Pelopas 1 Geschrieben 27. Februar 2014 Geschrieben 27. Februar 2014 Warum nicht... Der bagger ist definitiv für das vorhaben zu klein gewesen.... Und der hat das Stückchen doch nach hinten weg geschupst.... Als wenn der nicht gewusst hätte, das es nach hinten runterfällt wo wenig Absperrung ist/war. Zitieren
Kai 2 Geschrieben 28. Februar 2014 Geschrieben 28. Februar 2014 Warum nicht... Der bagger ist definitiv für das vorhaben zu klein gewesen.... Und der hat das Stückchen doch nach hinten weg geschupst.... Als wenn der nicht gewusst hätte, das es nach hinten runterfällt wo wenig Absperrung ist/war.Als Vorsatz würde ich das nicht sehen. Er wollte sicher keinen Schaden anrichten. Ich denke das gehört dazu um ihm Vorsatz vorzuwerfen. Als grob fahrlässig würde ich das ganze einstufen, weil er nicht ausschließen hätte können, dass er damit Schäden anrichten könnte.Aber damit sollen sich die Fachjuristen mal mit auseinandersetzen. Zitieren
Erdwin 33 Geschrieben 28. Februar 2014 Geschrieben 28. Februar 2014 Der Bagger war nicht zu klein , die Rampe war zu niedrig und darin ist der Vorsatz begründet.Nicht aus zudenken wenn da Jemand auf der Strasse/Weg gestanden hätte. Zitieren
pc750se 2 Geschrieben 28. Februar 2014 Geschrieben 28. Februar 2014 Der bagger war definitiv zu klein punktWeißt du wie eine rampe aussehen muß für ein longfront bagger?Und wie weit er eigentlich vom gebäude weg stehen muß bei der gebãude höheZ.b bej einer hõhe von 20m muß der bagger laut vorschrift das 1, 5 fache der höhe weg stehen Zitieren
Leo# 0 Geschrieben 28. Februar 2014 Geschrieben 28. Februar 2014 Der bagger war definitiv zu klein punktWeißt du wie eine rampe aussehen muß für ein longfront bagger?Und wie weit er eigentlich vom gebäude weg stehen muß bei der gebãude höheZ.b bej einer hõhe von 20m muß der bagger laut vorschrift das 1, 5 fache der höhe weg stehenAber nicht bei Longfront Einsatz mit zerteilenden anbauteilen "Betonzange oder Greifer" Zitieren
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