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Der Absicherungsthread


caterpillar91

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Das ist so nicht ganz richtig. Es gibt leider keine gesetzliche Schulungsverpflichtung - entsprechend sieht es in der Praxis auch aus.

Eine Schulungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus dem Bauvertrag, bzw. den ZTV-SA 97, sofern diese Vertragsbestandteil sind. Hier wird inzwischen in vielen Ausschreibungen bzw. Verträgen festgelegt, daß die Nachweise nicht älter als fünf Jahre sein sollen.

Hat man einen solchen Nachweis nicht, kann man bei der Auftragsvergabe unberücksichtigt bleiben.
Ansonsten hat eine fehlende Schulung aber keine Auswirkung auf die Durchführung von Absicherungsarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum.

...aber die Bilder sehen gut aus, obgleich ich etwas Bauchschmerzen im Bezug auf die Standsicherheit hätte (Windlast).



RSA 95

Alle Ausschreibungen die ich bekomme (Anfragen für Verkehrssicherung) sind nach ZTV-SA
Da fängt es mit dem richtigen Absperrmaterial an und hört mit der Bitte auf genau diese Nachweise der MVAS beizufügen.

Bedeutet:

Wenn Du als Verantwortlicher in der Anordnung stehst solltest Du auch wissen was Du da aufstellst,umstellst oder was auch immer.

Klar ist...wer ein Halteverbotsschild für einen Umzug beim Bauhof mietet braucht dies nicht.
Sollte aber schon wissen wie man Schilder aufstellt.

Klar ist auch...es geht manchmal nicht immer so wie man sich das denkt.
Reagieren auf gewisse Situationen kann manchmal von Vorteil sein.

Anbei mal zwei Bilder von Halteverboten wie wir sie aufstellen:

IPB Bild

IPB Bild


Thema Standfestigkeit:

Der Zaun ist zugelassen wobei ich keine Lampen drauf montiere wenn es länger steht.
Dann wechsel ich die Füße und hab dann Fußplatten drunter.

Mein Geschäft sind aber zum größten Teil Tagesbaustellen "Morgens Aufbau und Abends Abbau"




MfG Stephan
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