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Mindestalter als Baggerfahrer / Baggerführer / Führerscheinregelung


Geri-G

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Hier gibt es eine wichtige Vorschrift:

VBG 40 § 30
(die wurde, glaube ich, zwischenzeitlich umbenannt, hat aber noch den selben Inhalt)

zum selbstständigen Führen und Warten von Erdbaumaschinen dürfen nur Personen beschäftigt werden, die
- das 18. Lebensjahr vollendet haben
- körperlich und geistig geeignet sind
- im Führen und Warten ... unterwiesen sind und ihre Befähigung dem Unternehmer nachgewiesen haben
und von denen zu erwarten ist,
- das sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.
Sie müssen vom Unternehmer zum Führen und Warten der Erdbaumaschine bestimmt sein.


Hier wird zunächst der Unternehmer ins Spiel gebracht. Du darfst also nicht einfach auf den Bagger sitzen sondern brauchst eine Aufforderung vom Unternehmer.
Da steht ausdrücklich drin, das Du 18 sein musst zum selbstständigen Führen von Maschinen. Damit ist das Fahren für Ausbildungszwecke unter Aufsicht ausgeklammert.
Körperlich heißt, daß Du die phyische Kraft aufbringen können mußt und auch von der Körpergröße so ausgebildet, daß Du alle Pedale und Hebel sicher bedienen kannst. Geistig kann sich wohl jeder vorstellen.
Und Du musst vom Auftragnehmer bestimmt sein. Wir machen das bei uns in der Firma schriftlich (das ist kein muß, steht ja so nicht in der VBG), damit sitzt auch niemand anders auf der Maschine.

Wenn also Euer Arbeitsinspekteur das nicht gerne sieht hat das wohl seinen Grund. Auch wenn Dein Chef und der Sicherheitsbeauftragte das zugelassen haben. Im Falle eines Unfalls hätten die Beiden richtig Ärger bekommen.
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  • 1 month later...

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Also meines Wissens nach sieht es folgender Maßen aus:

-Führen eines Baugeräts grundsätzlich erst ab 18 Jahre.
-Ein Führerschein ist hierfür nur erforderlich, wenn die Maschine unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wird.
-Wird mit einer Baumaschine gewerblich gearbeitet, benötigt man eigentlich den "geprüften Baumaschinenführer". Klar, solange kein Kläger, da auch kein Richter - Sollte jedoch ein Unfall mit Personenschaden passieren, dann kann es richtig Ärger geben und die Versicherung kann die Zahlung verweigern...
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Hallo alle zusammen
Ich betone mal seine Aufgabenstellung! Wenn Ihr genau gelesen habt, dann wollte er wissen ab wann man auf den Bagger darf, ohne die öffentliche Straße in Anspruch zu nehmen. Hier sieht die Sachlage etwas anders aus. Nach meinen Erfahrungen dürfte rein theoretisch ein 12 jähriger drauf(wenn er ihn bedienen könnte vorausgesetzt), wenn er nicht die öffentliche Straße benutzt. Denn der Baugrund wäre privat. Wie es bei öffentlichen Baustellen aussieht weiß ich es nicht ganz genau, müsste aber dann auch privat sein das Baugelände und da würden wieder dieselben Bestimmungen gelten. Ist ähnlich wie in der Landwirtschaft, da darf der 12 jährige auch mit dem Traktor auf dem eigenem Gelände ohne öffentliche Wege zu benutzen. Da es ja auf dem eigenen Grund und Boden ist. Versicherungstechnisch ist das natürlich ne ganz andere Kiste, da heißt es ganz klar 18 Jahre und und und.

Gruß Sascha

P.S. Sollten doch andere Bestimmungen gelten so lasse ich mich natürlich eines Besseren belehren. bearbeitet von ViperGF33
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  • 2 years later...
Schon Lustig, nur das man ab 16 mit der Klasse L schon Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Landwirtschaftliche maschinen bis max. 25 km/h auf der Strasse fahren darf. wink.gif

Wenn das erst ab 18 Wäre, hätte der Chef mich nicht einmal zum Vorstellungsgepräch eingeladen wink.gif

Übringends, ich bin 17 shades.gif

P.s.

Einen bekannten haben sie letztens auch erwischt weil er so jung aussah auf nem Liebherr Mobilbagger
er meinte, das sie lediglich den Führerschein sehen wollten. ( Klasse L )

Du hast nur die Popo Karte gezogen wenn du einen Unfall baust, wenn überhaupt.
habe Letztens auch mit einem mir bis dahin unbekannten Mobilbagger Fahrer gesprochen, und er meinte.. er hätte auch nur, die Führerschein klasse L bzw CE.

Genauso wie die Lehrgänge die 2 Tage dauern, wer will mir bitte erzählen, das man innerhalb von 2 tagen den " Sicheren " Umgang mit Baumaschinen Lernt? Genauso wie mein Fahrlehrer Seit September mir immer noch Verklickert und den anderen auch - das man sein auto nie unter Kontrolle hat, auch wenn man Prüfung besteht etc. das kommt mit der zeit. du kriegst vielleicht gesagt, worauf man achten muss. genauso wie beim Führerschein, aber den Sicheren Umgang hast du erst nach Monaten oder Jahren.

Also Fest steht Solange du Die klasse L besitzt, passiert dir auf öffentlicher Strasse mit einem Bagger NICHTS shades.gif und Berufseinsteiger, mit Müssen allein vom betrieb her, schon auf den lehrgang wink.gif Je nach Erfahrung 1-4 Werktage shades.gif

ich hoffe, ich hab Licht ins Dunkle gebrach wave.gif bearbeitet von donaLdxD1
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Hier ist mal etwas richtig zu stellen:

Klasse L und T gelten grundsätzlich nur in der Land- und Forstwirtschaft, nicht aber im gewerblichen Bereich.

Also, mit Klasse L oder T ist darf kein Mobilbagger oder Radlader gewerblich auf öffentlichen Straßen gefahren werden.
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