Zu Inhalt springen
Europas größte Bau & Baumaschinen Community - Mitglieder: 36.256

Ich leih mir mal...


Recommended Posts

Hallo,

heute möchte ich mal eine kleine Geschichte nieder schreiben die tatsächlich heute morgen passiert ist : )

Ich betreue eine Baustelle und stelle dort die Verkehrssicherung auf (Beschilderung,Markierung.....)
In diesem Zuge mussten ca. 50 Halteverbotsschilder aufgestellt werden von denen ich heute den größten Teil abgebaut habe.
Da fahre ich durch eine Nebenstraße an einer weiteren Baustelle vorbei und muss mich wundern was manch andere Firmen für ranziges Material aufstellen : )
Komme auf die Kreuzung zu und denke mir "verdammt...wer klaut ein Halteverbotsschild?"
Jetzt steige ich aus und will die Fußplatten aufladen die noch lagen und dreh mich um.....ohha.

Mit erschrecken stelle ich fest die Firma die dort mit Kranarbeiten zu Gange war hat sich eins meiner Schilder unter den Nagel gerissen.
Ich geh hin und will mein Schild mitnehmen sagt der Kranführer das wären seine Schilder.

ja?

Also ich schau auf die Rückseite von dem Halteverbot und sehe: Mein Logo,meinen Aufkleber mit meiner Adresse,meine Telefonnummer,ein RAL-Zeichen was auf der Restbeschilderung der Firma nicht vorhanden war.
Nehme mein Schild und frage ihn nach einer Genehmigung.

Genehmigung?

ja!

Laut RSA dürfen nur Leute Beschilderung aufstellen die einen Lehrgang nach MVAS gemacht haben und dort lernt man wie man Schilder richtig aufstellt.
Ihr klaut ein Halteverbotsschild von mir,stellt es in Eurer Baustelle keine 50 Meter von hier auf und seit so Dumm eine Halteverbotszone mit einem 283-20 zu beginnen : )
"283-20 ist Halteverbot Ende" und gehört ans Ende...also dahin wo die Zone für absolutes Halteverbot aufhört und nicht wo sie beginnt.

Ich war schon reichlich angepisst und ein Wort gab das andere also habe ich die Polizei gerufen.
Diebstahl?

Das ist kein Diebstahl und ich könnte dies auch so nicht zur Anzeige bringen : )
Zumindest meinte dies der nette Polizist.

Lange Rede und kein Sinn....wer in Zukunft Beschilderung braucht kauft sie nicht sondern fährt durch Baustellen der Mitbewerber und sammelt sich sein Material zusammen.
Natürlich mit dem Grundsatz es nach Ende der Baustelle wieder zurück zu geben.
Logistisch gesehen ein großer Vorteil:

keine Lagerkosten mehr,keine Investitionen für Beschilderungen,jeder Depp darf aufstellen was er will und wo er will.


Danke Deutschland für den kleinen Einblick ins Rechtssystem.
Leihen ist immer besser als klauen.

Ich frage mich warum man mich nicht angerufen hat zumal alles auf der Rückseite steht.
Habe fast das Gefühl der Depp kann nicht lesen und kennt den Unterschied nicht von div. Verkehrszeichen.


MfG
Link to comment
Auf anderen Seiten teilen

Registriere dich um diese Anzeige nicht mehr zu sehen.

Moin,Moin das es dumme Arbeiter gibt ist doch klar.
Es gibt leute die nehmen und fragen nicht ist bekannt,aber das die Grünen sagen Pech verstehe ich nicht.

Also kaufe deine Schilder nicht nehme deine Aufkeber und so haste neue Schilder............. whistling.gif

Mfg Peter
Link to comment
Auf anderen Seiten teilen

ja hallo,

da bin ich heute nochmalig durch deren Baustelle gefahren : )

Was soll ich sagen?

Habe gestern dem netten Menschen (Scheffer der Firma) eine E-Mail geschrieben und Ihm den Sachverhalt geschildert.
Es kam keine Antwort aber nach der heutigen Durchfahrt konnte ich folgendes feststellen:

Ein "wohl eigenes" Verkehrszeichen 283-20 (Absolutes Halteverbot Ende) wurde wieder an den Anfang gestellt.
Auch das Verkehrszeichen 123 (Achtung Baustelle) mit einer Aufstellhöhe von ca. 20 cm vom Boden weg stand wieder mitten auf der Straße.

Danke

Wenn Narrenhände Wände besprühen.....wozu gibt es eine RSA95,MVAS und andere Dinge wenn sich keiner dran halten muss.
Ich kenne Zeiten aus Braunschweig und Wolfsburg da wurde für solch eine Fahrlässigkeit gleich mal ein Punkt verteilt. bearbeitet von FAT
Link to comment
Auf anderen Seiten teilen

Hallo

Schon Albert Einstein soll gesagt haben: "Die Dummheit der Menschen und das Universum sind unendlich. Ich bin mir bei zweitem noch unsicher."

Zur Auffassung des Polizisten kann man beim BMJ nachlesen:

STGB:
§ 242 Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

(Quelle: http://bundesrecht.juris.de/stgb/__242.html)

Daran gibts erstmal nichts zu deuteln. Ggfs. solltest Du den Vorgestzten des unwissenden Kollegen ansprechen, ob sein Untergebener vielleicht mal eine Auffrischungsschulung zum Thema STGB benötigt?!?

Hawe
Link to comment
Auf anderen Seiten teilen

Moin,Moin was ist schon eine Schulung die der Arbeitnehmer im,momet versteht aber in der Praxis nicht Umsetzen Kann,also wird es den Schilder klau weiter geben.

Den eine Schulung kostet Geld................. whistling.gif

Mfg Peter
Link to comment
Auf anderen Seiten teilen

Diskutiere mit!

Du kannst jetzt antworten und Dich später anmelden. Wenn du bereits einen Account hast kannst du dich hier anmelden.

Gast
Antworte auf dieses Thema...

×   Du hast formatierten Inhalt eingefügt..   Formatierung wiederherstellen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch umgewandelt und eingebettet.   Statt dessen nur den Link anzeigen

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

  • Gerade aktiv   0 Mitglieder

    • No registered users viewing this page.
×
  • Neu erstellen...