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Geschrieben
Hallo zusammen,

Wisst Ihr, wenn ich holen muss wenn ich ein Grundstück teilen möchte, das ich mit meinem Bruder geerbt habe? Wollen es 50/50 aufteilen, aber wer misst und teil dies? Bzw. lässt sich auch 2/3 und 1/3 teilen und den Rest ausbezahlen? Wer rechnet das aus? Was kostet die Rechnung bzw. das teilen, messen? huh.gif
Wär super, wenn Ihr mir helfen könnt!
Gruss Ralf S. smile.gif

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Geschrieben (bearbeitet)
Hi Ralf,

du gibst an Du bist Dipl. Vermessungingenieur, das habt Ihr doch sicher im 1. Semester der FH oder TH gelernt. Also bitte nicht verarschen. eusa_think.gif eusa_think.gif
Außerdem gehört so etwas zur Allgemeinbildung. Früher hieß es für so eine Frage: Setzen 6 .

Grüße Sepp bearbeitet von LH2010
Geschrieben
Nun mal sachlich:

Geteilt werden kann das wie jeder will. Daher kommen auch die komischen Anteile von 12/1000 usw. bei Versteigerungen.

Zunächst macht Ihr einen Kaufvertrag vor einem Notar. Dann müsst Ihr das im Grundbuchamt eintragen lassen. Und dann muß das Gelände noch vom Vermesser eingemessen werden.

Die besten Infos bekommst Du beim ersten Gang zum Grundbuchamt.

Geschrieben
moin,

zum vermesser gehen... im erklären was man vorhat....bei mir wars so das er sich dann auch um die grundbuchsachen gekümmert hat... es müssen evtl. noch grenzsteine gesetzt werden... ein grenztermin mit nachbarn wird vereinbart und wenn alle zustimmen stünde der teilung eigentlich nichts im wege... abgerechnet wird nach metern und jeder grenzstein kostet auch nochmal extra....

bei etwa 8000m² hab ich mit 3500 euro kalkuliert....

MfG
Fuma
Geschrieben
12/1000 oder ähnlich- dieser Ansatz kommt nicht aus einer Grundstücksteilung, das ist vielmehr ein Anteil am Gesamtgrundstück bei Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern - Miteigentumsanteil an einem Gesamtgrundstück.

Und geteilt werden kann auch nicht so, wie jeder will! Für jede Grundstücksteilung ist ein Teilungsantrag, also ein Entwurf, beim Katasteramt einzureichen (wird vom ÖbVI erledigt). Das Katasteramt beteiligt dann auch schon die Planungs- und Bauämter usw.

Dann gibt´s eine Teilungsgenehmigung und die Vermessung kann ausgeführt werden. Ausführende sind entweder die Katasterämter, die Stadtvermessungsämter oder die Öffentlich bestellen Vermessungsingenieure.

So ist es zumindest bei uns in NRW, denn Vermessungsgesetze sind Ländersache und hohheitliche Aufgaben. Aus diesem Grund dürfen die Ing.-Büros auch keine Gebäudeeinmessungen und Grundstücksteilungen erledigen!

Gruß

Matthias

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