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verfüllen von Kiesgruben


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Hallo liebe Leute,

ich hab schon das ganze Internet durchforstet, doch leider habe ich nichts brauchbares gefunden, vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen. Ich suche Unfallverhütungsvorschriften bzw. Arbeitsschutzv. was das verfüllen von Kiesgruben betrifft. Ich mache mir große Gedanken um meinen Vater. Er muss alleine mit seinen Bagger eine tiefe Kiesgrube befüllen, diese ist mit Wasser befüllt und diese muss er zuschütten. Er muss mit seinem Bagger bis an den Rand fahren und ich habe Angst, dass es zu einem Erdrutsch kommt. Er ist mitt 50 und sozusagen auch nicht mehr der jüngste. Er lässt die türen von dem Bagger auf, damit er rausspringen kann, wenn was passiert, aber ich denke das wenn sowas passiert er keine chance mehr hat. Könnt ihr mir vielleicht weiterhelfen, an welche vorschriften sich der Arbeitgeber halten muss? Darf er überhaupt soweit an den Rand fahren? und bei welcher witterung darf er das überhaupt nicht machen.

Ich würde mich freuen wenn ihr mir helft...Danke im voraus...wink.gif
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also ich hab keinen Plan was Vorschriften angeht in dieser Sache. Ich hab nur meinen natürlichen Sachverstand in dieser Sache und da bin ich der Meinung kann man keine Grube verfüllen die voll Wasser ist. Die gehört als erstes Leer gepumpt.

Je nachdem wie die Grube aussieht würde ich diese schichtweite von unten nach Oben verfüllen und vor allem wieder verdichten, verdichten und nochmal verdichten.
Aber wie gesagt, ich bin kein Bauarbeiter!
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Ja, so mancher hat sich schon im Wasser wiedergefunden und wußte nicht, wie ihm geschah...

Mit einem Bagger verfüllt man auch keine Kiesgrube - dazu sollte immer eine Planierraupe eingesetzt werden.

Wir haben über einen längeren Zeitraum Teile vom Lippesee in Paderborn verfüllt - hier wurde vom Auftraggeber vorgeschrieben, den Boden mit 8 m Abstand von der Böschungskante abzukippen und dann mit einer Planierraupe ein- bzw. vorzuschieben.

Die Vorteile bei entsprechenden Raupen sind das geringere Eigengewicht und bei einem Moorlaufwerk der verringerte Bodendruck.

Wenn man "winklig" zur Kippkante schiebt, kann man sich im Fall eines Böschugsrutsches relativ schnell rückwärts in Sicherheit bringen.

Ob es rechtliche Grundlagen für die Anordnung unseres damaligen Auftraggebers gibt, kann ich zur Zeit nicht sagen.

So konnte die Baustelle gut und sicher abgewickelt werden.
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ich schließe mich tobi an, dennoch ist auch ein mindestabstand von nem halben meter Pflicht. ( mindestens )
und auch wenn die türen offen sind, hat er nicht die möglichkeit sich schnell genug aus dem bagger zu retten.

dennoch, wenn er es umbedingt so weiter machen will, sollte er sich zumindest anschnallen bearbeitet von donaLdxD1
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Danke erstmal für die antworten, ich seh das ja alles genauso, aber diese dinge müssen doch in irgendeiner vorschrift stehen. damit ich diese meinen vater geben kann und er es seinem arbeitgeber vorlegen kann...
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