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Bilder von Unfällen, Missgeschicken, Unfallbilder, Arbeitsunfälle


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In RTL berichtete man soeben, dass 600 m³ Beton eingebracht warx 2,5 = 1500 to

In welcher Zeit wurden die 600 m³ eingebracht ????

 

……….übrigens hat der Statiker, der für das Lehrgerüst in Koblenz verantwortlich war, einige Zeit später eine für das Betonieren fertige Brücke nicht frei gegeben.

 

Er persönlich krabbelte einen Tag lang durch das Lehrgerüst dieser Brücke über die Bundesbahn und kontrollierte mit einem Schraubenschlüssel alle Schraubverbindungen des Lehrgerüstes.

Es Grüßt

hansernst

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On 25.6.2015 at 20:41, Pelopas schrieb:

Warum kippen soviele Krane um??? Kaum das man mal was anders liest. NAja, am besten gar nix von Unfällen lesen.

Leipzig. Dieses Drama hat das Leben von zwei Familien zerstört: Am 22. Oktober 2014 kippte ein Kran auf einer Gohliser Baustelle um, sein Ausleger erschlug einen Arbeiter. Am Donnerstag verurteilte das Amtsgericht den Kranführer wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro.

Es war an jenem verhängnisvollen Herbsttag gegen 14 Uhr, als Paul H. (54) mit seinem Mobilkran auf der Baustelle in der Fleißnerstraße eintraf. Schon seit Stunden regnete es in Strömen. Paul H. stellte seinen Kran ganz in der Nähe eines Rohbaus auf, dort sollten Stahlträger transportiert werden. Weil beim ersten Versuch eine der seitlichen Stützen im durchweichten Boden versank, positionierte Paul H. den Kran noch einmal um. Doch warum versäumte er es, bei den erwiesenermaßen schwierigen Bodenverhältnissen unter die Stützen zusätzliche Bohlen zu legen, um die Oberfläche zu vergrößern und damit die Standfestigkeit zu erhöhen? Fünf Mal ging alles gut. Die Lasten wogen auch nur zwischen 150 und 300 Kilogramm. Doch beim sechsten Bauteil, als Paul H. gegen 15.15 Uhr den Ausleger besonders weit ausfahren musste, versank die hintere linke Stütze und das 36 Tonnen schwere Fahrzeug kippte zur Seite. „Ich hörte nur noch Schreie. Weg! Weg! Weg!“ erinnerte sich Bauarbeiter Dieter O. (61) vor Gericht. Sein Kollege Mario S. (53) berichtete: „Wir sind jeder in eine andere Richtung weggerannt.“ Nur einer schaffte es nicht mehr: Lutz M. (56), der auf dem Gebäude arbeitete, wurde vom Kranarm getroffen. Nach Erkenntnissen der Rechtsmedizin erlitt er einen Schädelbasisbruch mit Hirnverletzungen, brach sich die Brustwirbelsäule. Er starb noch an der Unfallstelle. Der Kranführer kam nach dem Unfall in ein psychiatrisches Krankenhaus. „Ich wurde dort mit Tabletten und Spritzen ruhig gestellt“, sagte er.

Die Witwe des getöteten Bauarbeiters trat am Donnerstag im Prozess als Nebenklägerin auf – begleitet von ihrer Mutter, weil sie Angst hatte, die Gerichtsverhandlung nicht allein durchzustehen. Zu ihr gewandt erhob sich der Angeklagte zu Beginn. „Aus Respekt gegenüber den Hinterbliebenen“, wie er sagte. „Ich sehe das Bild, wie der Arbeiter da eingeklemmt ist, jeden Abend, wenn ich ins Bette gehe und jeden Morgen, wenn ich aufwache. Am liebsten würde ich diesen Tag aus meinem Leben streichen.“ Eine direkte Schuld vermochte er indes nicht zu erkennen. „Als Kranführer arbeitet man ungewollt im Grenzbereich.“ Ein Vorarbeiter habe ihm die Aufstellfläche für den Kran gezeigt. „Auf dem Kiesboden war für mich nicht zu erkennen, dass dort Wasser stand“, so Paul H., der seit 2006 als Kranführer arbeitet. „Und zusätzliche Stützplatten sind kein Muss.“

Sachverständige beurteilten dies anders. Laut Vorschrift der Berufsgenossenschaft seien grundsätzlich Bohlen unterzulegen, erklärte ein Arbeitsschutzexperte der Landesdirektion. Auf lockerem Boden und erst recht bei Dauerregen sei dies ohnehin selbstverständlich. Dekra-Gutachter Hans-Joachim Geier stellte klar: „Der Kranführer hat versäumt, Bohlen unterzulegen. Bei diesen geringen Lasten hätte dies schon ausgereicht.“ Ein Umkippen wäre aus Sicht des Fachmanns damit verhindert worden. Mithin war für Staatsanwältin Daniela Francke auch der Anklagevorwurf bestätigt: „Durch Fahrlässigkeit wurde der Tod des Arbeiters verursacht.“ Sie beantragte eine Geldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen á 30 Euro. Verteidiger Otmar Müller forderte hingegen Freispruch, weil aus seiner Sicht nicht nachweisbar sei, dass mit untergelegten Bohlen kein Unfall passiert worden wäre. Amtsrichterin Elke Kniehase folgte letztlich dem Antrag der Anklage. Sie verurteilte den Kranführer zu 180 Tagessätzen, setzte aber die Höhe aufgrund der prekären wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten, der nach dem Unfall nie wieder in seinem Job Arbeit fand, auf 25 Euro herab. Eine Geldstrafe sei die mildeste Sanktion, sagte sie, aber trotz des keineswegs geringen Verschuldens in diesem Falle angebracht.

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