Zu Inhalt springen
Europas größte Bau & Baumaschinen Community - Mitglieder: 36.237

tägliche Arbeitszeit als Kranfahrer


Krandriver

Recommended Posts

Wie lange darf ich legal auf auf einem Kran sitzen?
Leider habe ich dazu noch nichts schriftliches gesehen, ausgenommen das allgemeine Arbeitszeitgesetz.
Antworten hörte ich dazu schon viele, aber schriftlich?
Einige behaupten sogar wir sind als Baumaschinenführer den Vorschriften fürs Transportgewerbe gleichgestellt(Lenkzeiten)
Ihr kennt doch sicherlich auch Arbeitszeiten von 7-20uhr, oder noch länger?
Ich stecke da leider immer in einer Zwickmühle als Leiharbeiter, aber mein Chef hat bisher zu mir gestanden smile.gif !
Also, wer kann mir weiterhelfen? Danke im voraus, Mathias!
Link to comment
Auf anderen Seiten teilen

Registriere dich um diese Anzeige nicht mehr zu sehen.

hier ein Link zum Bundesamt für Arbeit und Soziales und dem Arbeitszeitgesetz dort wirst du fündig was ist und was nicht, ansonsten hilft auch der ausliegende Tarifvertrag wegen den im Arbeitszeitgesetz ermöglichten Sonderregelungen weiter.

Interessant währe auch noch als was du in der Leiharbeitsfirma angestellt bist. also was wirklich als Beruf im Vertrag genannt ist, denn für die gelten schon wieder andere Gesetze ergänzend oder aushebelnd
Steht da nur "Helfer" ist für dich das Arbeitszeitgesetz bindend, auch wenn du auf dem Bau eingesetzt wirst, bist du als Baumaschinenbediener angestellt gilt eben das unten genannte.

generell ists aber auch gesetzlich verankert dass wer Maschinen oder Fahrzeuge bedient "nicht erschöpft" sein darf. Musst du jeden Tag zwischen 20 anderen Kränen arbeiten kannst du durchaus laut gesetz auch nach 4 Stunden sagen, du bist erschöpft, allerdings darfst du dann auch nicht mal mehr mit dem Auto heim fahren (BG)

und Nein als Fahrer einer (selbstfahrenden) Arbeitsmaschine musst du nicht die Zeiten der Transportbranche einhalten, jedoch aber wieder die des Arbeitszeitgesetzes. Bist ja auch nicht Aufzeichnungspflichtig. Nen Straßenkehrer, Bagger oder Radlader darfst du 6 Stunden am Stück führen um dann 30 Minuten pause zu machen während der LKW-Fahrer nach 4,5 Stunden Fahrzeit 45 Minuten Pause nachweisen muss. Hat der aber noch andere Tätigkeiten zwischendurch und kommt auf 6 Stunden Arbeitszeit bei nur 3 Stunden Fahrzeit muss auch der nach 6 Stunden eben erst mal 30 Minuten Pause machen und ums noch komplizierter zu mmachen muss dann die nächste Pause des LKW-Fahrers mindestens 30 Minuten sein, denn dort sagt das Gesetz nun wieder dass die erste Pause mindestens 15 und die 2. mindestens 30 sein muss.

Juris Arbeitszeitgesetz

Bundesrahmentarifvertrag Bau

1.1 Durchschnittliche Wochenarbeitszeit

Die durchschnittliche regelmäßige Wochenarbeitszeit im Kalenderjahr beträgt 40 Stunden.

1.2 Tarifliche Arbeitszeit

In den Monaten Januar bis März und Dezember beträgt die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit ausschließlich der Ruhepausen montags bis donnerstags 8 Stunden und freitags 6 Stunden, die wöchentliche Arbeitszeit 38 Stunden (Winterarbeitszeit). In den Monaten April bis November beträgt die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit ausschließlich der Ruhepausen montags bis donnerstags 8,5 Stunden und freitags 7 Stunden, die wöchentliche Arbeitszeit 41 Stunden (Sommerarbeitszeit).

1.3 Arbeitszeitausgleich innerhalb von zwei Wochen

Die nach betrieblicher Regelung an einzelnen Werktagen ausfallende Arbeitszeit kann durch Verlängerung der Arbeitszeit ohne Mehrarbeitszuschlag an anderen Werktagen innerhalb von zwei Kalenderwochen ausgeglichen werden (zweiwöchiger Arbeitszeitausgleich). Die Wochenarbeitszeit kann somit nach den betrieblichen Erfordernissen und den jahreszeitlichen Lichtverhältnissen im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat oder, wenn kein Betriebsrat besteht, im Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer auf die Werktage verteilt werden.

