MisterOJ 2 Geschrieben 7. Mai 2009 Share Geschrieben 7. Mai 2009 Hallo Experten, vorweg: ich hoffe mein Thema ist hier richtig platziert!? Ansonsten Bitte an einen Admin das Thema entsprechend zu verschieben! (Danke)Ich bin auf der Suche nach Bemessungsvorschriften für Luftkabeltrassen.Es geht um eine vorhandene Leitungstrasse bestehend aus normalen Holzmasten. Hier ist ein isoliertes Kabel (=Luftkabel - so ca. Daumendick) entlanggespannt. (Also keine klassische Frei- / Telegrafenleitung mit den dünnen Drähtchen!)Wir planen für eine Baumaßnahme auch eine Kabeltrasse. Doch diese soll nicht wie sonst erdverlegt laufen, sondern (da so eine oberirdische Trasse in der Nähe läuft) aus Kostengründen mit an die dortigen Masten gehängt werden.Nach welcher Vorschrift sind die Masten (sowie deren Kabelaufnehmer am Mastkopf) bemessen. Gibt es dafür Regel-Statik-Fälle oder muss ich wegen des zusätzlichen kabels alle Maste auf Standsicherheit etc. nachweisen?? Wer kann mir weiterhelfen!? Großen Dank euch schonmal... OJ Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
Spüli 0 Geschrieben 29. Juli 2009 Share Geschrieben 29. Juli 2009 Moin!Du willst mit Deinem Kabel also an eine bestehende Leitung?Das Beste wird sein, Du fragst den Betreiber der Leitung. Dieser verfügt über alle statischen Unterlagen und kennt daher auch den Planer. Mit etwas Glück hat die alte Statik noch genügend Reserven für Dich. Meist gibt es aber Probleme durch die Euronorm, da in den letzten Jahren die Bedingungen für Eis und Wind verschärft wurden. Alles was unter Deiner Strippe "leiden" muß, darfst Du nach Euronorm nachweisen. Für den Rest gilt Bestandsschutz. Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
MisterOJ 2 Geschrieben 2. August 2009 Autor Share Geschrieben 2. August 2009 Moin!Du willst mit Deinem Kabel also an eine bestehende Leitung?Das Beste wird sein, Du fragst den Betreiber der Leitung. Dieser verfügt über alle statischen Unterlagen und kennt daher auch den Planer. Mit etwas Glück hat die alte Statik noch genügend Reserven für Dich. Meist gibt es aber Probleme durch die Euronorm, da in den letzten Jahren die Bedingungen für Eis und Wind verschärft wurden. Alles was unter Deiner Strippe "leiden" muß, darfst Du nach Euronorm nachweisen. Für den Rest gilt Bestandsschutz.Naja - in einem Fall soll ich ein weiters Kabel an eine bestehende Leitung hängen , im anderen Fall stehen nur noch die Holz-Maste rum (ohne Strippe) und dort soll ein neues Luftkabel dran.Aber:- es gibt keinerlei Unterlagen über die Maste, Leitungen etc. - der Auftraggeber weiß noch weniger als ich und hat auch keine Dokumente gefunden- Telefonate mit anderen Planern, Leitungsbauern konnten mir zwar fachlich weiterhelfen...... ja das machen wir immer so... ... ja die sind doch 1,8m in den Bodengesteckt....... so ca. 30...35m Mastabstand ist ausreichend...aber keiner konnte mir eine Vorschrift, Norm, DIN, EN, oder so nennen. Die vorh. Maste sind so alt, dass sie ersetzt werden müssen. Und zur Abnahme will die Aufsichtsbehörde sicherlich einen Standsicherheitsnachweis für die Maste und die Luft-Kabelanlage haben. Aber wonach prüfen bzw. nachweisen??Und ist das überhaupt eine wirtschalftlich günstigere Lösung als eine Erdverlegung oder ein Kabeltrog??Keiner konnte mir Preise / Kosten nennen...(Wenn ich mir so überlege, dass wir da statisch alles mögliche berechnen und nachweisen müssen, dann wird´s verdamt teuer!!!)OJ Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
steamshovel 1 Geschrieben 2. August 2009 Share Geschrieben 2. August 2009 wenn ich das so lese , dann hilft sicher nur eine Voranfrage an die entsprechende Aufsichtsbehörde weiter - zumnindest müßten sie Dir die Anforderungen nennen können nach denen geprüft werden muß Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
MisterOJ 2 Geschrieben 2. August 2009 Autor Share Geschrieben 2. August 2009 wenn ich das so lese , dann hilft sicher nur eine Voranfrage an die entsprechende Aufsichtsbehörde weiter - zumnindest müßten sie Dir die Anforderungen nennen können nach denen geprüft werden mußJa das sehe ich auch so!Doch mein AG hat meine Bedenken und Gedanken hieran immer abgetan mit "... das gibt´s hier in der Region sooooo oft...."; ".... solche Freileitungen gibt´s schon seit zig-Jahrzehnten..:"; das kann doch nicht so schwer sein so paar Holzpfähle in den Boden zu stecken...."Aber: ich hab noch nicht mal einen Auftrag. Und wenn, dann muss der Vorab-Abstimmungsaufwand mit rein....Aber zur Aufsichtsbehörde: Die wird mir sicherlich sagen, dass ich das System bzw. den einzelnen Mast nachweisne muss. Wonach bzw. auf welcher Vorschriftengrundlage wird sie mir nicht vorgeben - dafür bin ich ja der Fachplaner!!OJPS: Ich halt dich auf dem laufenden... Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
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