Kalkulationskenntnisse.



Die haben meistens auch keinerlei Ahnung vom Bauen... in den Einkauf sitzen halt meistens BWLer,
manche davon, würden ein 20KV kabel nicht mal erkennen wenn man sie mit schlagen würde.


Alternativ, besorg dir nen Schnelltest und nen hammer und teste des Material selbst vor der Ausschreibung.
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