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Knotenpunkt, Sichtfeld, innerorts


bluebird

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Hallo,

da ich leider nicht mehr aktiv in der Verkehrsplanung bin, habe ich auch nicht die neuesten Vorschriften parat, daher frage ich nun euch!

Eine Straße A, 30er-Zone, mündet in Straße B 50 km/h erlaubt. Innerorts, ländliches Dorf.
Straße A, reines Wohngebiet, anbaufrei.
Straße B, allgemeines Wohngebiet, nicht anbaufrei.
Straße C, allgemeines Wohngebiet, nicht anbaufrei.

An Straße A und B sind jeweils nur 1 Gehweg vorhanden, umlaufend von Straße A nach B im Kreuzungsbereich.

Die Einmündung der Straße Straße A ist sehr großzügig gestaltet, große Bögen, man kann kaum erkennen, dass es sich um eine 30er-Zone handelt.

Vorfahrtsregel an der Kreuzung "rechts-vorlinks", Straße B ist durchgehend und es münden in der Kreuzung Straße A und C ein. B und C jeweils 50 km/h, A ist 30er Zone.

Es geht um das Sichtfeld von einem Fahrzeug welches von Straße A ausfährt.
Laut Bebauungsplan ist damals 1996 ein Sichtfeld von 60 m eingetragen worden. Ich weiß nicht, ob damals schon die Straße A als 30er Zone geplant war.
Für mich persönlich sehe ich das Sichtfeld als viel zu groß dimensioniert. Muss überhaupt ein Sichtfeld eingehalten werden? Wenn ja, wie groß muss es nach der neuen RASt 06 sein?

Problem:
Dem Betroffenen wurde 1999 von seitens der Gemeinde vorgeschlagen, dass er den Bereich (Kruvenbereich/Eckeinmüdung A zu B nach rechts) der Gemeinde, der nicht zur Straßen gehört mit nutzen darf, dafür sollte er ihn pflegen. Der Zaun und die Hecke wurde damals von der Grundstücksgrenze parallel zum Gehweg gesetzt. Alles von der Gemeinde.
Zaun, Maschendrahtzaun
Hecke, Liguster

Die Hecke wurde vom Betroffenen ca. 10 m ab Kruve ab Zaunhöhe gehalten, 1 m. Danach ist die Hecke ca. 1,60 m hoch.
Es wurde damals nicht darauf hingewiesen, dass ein Sichtfeld frei zu halten ist und die Hecke dort nicht höher als 0,80 m sein darf. Dies erfolgte nun mit einem Schreiben, seitens der Gemeinde. Die Hecke muss im Sichtfeld auf 0,80 m gekürzt werden. Dies würde laut Plan die komplette Hecke betreffen.
auf telefonische Nachfrage wurde gesagt, die ersten 3 m würden reichen. Nun wollte der Betroffene das gerne schriftlich haben, das wurde ihm verwehrt. Schließlich wäre man ja bei einem Unfall weiterhin in der Haftung, weil das Sichtfeld nicht komplett auf den 60 m frei wäre.

Dann würde dem Betroffenen auch die ersten 3 m nichts bringen.
Ein komplettes runterschneiden der Hecke auf 0,80 cm kommt aus einigen Gründen nicht zum Tragen:
1) Ein Schneiden der Hecke unter der Zaunhöhe ist fast nicht möglich
2) Das Aussehen einer solchen Hecke würde nicht zum Ortsbild passen, da die Hecken an der anderen gegenüberliegenden Straßenseite über 1,60 m hoch sind
3) im hinteren Bereich sind hinter der Hecke noch Sträucher etc. gefplanzt, die dann auch entfernt werden müssten
4) dann die Kreuzung noch weiter zu einer Rennstrecke verkommt, was sie aus der Richtung von C nach A eh schon ist.

Es gibt noch einige Punkte, vorallem weil bei den anderen Einmündungen in die 30er Zone wirklich deutlich die Sichtfelder nicht eingehalten werden und dies den zuständigen Beamten absolut nicht interessierte.

Nun liegt die einzige Hoffnung darauf, dass die Sichtfelder damals nicht richtig eingetragen wurden oder sich in der Zwischenzeit rechtliche Änderungen waren, so dass die Hecke nicht auf der gesamten Länge von fast 40 m auf 80 cm gestutz werden muss.

Dies würde der Betroffene auch ablehnen und den Gemeindeteil komplett wieder räumen und den Zaun wieder direkt auf seine Grenze setzen und somit das Sichtfeld komplett frei halten.

Sorry, ist etwas lang geworden.

Hoffe auch Antworten
LG
Karin
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