1.4 Betriebliche Arbeitszeitverteilung in einem zwölfmonatigen Ausgleichszeitraum

1.41 Durchführung

Durch Betriebsvereinbarung oder, wenn kein Betriebsrat besteht, durch einzelvertragliche Vereinbarung kann für einen Zeitraum von zwölf zusammenhängenden Lohnabrechnungszeiträumen (zwölfmonatiger Ausgleichszeitraum) eine von der tariflichen Arbeitszeitverteilung abweichende Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Werktage ohne Mehrarbeitszuschlag vereinbart werden, wenn gleichzeitig ein Monatslohn nach Nr. 1.42 gezahlt wird. Aus dieser Betriebsvereinbarung bzw. der einzelvertraglichen Vereinbarung muss sich ergeben, in welcher Form und mit welcher Ankündigungsfrist die jeweilige werktägliche Arbeitszeit festgelegt wird.

Der Arbeitgeber kann innerhalb von zwölf Kalendermonaten 150 Arbeitsstunden vor- und 30 Arbeitsstunden nacharbeiten lassen. Die Lage und die Verteilung dieser Arbeitsstunden im Ausgleichszeitraum ist im Einvernehmen mit dem Betriebsrat oder, wenn kein Betriebsrat besteht, im Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer festzulegen. bearbeitet von MoRCy
Link to comment
Auf anderen Seiten teilen

Hallo und guten Abend,
MoRCy at ja schon sehr ausführlich und richtig beraten.
Es ist auf jeden Fall so, dass der BRTV Bau für dich gilt. Deine Firma muss diesen Tarifvertrag anwenden, da ansonsten der Verleih auf Baustellen verboten ist.

Also. Tarifvertrag anwenden.

Gruß
Gero
Link to comment
Auf anderen Seiten teilen

Vielen Dank erst einmal für die ausführlichen Erläuterungen, im Moment sind wir über80!!!! Kranfahrer in der Firma und gerade bei den großen Baufirmen wird ja sehr gerne länger gearbeitet. Damit ich kein Ärger bekomme, werd ich lieber noch mal beim Chef nachfragen, ob ich meine Firma angeben darf in meinem Profil.
Eine Sondergenehmigung für die Erlaubnis zur Arbeiternehmerüberlassung im Bauhauptgewerbe liegt vom Arbeitsamt vor und natürlich steht Kranführer in meinem Arbeitsvertrag und etwas mehr als den Mindestlohn 2 West habe ich auch, soviel kann ich ja verraten.
Doch gerade vor 2 Monaten hatte ich Ärger auf einer Baustelle. Nach dem ich in der Vorwoche bedingt durch ein Krankheitsfall und zusätzlich am Wochenende(Sonntags auch) Kranklettern angesagt war, kamen ganz schnell über 70!!!!Stunden zusammen. Am darauf folgendem Montag sollte endlich ein zweiter Mann mich unterstützen, doch wie es meist so kommt, er kam nicht! Daraufhin wollte ich eigentlich 18Uhr Feierabend machen, da ich ja seid 6Uhr 30 schon wieder in 120m Höhe die Aussicht genossen habe und das wie immer ohne Pause!
20Uhr hatte mich dann doch die Erde wieder!
Für mich, leider juristisch unbeleckt, war das "Nötigung zur einer Straftat", was ich auch noch am Abend dem Polier mitteilte. Das dicke Ende kam am nächsten Tag: Aussprache mit dem Oberbauleiter!
Eigentlich wollte er sich selbst anzeigen, doch schade, dann wäre er wohl seinen Job los gewesen!
Zumindest mein Chef stand hinter mir!
Solche Baustellen brauche ich nicht, dafür liebe ich ihn viel zu sehr!
Link to comment
Auf anderen Seiten teilen

Diskutiere mit!

Du kannst jetzt antworten und Dich später anmelden. Wenn du bereits einen Account hast kannst du dich hier anmelden.

Gast
Antworte auf dieses Thema...

×   Du hast formatierten Inhalt eingefügt..   Formatierung wiederherstellen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch umgewandelt und eingebettet.   Statt dessen nur den Link anzeigen

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

  • Gerade aktiv   0 Mitglieder

    • No registered users viewing this page.
×
  • Neu erstellen...