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Fragen zum Ablauf bei Abbruch / Abbruchplanung


André

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naja ganz so einfach ist das nicht du musst bestimmte lärmpegel einhalten darfst den verkehr nicht beeinflussen keine leute gefährden und großen staubwolken einhaltgebieten

und da gibts sicherlich noch ne ganze menge mehr
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naja ganz so einfach ist das nicht du musst bestimmte lärmpegel einhalten darfst den verkehr nicht beeinflussen keine leute gefährden und großen staubwolken einhaltgebieten

und da gibts sicherlich noch ne ganze menge mehr

keine erschütterungen kommen noch hinzu. des weiterens sollte man die gebäude von aben nach untern abtragen.

weitere argument von der bg ist, das die maschine mit der man den abbruch ausführt, mindestens so hoch hinaufreicht wie das gebäude gross ist.

mfg German HRD

werde am mo mal in den schönen ordner schauen wo draufsteht: abbruchanweisungen und vorschriften
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Bis zu welchem Status muss ein Gebäude entkernt werden? In wiefern muss restlicher Bauschutt getrennt entsorgt werden?


Um den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen müsste eigentlich jedes Gebäude in seine Einzelteile entsprechend den Abfallschlüsselnummern zerlegt werden. Die Abfallschlüsselnummern erfassen sehr genau jedes einzelne Material, was in einem Gebäude vorkommen kann. In der Praxis lässt sich eine solche Trennung auf der Baustelle nicht durchführen, da die dazu erforderliche Zeit einfach nicht zur Verfügung steht. Wir trennen auf der Baustelle in Bauschutt, Holzbalken und Stahlschrott. Der übrige Müll und kleine Holzstücke usw. werden als gemischte Baustellenabfälle an den Entsorger übergeben und von diesem in einer Sortieranlage weiterbehandelt.

Natürlich werden überwachungsbedürftige Abfälle wie z.B. Asbest, vor Beginn der eigentlichen Abbrucharbeiten entfernt.

Wonach wird entschieden mit welchen Maschinen / Geräten der Abbruch ausgeführt wird?

Die Frage nach den Maschinen hängt sehr stark von der Baustellensituation ab, z.B. Platzverhältnisse usw.

Grundsätzlich gilt, daß die Maschine das höchste Gebäudeteil erreichen können muss, weil der Abbruch durch Unterhöhlen verboten ist. In der Praxis kann man sich natürlich mit Rampen usw. helfen, um an Höhe zu gewinnen.

Das Anbaugerät hängt von der Gebäudestruktur ab:

z.B.:
gemischte Struktur aus Mauerwerk und Holz: Abbruch-/Sortiergreifer, Stahlkonstruktion: Schrottschere,
Betonwände, -decken, -unterzüge: Betonschere,
massive Fundamentblöcke: Hydraulikhammer

Man muss also bei jedem Projekt sehr genau auswählen und entscheiden, welches Gerät und Verfahren am besten geeignet ist. Das ist nicht immer einfach, aber macht die ganze Sache ja erst interessant wink.gif

Grüße,

Thomas
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  • 2 years later...
Vor einigen Jahren wurde ein Stahlbetonhochhaus abgerissen und weil es für manche zu gefährlich erschien es zu sprengen (obwohl mehr als genug Platz war, Ausrede war dann die Staubbelastung) wurde er zurückgebaut (mit Diamantenkreissäge, Stahlbandsäge und Kran) bis dann der RH20 mit Abbruchausleger dran kam. Im Endeffekt gab es mehr Schäden und Dreck sowie Staubbelastung als bei einer Sprengung.

Werd kurz einige Beispiele erwähnen, was dort alles möglich war.

Wenn ich die Bilder finde, gibt es sicher bald einen Beitrag von mir zu dem Thema.

Genannter RH20 war einer von 3 Baggern die im Einsatz waren, er teilte sich die Aufgaben mit 2 RH6 PMS (einer von denen musste nur den Schutt aus dem Liftschacht entfernen, der als Sturzschacht gebraucht wurde)

Mit diesem RH20 z.B. zwickte der Fahrer sowohl mit Schere als auch Zange die Bausubstanz weg und verwendete den Hammer um Mauerteile zu perforieren.

Zum binden von Staub wurde ein Feuerwehrschlauch mit Mehrzweckstrahlrohr auf den Ausleger gebunden und plötzlich gab es kein Wasser mehr. Grund, ein Betonbrovcken (mindestens 50 cm Durchmesser) hat den Zähler vom Hydranten geschlagen, der nur 3 m von den Betontrümmern entfernt war.

Beim Perforieren gab es auch einige Probleme, denn er versuchte einmal zu oft die oberste von 3 Etagen der Rückwand wegzudrücken, als plötzlich alle 3 Etagen als eine Platte nach hinten auf die Wiese donnerten. Dann wurde der Weg dahinter zum Gebäude auch gesperrt.

So gab es 2 gesperrte Wege als schon fast etwas passiert war.

Die Straße war aber immer noch frei, alles nicht weniger als 2 m von der Baustelle entfernt, dort an der Grenze stand ein Bauzaun und die Distanz zum Turm war ca. 4,5 bis 5 m von dort aus gemessen.

Wieder einmal versuchte er eine Seitenwand zu perforieren und herunterzudrücken. Dort rissen aber nicht alle Stahlstäbe und so klappte der 6 m hohe Teil zur Seite und traf den Bauzaun... wären dort Menschen gewesen, außerhalb der Absperrung... nicht auszudenken, was passieren hätte können.

Im Endeffekt wurden dann nach dem dass passiert war, alle Autos umgeleitet und die Straße endlich voll gesperrt.

Laut Gesetz sollte es keine Probleme gegeben haben... also mit Sicherheitsabständen und Absperrungen, aber der normale Menschenverstand sollte einem doch sagen, dass man Sicherheitsabstad braucht, wenn man ein Gebäude abreißt.

Dort wurde aus Fehlern gelernt und ist zum Glück nichts passiert.

Vielleicht hätten dort eher wirklich "Fachkundige" die Gegebenheiten kontrollieren sollen, als Büroleute, die nur einmal aufm Bau waren... als Kontrolleure.

Die für diese Baustelle vorgeschriebenen Abstände wurden laut zuständigen Personen eingehalten
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Ich glaube da gibt es keine Vorschriften.Wenn du keine Verkehrsteilnehmer gefährdest kannst du fast alles nehmen (zB. Abrissbirne an einer Hauptstraße ist nicht zu empfehlen yes.gif )

Gruß Dennis

Der Auftraggeber kann Dir vorschreiben was nicht zu nehmen ist (oft die Kugel), das Amt für öffentliche Ordnung kann auch Auflagen machen, genauso wie der Technische Ausschuss/Bauausschuss einer Stadt oder Gemeinde. Bei den Komunen spielen Lärm, Staub, Platzbeanspruchung und Gefährdungspotenzial eine große Rolle. bearbeitet von Cat 375 LME
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